Fehlende, falsche, unvollständige oder nicht lange genug aufbewahrte Pflanzenschutzaufzeichnungen können nach § 68 Absatz 2 Nummer 4 PflSchG geahndet werden. Für diesen konkreten Aufzeichnungstatbestand gilt nach Absatz 3 ein Bußgeldrahmen bis 10.000 Euro. Das ist eine gesetzliche Obergrenze; eine feste Geldbuße für eine bestimmte Lücke lässt sich daraus nicht ableiten. [6]
Den konkreten Tatbestand lesen
§ 68 enthält zahlreiche unterschiedliche Verstöße. Für die Aufzeichnungen nach Artikel 67 ist die Zuordnung zu Absatz 2 Nummer 4 entscheidend. Dort werden sowohl die Führung als auch die Dauer der Aufbewahrung angesprochen. Absatz 3 ordnet diesen Fall der Gruppe mit der Obergrenze von 10.000 Euro zu. Eine höhere Grenze aus einer anderen Fallgruppe darf deshalb nicht ohne Zuordnung auf eine fehlende Spritzaufzeichnung übertragen werden. [6]
Beziehen Sie eine konkrete Beanstandung zunächst auf den behaupteten Mangel: Fehlt ein ganzer Vorgang, ist eine Angabe falsch, fehlt ein Teil des Inhalts oder wurde ein Nachweis zu früh entfernt? Diese Unterscheidung hilft, die betroffenen Unterlagen gezielt zu suchen. Sie legt weder den Ausgang eines Verfahrens noch eine bestimmte Sanktion fest. Notieren Sie den beanstandeten Punkt wörtlich neben der betroffenen Aufzeichnung.
| Problemart | Bezug zur Vorschrift | Praktische Frage an die eigenen Unterlagen |
|---|---|---|
| Nicht geführte Aufzeichnung | Vom Aufzeichnungstatbestand erfasst | Gibt es einen ursprünglichen Eintrag zum Vorgang? |
| Unrichtige Angabe | Vom Aufzeichnungstatbestand erfasst | Welcher Originalbeleg klärt den Widerspruch? |
| Unvollständiger Inhalt | Vom Aufzeichnungstatbestand erfasst | Welches erforderliche Feld bleibt offen? |
| Zu kurze Aufbewahrung | Vom Aufzeichnungstatbestand erfasst | Wurde die Aufbewahrung richtig berechnet? |
Rechtsgrundlage der Tabelle ist § 68 PflSchG[6].
Den Bußgeldrahmen richtig zuordnen
Für den Aufzeichnungstatbestand nach § 68 Absatz 2 Nummer 4 nennt Absatz 3 eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Die Vorschrift erfasst vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln. Für die Zuordnung sind deshalb der konkrete Vorwurf und die betreffende Aufzeichnung maßgeblich. [6]
Erstellen Sie zur Bearbeitung einer Beanstandung eine Mängelliste mit Zeitraum, Fläche und betroffenem Feld. Legen Sie den ursprünglichen Eintrag sowie vorhandene Ergänzungen nebeneinander. Tragen Sie ein, welche Unterlage eine unklare Angabe erklärt und welche Rückfrage an die ausführende Person geht. Bewahren Sie eingegangene Schreiben bei diesem Vorgang auf. Bearbeiten Sie dieselbe Anwendung durchgängig unter einer eindeutigen Bezeichnung, damit Antworten und Unterlagen zusammenbleiben.
Dokumentation auch für die Konditionalität bereithalten
Die Landwirtschaftskammer NRW erläutert, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nach dem Pflanzenschutzrecht geahndet werden und für die Konditionalität relevant sind. Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen beschreibt die vollständige und unverzügliche Führung der Anwendungen des laufenden Jahres auch für die Kontrollen 2026. [3][2]
Ordnen Sie eingehende Schreiben nach Absender, betroffener Saison und angeforderten Nachweisen. Halten Sie für jede Anfrage fest, welche Dateien bereitgestellt wurden. Vergleichen Sie das Schreiben mit den vorhandenen Originalunterlagen und beantworten Sie Rückfragen zum ausdrücklich bezeichneten Vorgang. Bewahren Sie die Arbeitsfassung und die tatsächlich übermittelte Fassung so auf, dass die Bearbeitung später nachvollzogen werden kann.
Inhaltliche Lücken anhand der Pflichtfelder prüfen
Die LfL nennt für die Aufzeichnung unter anderem Verwendungsart, vollständigen Produktnamen und Zulassungsnummer, Datum, Aufwandmenge, Kultur mit vorhandenem EPPO-Code, Lage und Umfang der behandelten Einheit sowie Vor- und Nachnamen des Anwenders. Startzeit und BBCH-Stadium sind bei entsprechenden Anwendungsbeschränkungen erforderlich. Diese Unterscheidung ist bei der Prüfung eines vermeintlich leeren Felds entscheidend. [1]
Vergleichen Sie den beanstandeten Eintrag mit dieser Liste. Fragen Sie bei einer leeren Zeit- oder BBCH-Spalte nach der tatsächlich einschlägigen Bedingung, statt automatisch Vollständigkeit oder einen Verstoß zu behaupten. Umgekehrt lässt sich eine fehlende allgemeine Pflichtangabe nicht dadurch erklären, dass ein anderes Feld nur bedingt erforderlich ist. Den konkreten Ausfüllweg zeigt die Anleitung zu Pflichtangaben. [1]
Aufzeichnungen in Leafwrit organisieren
Leafwrit erfasst Behandlungen im mobilen Journal, arbeitet ohne Netz und exportiert die gespeicherten Angaben nach Länderprofil. Eine frühere Behandlung lässt sich als Ausgangspunkt für einen neuen Eintrag übernehmen. Lesen Sie beim Zusammenstellen einer Saison die Anwendungsdaten und ordnen Sie Unterlagen von Dienstleistern den betreffenden Flächen zu.
Aufbewahrung mit dem richtigen Anfang berechnen
Die LfL erläutert für berufliche Verwender eine Aufbewahrung von mindestens drei Jahren. § 11 Absatz 3 PflSchG setzt den Fristbeginn an den Anfang des folgenden Jahres. Aus dieser Kombination ergibt sich für eine Aufzeichnung aus 2026 die Aufbewahrung bis einschließlich 31. Dezember 2029. Entfernen Sie ein Journal deshalb nicht allein nach der Überlegung, die Anwendung liege schon länger als drei Jahre zurück. [1][4]
Beim Wechsel von Software oder Ablage sollten Sie vorab klären, welche älteren Dateien noch benötigt werden. Stellen Sie sicher, dass die Inhalte auch ohne das frühere tägliche Arbeitswerkzeug auffindbar bleiben. Für die laufende Umstellung ergänzt der Leitfaden ab 2027 die Formatfragen.
Kontrollen betreffen mehr als das Journal
Nach dem PflSchG liegen Umsetzung und Überwachung bei den nach Landesrecht bestimmten Behörden; § 63 enthält Auskunfts- und Kontrollbefugnisse. Daraus folgt keine generelle Zuständigkeit des BVL für jede Betriebskontrolle. Klären Sie bei einer Anforderung zunächst Absender, Zuständigkeitsbereich und gefragte Unterlagen. [5]
Der bayerische AELF-Kontrollhinweis beschreibt neben Dokumentation auch Qualifikation, Geräte, Zulassungen, Abstände und Bienenschutz sowie mögliche Proben an Betrieb und Fläche. Das sind bayerische Verfahrensinformationen. Ordnen Sie den Hinweis den bayerischen Anwendungskontrollen zu. [7]
Checkliste bei einer konkreten Rückfrage
- Erfassen Sie den betroffenen Vorgang und den angefragten Zeitraum.
- Suchen Sie ursprüngliche Einträge und zugehörige Produkt- und Flächenbelege.
- Benennen Sie fehlende, widersprüchliche und nur bedingt nötige Angaben getrennt.
- Ordnen Sie Dienstleister-Unterlagen dem eigenen Betrieb zu.
- Prüfen Sie die Aufbewahrung anhand des Folgejahresbeginns.
- Halten Sie offene Rechts- und Sachfragen für die zuständige Stelle fest.
Wenn ein Dienstleister gearbeitet hat, erhält der Auftraggeber unverzüglich Zugang zu den Aufzeichnungen beziehungsweise eine Kopie; die Betriebsleitung führt ihre Flächenunterlagen nach § 11 zusammen. Nutzen Sie diese Wege, um konkrete Unterlagen anzufordern. [2][4]
Ob die berufliche Pflicht im eigenen Tätigkeitsbereich greift, behandelt Wer muss dokumentieren?. Der Deutschland-Hub verbindet diese Einordnung mit Vorlage, Ausfüllweg und Fristen, ohne eine individuelle Verfahrensentscheidung vorwegzunehmen.
Den behandelten Umfang bei einer Rückfrage erklären
Bei Teilflächenbehandlungen beschreibt die LfL eine nachvollziehbare Angabe der tatsächlich behandelten Größe. Für Horst- oder Einzelpflanzenbehandlungen genügt nach ihrem Hinweis eine ungefähre Abschätzung der behandelten Fläche. Wird am Randstreifen ein anderes Mittel als auf dem übrigen Feld eingesetzt, wird diese Anwendung getrennt dokumentiert. Diese konkreten Hinweise helfen beim Lesen einer vermeintlichen Abweichung zwischen Schlaggröße und Behandlung. [1]
Legen Sie zu einer Mengenfrage den Flächenbezug und das ursprüngliche Anwendungsprotokoll bereit. Suchen Sie nach einer Erklärung dafür, welchen Bereich die Mengenangabe beschreibt. Schreiben Sie im Bearbeitungsvermerk klar auf, ob ein Wert aus dem ursprünglichen Eintrag, aus einem weiteren Dokument oder aus einer späteren Rückfrage stammt. Gehen Sie bei der Prüfung der nächsten Zeile nach derselben Reihenfolge vor, damit einzelne Fälle vergleichbar bearbeitet werden.
Für die Vorbereitung einer Unterlagenübergabe ist außerdem die Zuständigkeit im Betrieb entscheidend. Bestimmen Sie eine Person, die Antworten sammelt, und eine Vertretung, die den Ablageort kennt. Stimmen Sie mit dem Dienstleister die Bezeichnung der Kundenflächen ab und heften Sie zugehörige Rückmeldungen zusammen. Führen Sie am Ende eine kurze Lesekontrolle durch: Welche konkrete Anwendung wird beschrieben, welches Feld war betroffen und welche Unterlage erklärt den Sachverhalt?
