Der Antrag steht als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung. Den Vordruck finden Sie auf der amtlichen Registrierungsseite der LWK NRW. Für andere Länder wählen Sie die im Antrag genannte zuständige Stelle am Unternehmenssitz; sie lässt sich auf Seite 2 des ausfüllbaren PDF-Antrags auswählen. In Rheinland-Pfalz ist das die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
Registrierung und Ermächtigung auseinanderhalten
Jedes Unternehmen wird mit allen seinen Betriebsstätten nur einmal im Register der für den Sitz zuständigen Behörde geführt. Kreuzen Sie im Grundantrag Neuregistrierung oder Aktualisierung an. Tragen Sie bei einer bestehenden Registrierung die bisherige Nummer ein. Beantragen Sie im Tätigkeitsbereich Pflanzenpass zusätzlich die Ermächtigung zur Ausstellung.
Direktverkauf und Versand bei der Registrierung unterscheiden
Für kleine Mengen, die ausschließlich direkt an Endnutzer geliefert werden, bestehen Ausnahmen von der Registrierung. Beim Pflanzenverkauf gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht für den Fernabsatz, etwa Online-Versand. Für Samen besteht eine eigene Einschränkung bei eingeführter pflanzengesundheitszeugnispflichtiger Ware aus Drittländern. Eine weitere Ausnahme betrifft Unternehmen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder Gegenstände ausschließlich für andere Unternehmen befördern.
Gebühren für Registrierung, Ermächtigung und Kontrollen richten sich nach den gültigen Gebührenordnungen des zuständigen Pflanzenschutzdienstes; in NRW gilt die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Unionsquarantäneschädlingen oder Pflichtverletzungen kann die Behörde Maßnahmen bis zum Ruhen oder Entzug von Ermächtigung beziehungsweise Registrierung ergreifen.
Die Adressliste auf Seite 2 führt für Nordrhein-Westfalen zwei Stellen: NRW-Pflanze bei der Landwirtschaftskammer in Köln-Auweiler und NRW-Holz beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Team Wald- und Klimaschutz, Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach. NRW-Pflanze sitzt beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragtem, Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler. Wählen Sie den Empfänger, der zu Ihrem Sortiment passt: Für die Versandanschrift zählt auch der betroffene Tätigkeitsbereich.
Unternehmensangaben vollständig vorbereiten
Legen Sie vor dem Ausfüllen bereit, was der Grundantrag abfragt.
| Formularbereich | Was Sie vorbereiten |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Die vollständige Unternehmensbezeichnung. |
| Unternehmensleitung | Den Namen der im Vordruck gefragten verantwortlichen Person. |
| Ansprechperson für den Pflanzenschutzdienst | Eine konkrete Kontaktperson für Rückfragen. |
| Anschrift | Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. |
| Erreichbarkeit | Telefon, Fax und E-Mail entsprechend den vorhandenen Kontaktdaten. |
| EORI-Nummer | Prüfen Sie den Importbezug anhand der gedruckten Fußnote. |
| Weitere Betriebsstätten | Die entsprechende Auswahl und bei Bedarf Anlage 1. |
| Lage der Betriebs- und Produktionsflächen | Anlage 2 mit Karte, Skizze oder Luftbild. |
Tragen Sie die EORI-Nummer ein, wenn Sie als Einführer pflanzengesundheitszeugnispflichtiger Ware registriert werden möchten.
Tätigkeiten passend zur Baumschule auswählen
Der Grundantrag führt als Tätigkeiten Import aus Nicht-EU-Staaten, Pflanzenpass, Export in Nicht-EU-Staaten, ISPM-15-Markierung, Kartoffeln und Anbaumaterial auf. Wählen Sie die Tätigkeiten passend zum Warenstrom Ihrer Baumschule. Kreuzen Sie im Pflanzenpassbereich Produzent, Handel oder Post- beziehungsweise Onlinehandel an und prüfen Sie diese Auswahl am tatsächlichen Geschäftsablauf.
Die übrigen Auswahlfelder des Grundantrags am eigenen Warenstrom prüfen
Geben Sie für Einfuhren die Herkunftsregionen und den Post- beziehungsweise Onlinehandel an. Kreuzen Sie für Ausfuhren die Zielregionen an: Afrika, Asien, Amerika, Australien und Ozeanien sowie Europa außerhalb der EU.
Kreuzen Sie bei der ISPM-15-Markierung an, ob Sie als Hersteller oder Reparateur von Holzpackmitteln beziehungsweise als Behandler von Holz tätig sind. Wählen Sie bei mehreren ausgeübten Tätigkeiten alle zutreffenden Rollen aus. Die Ermächtigung zur Markierung wird gesondert beantragt. Entscheiden Sie bei diesen Tätigkeiten auch, ob Sie der Weitergabe beziehungsweise Veröffentlichung Ihrer Unternehmensanschrift zustimmen, und kreuzen Sie die Einwilligung entsprechend Ihrer Entscheidung an.
Wählen Sie bei Speise- beziehungsweise Wirtschaftskartoffeln und Anbaumaterial die zutreffenden Warenbereiche. Bei Kartoffeln wird zwischen Erzeuger und gemeinsamem Lager- oder Versandzentrum unterschieden. Zum Anbaumaterial zählen hier Zierpflanzen, Gemüsearten ohne Saatgut sowie Obstarten zur Fruchterzeugung. Lesen Sie die jeweiligen Zusätze und Einschränkungen im Formular vollständig.
Den geografischen Warenstrom nach den Formularfußnoten beschreiben
Die Angaben zum Warenstrom sind für Unternehmer erforderlich, die pflanzenpass- oder pflanzengesundheitszeugnispflichtige Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände produzieren oder lagern und dann in den Verkehr bringen. Bei fraglichen Gebieten wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Nordirland und die Schweiz werden in der Pflanzengesundheit grundsätzlich wie EU-Staaten behandelt. Bestimmte Sondergebiete von Mitgliedstaaten werden teilweise wie Nicht-EU-Staaten behandelt. Dazu gehören die Kanarischen Inseln. Klären Sie den Status weiterer Sondergebiete vor der Auswahl von Import oder Export mit der Registrierungsbehörde.
Pflanzenschutz-Aufzeichnungen an einem Ort führen. Kostenlos starten.
Anlage 4 mit dem Sortiment verbinden
Tragen Sie in Anlage 4 Pflanzenpass Warenarten sowie Familien, Gattungen und Arten ein. Ordnen Sie das Sortiment Zierpflanzen, Gemüsepflanzen, Obstpflanzen, Forstgehölzen oder Weinreben zu. Unterscheiden Sie Stecklinge, Jungpflanzen und Rohware von Fertigpflanzen beziehungsweise Endnutzerware. Zur Auswahl stehen außerdem Pflanzkartoffeln sowie Sonstiges, etwa Tabak, Hopfen oder Spargel. Zu den Pflanzen zählen auch Knollen und Zwiebeln, nicht aber Samen.
Vergleichen Sie die Auswahl mit dem realen Sortiment. Fügen Sie die unternehmenseigene Pflanzenliste gesondert bei und verknüpfen Sie darin botanische Bezeichnung und Handelsartikel.
Die beiden Felder „Sonstiges“ in Anlage 4
Verwenden Sie das erste Feld „Sonstiges“ in Anlage 4 für andere zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen. Beschreiben Sie sonstige Pflanzenteile, Pflanzenerzeugnisse und Gegenstände im zweiten, eigenständigen Ergänzungsfeld „Sonstiges“ unterhalb der entsprechenden Warenkategorien. Wählen Sie für andere Waren Samen, Früchte, lebende Pflanzenteile, Holz, Rinde, Pollen, Erde oder Kultursubstrat aus.
Produktionsfläche und zusätzliche Betriebsstätte zuordnen
Der Lageplan ist bei allen Unternehmen nötig, die neben dem Büro weitere Gebäude oder Flächen für pflanzengesundheitlich relevante Tätigkeiten haben, etwa Baumschulquartiere, Gewächshäuser, Hitzebehandlungskammern oder Werkstattbereiche bei ISPM-15-Unternehmen. Baumschulquartiere sind reine Produktionsflächen und gehören in den Lageplan. Zusätzliche Betriebsstätten mit eigener Anschrift erfassen Sie dagegen in der gesonderten Betriebsstättenanlage. Bei mehreren Standorten muss jeder Lageplan eindeutig zur jeweiligen Betriebsstätte gehören. Sie können einen eigenen verständlichen Lageplan statt des Lageplanvordrucks einreichen. Reicht ein Blatt nicht aus, verwenden Sie die Anlage mehrfach und tragen die Seitenzahlen ein.
Anlagen und Unterschrift vor dem Absenden prüfen
Prüfen Sie die Anlagenliste auf Vollständigkeit. Auf Seite 2 geben Sie an, welche Anlagen dem Antrag beigelegt werden. Tragen Sie am Ende Ort, Datum und den Namen der unterzeichnenden Person ein und unterschreiben Sie den Grundantrag.
Erklärung mit der Unterschrift
Bestätigen Sie als unterzeichnende Person mit Ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der einschlägigen Unternehmerpflichten und gegebenenfalls die Erfüllung der Ermächtigungsvoraussetzungen. Lesen Sie die Erklärung im Zusammenhang mit den tatsächlich ausgewählten Tätigkeiten.
Welche Anlage gehört zu welcher Tätigkeit?
Anlage 3 gehört zum Import aus Nicht-EU-Staaten, Anlage 4 zum Pflanzenpass, Anlage 5 zum Export und Anlage 6 zum Anbaumaterial. Der Registrierungsantrag besteht aus dem Grundantrag und den Anhängen mit den Informationen über die Warenarten. Die Behörde prüft die Angaben und weist dem Unternehmen eine Registriernummer zu. Diese Nummer wird Bestandteil des Pflanzenpasses.
Versand, Änderungsmeldungen und Jahresmeldung
Lesen Sie die Hinweise auf Seite 2 als Teil des Antrags. Senden Sie den Antrag an die Landesbehörde am Unternehmenssitz. Die Behörde kontrolliert im Rahmen ihrer Überwachung, ob die mit der Tätigkeit verbundenen Voraussetzungen und Pflichten eingehalten werden. Melden Sie Änderungen von Kontaktdaten spätestens 30 Tage nach der Änderung. Teilen Sie geänderte Tätigkeiten, Flächenlagen und Waren jährlich bis zum 30. April für das Vorjahr mit.
Den Antrag in NRW einreichen
Scannen Sie den unterschriebenen Grundantrag mit Anlagen als eine PDF-Datei und senden Sie diese an registrierung@lwk.nrw.de. Schicken Sie zusätzlich das Original per Post an den Pflanzenschutzdienst NRW, Gartenstraße 11, 50765 Köln.
Bei einer Aktualisierung die Angaben abgleichen
Vergleichen Sie Firmenbezeichnung, Hauptanschrift und Ansprechperson mit dem vorhandenen Registrierungsbescheid. Bei einer Aktualisierung markieren Sie in Ihrer Vorbereitung, welche Angabe sich geändert hat.
Laufende Pflichten nach der Registrierung
Mit der Ausstellung von Pflanzenpässen übernehmen Sie die Pflicht, Ihre Bestände auf Befall mit Schadorganismen zu überwachen sowie Kontrollen und Handelsströme zu dokumentieren.
Bewahren Sie Lieferanten- und Empfängerdaten je Handelseinheit sowie die Pflanzenpassinformationen drei Jahre auf. Halten Sie auch Untersuchungsergebnisse mindestens drei Jahre vor. Erfassen Sie dafür Produktionsort, Pflanzenart, Ergebnis, Datum, Name und Unterschrift. Untersuchen Sie Obstgehölze zu geeigneten Zeitpunkten in der Wachstumsperiode und verwenden Sie bei Bedarf eine Lupe für kleine Insekten.
Melden Sie den Verdacht auf Quarantäneschädlinge der zuständigen Pflanzenschutzbehörde. Ergreifen Sie unverzüglich Vorsorgemaßnahmen, um Ansiedlung und Ausbreitung des Schädlings zu verhindern.