Zuerst die richtige Anwendung aufrufen

Die BVL-Online-Datenbank ist der amtliche Einstieg zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Die BVL-Erläuterungen unterscheiden Angaben zum Mittel von Angaben zur einzelnen Anwendung. Dazu gehören Kultur, Schadorganismus beziehungsweise Zweckbestimmung, Aufwand, Anwendungstechnik und Anwendungsbestimmungen. Nach § 12 Absatz 1 PflSchG müssen die gültigen Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.

Schreiben Sie auf Ihren Arbeitsauftrag nicht lediglich einen verkürzten Handelsnamen. Übertragen Sie die Produktidentität und die Fundstelle der ausgewählten Anwendung. Ergänzen Sie den Bereich, den Sie behandeln wollen, und die angrenzenden Flächen. Unser Leitfaden zur Suche nach der Zulassungsnummer erklärt, wie Sie vom Produkt zur passenden Anwendung gelangen.

Die regelmäßig aktualisierte Datenbank und die anlassbezogen gepflegten Widerrufs- oder Verlängerungsübersichten des BVL können abweichende Aktualitätsstände haben. Beziehen Sie diese Meldungen in den Produktabgleich ein. Ein im Vorjahr gespeichertes Datenblatt ist eine historische Unterlage; für einen neuen Arbeitsauftrag benötigen Sie den aktuellen Status der vorgesehenen Anwendung.

Welche Schutzaufgabe beschreibt der Auflagentext?

Im Weinbau gibt es mehrere Gruppen von Auflagen. NT-Bestimmungen betreffen terrestrische Nichtzielorganismen und schützenswerte Nachbarstrukturen; NW-Bestimmungen dienen dem Schutz von Oberflächengewässern beziehungsweise Wasserorganismen; NG-Bestimmungen betreffen den Grundwasserschutz. Zusätzlich gelten Abstände zum Schutz von Anwohnern und Umstehenden. Lesen Sie deshalb den vollständigen Wortlaut und ordnen Sie ihn dem tatsächlich vorhandenen Schutzgut zu.

PrüffrageUnterlage für den AbgleichErgebnis für die eigene Planung
Grenzt ein Gewässer an?Allgemeine Gewässerregel und konkrete NW-BestimmungBetroffenen Uferabschnitt kennzeichnen
Liegen Hecken oder andere Nichtkulturflächen daneben?Konkrete NT-BestimmungNachbarstruktur und eingesetzte Technik zuordnen
Gibt es eine Hangauflage?Wortlaut der einschlägigen NW- oder NG-BedingungAbschwemmung und erforderlichen Randstreifen prüfen
Halten sich Personen in der Umgebung auf?Allgemeine Mindestabstände: 2 m bei Flächenkulturen, 5 m bei Raumkulturen; gegebenenfalls größere produktbezogene AbständePersonen und betroffene Nachbarflächen berücksichtigen
Wird mit verlustmindernder Technik gearbeitet?JKI-Eintrag samt EinsatzbedingungenTatsächliche Gerätekonfiguration vergleichen

Die Kategorien der Tabelle sind eine Lesehilfe für den jeweiligen Auflagentext, keine allgemeine Freigabe einer Behandlung.

Für den Schutz von Anwohnern und Umstehenden gelten allgemeine Mindestabstände zu Wohngebieten und Flächen, auf denen sich Menschen aufhalten: zwei Meter bei Flächenkulturen und fünf Meter bei Raumkulturen. Falls ein Mittel größere Abstände verlangt, sind seine Anwendungsbestimmungen zusätzlich einzuhalten.

Gewässerabstände für Pflanzenschutzmittel: allgemeine Regel und Produktauflage

§ 4a PflSchAnwV untersagt die Anwendung an den erfassten Gewässern grundsätzlich innerhalb von zehn Metern. Bei einer geschlossenen, ganzjährig begrünten Pflanzendecke ist eine Verringerung auf fünf Meter vorgesehen. Die Vorschrift enthält außerdem ihren Anwendungsbereich, Ausnahmen für bestimmte kleine Gewässer und das Verhältnis zu abweichenden Länderregelungen. Der vollständige Normtext gehört deshalb zur Einordnung Ihrer konkreten Gewässersituation.

Eine produktbezogene NW-Auflage ist zusätzlich anhand der ausgewählten Anwendung zu lesen. Ein Weg zwischen Weinberg und Gewässer hebt einen vorgeschriebenen NW-Mindestabstand nicht auf; die Wegbreite kann jedoch angerechnet werden. Auch beim Einsatz tragbarer Geräte bleibt der NW-Abstand bestehen. Übertragen Sie eine Erleichterung aus einer anderen Auflagengruppe daher nicht auf die Gewässerbedingung.

Bereiten Sie für eine örtliche Rückfrage einen Plan mit eingezeichneter Behandlungsgrenze und dem betreffenden Gewässerabschnitt vor. Legen Sie den genauen Produktauflagentext dazu. Benennen Sie das Bundesland und eine bereits bekannte örtliche Gewässereinstufung. So können allgemeine Vorschrift, Landesregelung und Zulassungsbedingung am selben Sachverhalt abgeglichen werden. Lassen Sie die verwendete Ausgangsunterlage in Ihrer Arbeitsakte erkennbar.

Abdriftminderung ist an eine Gerätekombination gebunden

Anerkannte verlustmindernde Geräte und Düsenkombinationen stehen im Verzeichnis des Julius Kühn-Instituts. Die Möglichkeit einer Verringerung des Abstands hängt von der einschlägigen Produktbedingung und der anerkannten Technik ab. Eine grobtropfige Einstellung darf deshalb nicht ohne den passenden Nachweis mit einer bestimmten Anerkennung gleichgesetzt werden.

Notieren Sie für den eigenen Abgleich die vollständige Düsenbezeichnung, den verwendeten Druck und die zur Anerkennung gehörenden Betriebsbedingungen. Vergleichen Sie die tatsächlich montierten Komponenten mit dem ausgewählten Verzeichniseintrag. Wenn der Arbeitsauftrag an eine andere Maschine übergeht, wiederholen Sie diesen Abgleich für deren Ausstattung. Unser Artikel zur Pflanzenschutzgerätekontrolle erklärt den eigenständigen Prüfstatus der Maschine.

Die amtliche Funktionskontrolle und die produktbezogene Anerkennung einer verlustmindernden Kombination haben unterschiedliche Bezugspunkte. Für eine verständliche Ablage eignen sich deshalb getrennte Belege: Prüfbericht zur Maschine, Nachweis der eingesetzten Konfiguration und der maßgebliche Zulassungstext zum Mittel. Verknüpfen Sie diese Dokumente mit dem jeweiligen Arbeitsauftrag, statt nur eine allgemeine Düsenliste für den gesamten Betrieb abzulegen.

Hangauflagen betreffen Abschwemmung

Von hängigen Flächen gelangen Pflanzenschutzmittel durch Oberflächenabfluss und Bodenerosion in Gewässer. Die sogenannten Hangauflagen sollen diese Eintragspfade verhindern. Sie unterscheiden die vorgeschriebene Breite eines bewachsenen Randstreifens und die im jeweiligen Wortlaut vorgesehenen Ausnahmen, beispielsweise bestimmte Auffangsysteme oder Mulch- und Direktsaatverfahren.

Eine Düse zur Verminderung der Windabdrift beantwortet die Frage nach dem Oberflächenabfluss nicht. Gehen Sie beim Lesen einer Hangauflage deshalb gesondert durch, welche Flächenneigung, welches Gewässer und welcher Schutzstreifen angesprochen werden. Verwenden Sie die Bedingung Ihrer Anwendung vollständig; kürzen Sie den Text nicht auf eine einzelne Zahl. Die LfL verlangt für den betroffenen Randstreifen zum Behandlungszeitpunkt einen geschlossenen Pflanzenbewuchs.

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Bei einer Bestandsaufnahme können Sie den Verlauf des Streifens auf Ihrem Plan eintragen und Fotos dem Aufnahmedatum zuordnen. Beschreiben Sie die tatsächliche Situation vor der Behandlung. Eine Notiz zum geplanten Zustand und ein Foto eines anderen Termins sollten bei der späteren Durchsicht erkennbar bleiben. Wenn eine Veränderung der Fläche erfolgt, legen Sie die neue Beurteilung bei dem entsprechenden Arbeitsauftrag ab.

Im Weinbau NT- und NW-Hinweise unterscheiden

Für die von der LWG beschriebenen NT-Auflagen im Weinbau befreit ein Weg zwischen Kleinstruktur und Kulturfläche von der Auflage, unabhängig davon, ob er befestigt ist. Eine Fahrgasse am Rebzeilenrand kann ebenfalls als Weg gelten, wenn sie mindestens zwei Meter breit ist und keine typischen Bewirtschaftungszeichen wie Bodenbearbeitung, Düngung oder Pflanzenschutz auf beziehungsweise für die Wegfläche aufweist. Auch der Einsatz tragbarer Pflanzenschutzgeräte ist eine NT-Ausnahme. Bei NW-Auflagen hebt ein Weg den Gewässerabstand dagegen nicht auf; auch tragbare Geräte müssen diesen NW-Abstand einhalten. Lesen Sie jeweils die Bedingungen Ihrer konkreten Anwendung.

Zeichnen Sie daher in einer weinbaulichen Arbeitsskizze sowohl die Rebfläche als auch Hecke, Weg und Gewässer getrennt ein. Ordnen Sie jeder Prüffrage ihren Auflagentext zu. Falls nur ein Teil der Anlage betroffen ist, benennen Sie diesen Bereich eindeutig, etwa mit Ihrer betrieblichen Teilflächenbezeichnung. Das Spritztagebuch für den Weinbau erklärt die Zuordnung der ausgeführten Behandlung zur konkreten Anlage.

Für eine Beratung ist eine präzise Rückfrage hilfreicher als die allgemeine Frage nach dem „Abstand im Weinbau“. Nennen Sie Produkt, Kultur, Anwendungsnummer, Gerät und betroffenen Rand. Geben Sie außerdem an, ob sich Ihre Frage auf Abdrift, Abschwemmung oder den Schutz von Personen bezieht. Diese Zuordnung folgt den unterschiedlichen Schutzaufgaben der LWG-Erläuterung.

Was muss im Journal stehen?

Den einzuhaltenden Abstand bei NW- oder NT-Auflagen müssen Sie nicht als eigene Angabe dokumentieren; die Einhaltung wird vorausgesetzt. Wird jedoch auf einem Randstreifen ein anderes Mittel als auf dem übrigen Feld eingesetzt, ist diese Anwendung getrennt zu dokumentieren. Auch Teilflächen müssen mit ihrem behandelten Umfang nachvollziehbar sein.

Eine freiwillige ergänzende Notiz zu Technik und Randbereich kann die betriebliche Übergabe verständlicher machen. Kennzeichnen Sie sie als Zusatzinformation zu Ihrer Anwendung. Verwechseln Sie die gesetzliche Feldliste nicht mit einer pauschalen Aufzählung sämtlicher Unterlagen, die Sie im Betrieb sinnvoll ablegen können. Für die eigentliche Behandlung sind unter anderem Mittelidentität, Datum, behandelte Kultur, Fläche beziehungsweise Umfang und Anwender zuzuordnen.

Vor der Ausführung einen lesbaren Auftrag hinterlassen

Fassen Sie Ihre Prüfung in einer konkreten Arbeitsnotiz zusammen. Nennen Sie die ausgewählte Anwendung, die betroffenen Randabschnitte und die vorgesehene Gerätekonfiguration. Beschreiben Sie bei einem ausgesparten Bereich dessen Lage so, dass eine andere Person dieselbe Grenze findet. Lassen Sie die zugehörigen Fundstellen und die aktuell verwendete Planfassung beim Auftrag abrufbar.

Lesen Sie die Notiz zur Übergabe einmal anhand des Plans vor: Welcher Teil wird behandelt, welches Produkt wird verwendet und welche Bedingung ist am jeweiligen Rand maßgeblich? Eine unklare Abkürzung sollte vor dem Arbeitsgang erläutert werden. Ein allgemeines Häkchen „Abstände geprüft“ erklärt weder den Schutzbereich noch die herangezogene Anwendung. Verwenden Sie die Notiz später für Rückfragen zur tatsächlich ausgeführten Arbeit.

Übertragen Sie die ausgeführten Daten mit dem tatsächlichen Flächenbezug. Produktauflagen, Karten und technische Nachweise bleiben die Unterlagen Ihrer Planung. Die Ausfüllhilfe und der Deutschland-Hub führen zu den weiteren Dokumentationsschritten.

Die behandelte Fläche für die Mengenplanung abgrenzen

Die LfL verlangt bei der Bedarfsberechnung, vorgesehene Abstandsauflagen zu Gewässern und sensiblen Bereichen zu berücksichtigen. Bei Teilflächen sollte die tatsächlich behandelte Größe in der Aufzeichnung nachvollziehbar sein. Verwenden Sie deshalb dieselbe räumliche Abgrenzung für Arbeitsplan, Mengenrechnung und späteres Journal.

Markieren Sie auf Ihrem Plan, welche Bereiche ausgespart werden. Schreiben Sie daneben, aus welcher Unterlage die Abgrenzung stammt. Wenn ein anderer Mitarbeiter die Tankmenge berechnet, übergeben Sie ihm diese Fassung statt einer älteren Gesamtflächenliste. Unser Rechner für Spritzbrühe erläutert die Multiplikation mit dem passenden Flächenbezug. Die zulässige Produktaufwandmenge wird dabei aus der konkreten Anwendung übernommen.

Lassen Sie eine Abweichung auf dem Randstreifen schon in Ihrer Planung erkennen. Verknüpfen Sie später jede tatsächlich behandelte Teilfläche mit ihrer eigenen Produktzeile. Ein einheitlicher Schlagname allein kann die unterschiedliche Behandlung sonst verdecken.

Für eine Übergabe an einen Lohnunternehmer beschreiben Sie die betroffenen Ränder anhand einer verständlichen Skizze. Benennen Sie Gewässer, Weg, Hecke und Arbeitsgrenze getrennt. Fragen Sie anschließend, ob die eingesetzte Maschine und Düsenkombination zu den Bedingungen der ausgewählten Anwendung passen. Die technische Anerkennung der Düsen steht im JKI-Verzeichnis; legen Sie den konkret verwendeten Eintrag zu den Unterlagen.

Nach der Arbeit kann eine kurze Abschlussnotiz festhalten, welche Planfassung verwendet wurde und ob eine Rückfrage aufgetreten ist. Ordnen Sie sie dem tatsächlichen Behandlungstag zu. Behalten Sie verworfene Entwürfe erkennbar als Entwürfe, damit ein späterer Leser nicht den falschen Flächenzuschnitt als ausgeführte Behandlung interpretiert. Die ergänzende Notiz unterstützt Ihre eigene Arbeitsorganisation.

Schutzstreifen vor dem Arbeitsgang ansehen

Bei Hangauflagen muss der erforderliche Randstreifen zum Behandlungszeitpunkt dicht bewachsen sein und den Boden weitgehend abdecken. Eine lediglich eingezeichnete Breite beschreibt den tatsächlichen Bewuchs nicht. Prüfen Sie deshalb den vorhandenen Zustand am betroffenen Abschnitt und ordnen Sie die Beobachtung dem Datum Ihrer Vorbereitung zu.

Beschriften Sie eine Fotoreihe mit Blickrichtung und Standort. Ergänzen Sie bei einer Beratung eine Skizze des Wasserabflusses und den vollständig gelesenen Auflagentext. So lassen sich Vegetationszustand, Geländeverlauf und Mittelanwendung anhand derselben Unterlagen besprechen.