Der amtliche Einstieg ist die Information der LfL zur Sachkundeprüfung. Für Nordrhein-Westfalen stehen im Downloadverzeichnis der Landwirtschaftskammer Prüfungsinformationen und Anmeldeunterlagen bereit. Ordnen Sie Ihr Lernen zuerst der Anwender- oder der Abgeberprüfung zu.

Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Prüfungsfragen kostenlos üben – Aufbau von Sachkundeprüfung und Pflanzenschutzschein

Nach § 3 der Sachkundeverordnung werden Kenntnisse im theoretischen Teil schriftlich und mündlich nachgewiesen. Für den schriftlichen Nachweis bearbeitet der Prüfling fachtypische Aufgaben schriftlich. Multiple Choice ist zulässig. Die schriftliche Prüfungszeit darf 60 Minuten nicht übersteigen, die mündliche 30 Minuten. Die Aufgaben beziehen sich bei Anwendern auf Anlage 1 Teil A und B, bei Abgebern auf Teil A und C.

Als Anwender bearbeiten Sie eine Arbeitsaufgabe und führen ein auftragsbezogenes Fachgespräch. Für Abgeber wird eine Beratungssituation mit einem situationsbezogenen Gespräch verlangt. Die praktische Prüfung darf jeweils 30 Minuten nicht übersteigen; innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch höchstens zehn Minuten beanspruchen. Lernen Sie deshalb nicht nur am Bildschirm, sondern üben Sie auch, einen Arbeitsablauf laut zu erklären.

Die Sachkundeprüfung besteht in Bayern aus einer schriftlichen Prüfung mit 50 Multiple-Choice-Fragen, einer mündlichen und einer fachpraktischen Prüfung.

In NRW hat jede Frage vier Antwortmöglichkeiten; mindestens eine ist richtig, bis zu vier können richtig sein. Ausgewertet wird ausschließlich der farbige Lösungsbogen mit den angekreuzten Antworten.

Eigene Übungsfragen mit Antworten: Tätigkeitsumfang und Nachweis

Übungsfrage: Reicht eine bestandene Prüfung schon als ausgestellter Sachkundenachweis? Nein. Prüfungsergebnis und Ausstellung sind getrennte Vorgänge. Das Prüfungszeugnis reicht nicht aus, um eine sachkundepflichtige Tätigkeit wie die Anwendung oder den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln aufzunehmen; dafür ist der amtliche Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Er wird nicht automatisch nach bestandener Prüfung ausgestellt, sondern soll zeitnah nach der bestandenen Prüfung unter Vorlage des Prüfungszeugnisses im Internet beantragt werden; mit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen muss gerechnet werden. Die Behörde stellt ihn aus, wenn die nach § 1 vorgelegten Unterlagen den Nachweis erbringen und Versagungsgründe nicht entgegenstehen (§ 2 Absatz 1). Legen Sie sich im Lernzettel Prüfungszeugnis, Antrag und amtliche Karte in dieser Reihenfolge nebeneinander.

Übungsfrage: Ersetzt ein Vorbereitungskurs die Prüfung? Nein. Nach § 4 Absatz 1 wird die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde abgelegt. In Bayern ist nur die Prüfung abzulegen; ein Lehrgang wird empfohlen, der Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend. Prüfen Sie bei einem Kursangebot, welche Leistungen enthalten sind und welche Stelle die Prüfung abnimmt.

Übungsfrage: Welche praktischen Fähigkeiten gehören zur Anwenderprüfung? Sie müssen Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß und sachgerecht handhaben sowie Pflanzenschutzgeräte verwenden, reinigen und warten können. Diese Fertigkeiten gehören zum Prüfungsteil nach Anlage 1 Teil B. Üben Sie die Gerätehandhabung im praktischen Unterricht und erklären Sie dabei laut, wie Sie das Gerät verwenden, reinigen und warten; halten Sie sich an die Sicherheitsangaben der Geräte- und Produktanleitung. Bereiten Sie jeden Arbeitsablauf so vor, dass Sie Gerät, Arbeitsschritt und die zugehörige Unterlage benennen können, und sagen Sie zum Beispiel, wo Sie die Produktbedingung nachlesen und wie Sie eine offene Frage vor Arbeitsbeginn klären.

Übungsfrage: Was unterscheidet die Abgeberprüfung? Bei der Abgabe müssen Sie Erwerber sachgerecht unterrichten und informieren: Teil C der Anlage 1 verlangt Kenntnisse und Fertigkeiten für die Unterrichtung eines Erwerbers mit Sachkundenachweis über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung sowie zur Vermeidung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt. In der praktischen Abgeberprüfung wird eine Beratungssituation durchgeführt. Die mündliche Prüfung fragt theoretisches und praxisbezogenes Fachwissen ab. Üben Sie für die Beratungssituation eine strukturierte Rückfrage zu Verwendungszweck und Anwenderkreis, bevor Sie Produktinformationen erläutern.

Eigene Übungsfragen: Zulassung und Flächenbezug

Übungsfrage: Genügt die Angabe des Wirkstoffs für eine Anwendung? Nein. Nach § 12 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind, die Zulassung nicht ruht und nur in den in der Zulassung festgesetzten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten sowie entsprechend den jeweils gültigen Anwendungsbestimmungen. Legen Sie beim Lernen Handelsname, vollständige Zulassungsnummer und zugehörige Anwendung nebeneinander; zum Suchweg siehe die BVL-Recherche.

Übungsfrage: Dürfen zwei zugelassene Mittel als Mischung unabhängig von ihren Bedingungen eingesetzt werden? Nein. § 12 Absatz 1 erfasst ausdrücklich sowohl einzelne Mittel als auch Mischungen. Die geltenden Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen bleiben maßgeblich. Nennen Sie in Ihrer Antwort die Prüfung jeder betroffenen Produktanwendung.

Übungsfrage: Ist eine befestigte Hoffläche mit einem Acker gleichzusetzen? Nein. Nach § 12 Absatz 2 dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen angewendet werden, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Außerdem dürfen sie nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für zugelassene Mittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist, auf andere Art mit zumutbarem Aufwand nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere der Schutz von Gesundheit und Naturhaushalt, nicht entgegenstehen. Sie unterrichtet das BVL jährlich über erteilte Genehmigungen. Nennen Sie in einer Prüfungsantwort zuerst die Flächenart.

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Übungsfrage: Macht Sachkunde eine ungünstige Anwendungssituation zulässig? Nein. Nach § 13 dürfen Pflanzenschutzmittel nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss, dass die Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser oder sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat. Beschreiben Sie bei einer Fallfrage zuerst die Tatsachen und ordnen Sie danach die passende Vorschrift zu; aus dem Besitz einer Karte folgt keine allgemeine Erlaubnis.

Eigene Übungsfragen: Integrierter Pflanzenschutz und Gerätearbeit

Übungsfrage: Was ist integrierter Pflanzenschutz? § 2 definiert ihn als Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. § 3 verlangt gute fachliche Praxis; sie umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG. Begründen Sie eine Entscheidung deshalb aus Schadursache, Bestandssituation und geeigneten Maßnahmen.

Übungsfrage: Welche Themen stehen in NRW in der mündlichen und fachpraktischen Prüfung im Vordergrund? Zentrale Themen sind insbesondere bußgeldrelevante Inhalte: Indikationszulassung, Abstände (NW, NT, Schutz von Umstehenden, Landeswasserabstand), Bienenschutz, Wartezeit, Nichtkulturlandanwendung, integrierter Pflanzenschutz, häufige Schadursachen, Anwenderschutz, Wasserkontamination beim Ansetzen oder Reinigen und in der Anwenderprüfung das richtige Auslitern. Machen Sie daraus Ihren Lernplan und erarbeiten Sie die Antworten zu Dosierung und Abständen an einer konkreten Gebrauchsanleitung.

Übungsfrage: Welche Kenntnisse gehören zum gemeinsamen Prüfungsteil? Anlage 1 Teil A umfasst die in Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG aufgeführten Inhalte, Schadorganismen und Schadensursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und Verfahren der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Stellen Sie deshalb in jeder Lerneinheit die Verbindung zwischen Ursache, Mittel und Verfahren her.

Pflanzenschutzschein durch Ausbildung: Wann die Prüfung entfällt

Die Prüfung ist nicht der einzige Weg zum Pflanzenschutzschein. Nach § 1 der Sachkundeverordnung genügt auch ein Zeugnis über eine mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 2 Teil A. Ob Ihr Abschluss dort aufgeführt ist, sehen Sie in der Anlage selbst. Bei einer anderen Berufsausbildung oder einem Studium reicht das Zeugnis nur zusammen mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der Prüfungsstelle, dass die Inhalte aus Anlage 1 Teil A und B Teil von Ausbildung und Prüfung waren. Wer diese Voraussetzung erfüllt, lernt nicht für die Sachkundeprüfung, sondern beantragt den Nachweis mit seinen Zeugnissen. Ist das Zeugnis nach dem 14. Februar 2012 ausgestellt worden und liegt bei der Antragstellung mehr als drei Jahre zurück, müssen Sie zusätzlich eine Fort- oder Weiterbildung der letzten drei Jahre nachweisen.

Anmeldung zur Prüfung in NRW: Formular, Frist und Gebühr

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet Anmeldeformulare für Rheinland, für Westfalen-Lippe und für die Prüfung ohne Lehrgang an, jeweils mit Stand 30. April 2026. Wählen Sie das Formular, das zu Ihrer Region beziehungsweise zur Prüfung ohne Lehrgang passt. Rechtsgrundlage der Anmeldung ist § 3 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013.

Die Anmeldefrist beträgt vier Wochen; der gewünschte Prüfungstermin wird vor der Anmeldung mit dem Pflanzenschutzdienst NRW abgesprochen, die Angabe des abgesprochenen Termins ist zwingend erforderlich. Das Formular verlangt Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Personalausweis-Nummer, den Rechnungsempfänger mit Datum, Unterschrift und Stempel sowie die Unterschrift des Prüfungsteilnehmers. Auf der Rückseite wird der Tätigkeitsbereich für statistische Zwecke angekreuzt, bei der Anwendung zum Beispiel Landwirtschaft, Gartenbau oder Kommune.

Prüfen Sie vor dem AbsendenWorauf Sie achten
PrüfungsbereichAnwendung oder Abgabe so ankreuzen, wie Sie tatsächlich geprüft werden
Persönliche AngabenName, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Ausweisnummer vollständig eintragen
RechnungsempfängerBei gesondertem Empfänger dessen Kontaktdaten, Datum, Unterschrift und Stempel ergänzen
Prüfungstermin und PrüfungsortDen vorher abgesprochenen Termin und Ort eintragen
UnterschriftDie Anmeldung als Prüfungsteilnehmer selbst unterschreiben
RückseiteDen Tätigkeitsbereich ankreuzen
PrüfungstagAmtlichen Lichtbildausweis mitnehmen

Melden Sie sich bei Bedarf zusätzlich beim Kursanbieter zum Unterricht an. Den Sachkundenachweis als Karte beantragen Sie nach bestandener Prüfung gesondert.

Die Gebühr für die Anwender- oder Abgeberprüfung beträgt laut Formular zurzeit jeweils 155,00 €. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Prüfgebühr; Abmeldungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage eines ärztlichen Attests anerkannt. Zur Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Prüfungsergebnis und weitere Schritte

Die Prüfung ist nach § 4 bestanden, wenn jede geforderte Prüfungsleistung mindestens ausreichend bewertet wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren nach Mitteilung des ersten Ergebnisses zweimal wiederholt werden. Für eine Befreiung von bereits bestandenen Teilen verlangt die Vorschrift einen Antrag und eine Anmeldung innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des nicht bestandenen Ergebnisses; befreit wird von Prüfungsteilen, die mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bei der Behörde zu stellen, bei der die vorausgegangene Prüfung erfolgte. In begründeten Fällen kann diese Behörde mit Ihrer Zustimmung die Prüfung bei einer anderen Behörde zulassen.

Nächster Schritt