Für einen vorhandenen Kanister beginnen Sie mit Handelsbezeichnung und Registernummer auf der Packung. Vergleichen Sie anschließend den gefundenen Eintrag mit Ihrer Kultur und der vorgesehenen Verwendung. Diese Anleitung führt durch den amtlichen Suchweg und zeigt, welche Informationen Sie für die eigene Arbeitsvorbereitung festhalten können.

Vorbereiten: Packung, Kultur und konkrete Frage

Legen Sie die lesbare Kennzeichnung bereit. Schreiben Sie Produktname und vollständige Nummer ab, ohne ähnlich aussehende Bezeichnungen zusammenzufassen. Ergänzen Sie die Kultur, das Anwendungsobjekt und den gesuchten Schadfaktor. Die BAES-Erläuterung unterscheidet allgemeine Produktdaten von spezifischen Indikationen: Erst diese beschreiben, in welcher Kultur und gegen welchen Schaderreger das Produkt wie verwendet werden darf.

Formulieren Sie den Anlass Ihrer Recherche möglichst eng. „Welches Produkt steht hier im Lager?“ verlangt zunächst einen Identitätsabgleich. „Passt die geplante Behandlung im Weingarten?“ verlangt zusätzlich das Lesen der zutreffenden Indikation. „Welche Unterlage gehört zur früheren Anwendung?“ führt zu den gespeicherten Fassungen. Halten Sie diese Arbeitsfragen auseinander, damit Sie eine aktuelle Produktinformation nicht versehentlich als Beleg für einen historischen Vorgang ablegen.

Vor der Produktsuche: Schaderreger zuordnen

Im Register suchen Sie ein Mittel für einen bestimmten Schadfaktor. Klären Sie deshalb zuerst, womit Sie es zu tun haben.

Verdacht auf einen Quarantäneschädling melden

Bei Verdacht auf einen Unionsquarantäneschädling verständigen Sie unverzüglich den zuständigen Pflanzenschutzdienst. Diese Meldepflicht ergibt sich aus den Artikeln 14 und 15 der Verordnung (EU) 2016/2031. Die Pflanzenschutzdienste sind nach Bundesländern organisiert.

Drahtwürmer vor der Produktsuche zuordnen

Drahtwürmer sind die Larven bestimmter Schnellkäfer: lang gestreckt, hart gepanzert, gelb bis hellbraun, mit kurzen Beinen am vorderen Körperende. Der österreichische Warndienst bietet ein Drahtwurm-Monitoring für Kartoffeln und Mais.

Österreichische Prognosen vor der Produktsuche

Der Pflanzenschutz-Warndienst trennt bei Kartoffeln die Prognose zum Behandlungsbeginn gegen Kraut- und Knollenfäule von den Folgebehandlungen gegen Kraut- und Knollenfäule und Alternaria. Für Zuckerrüben gibt es ein eigenes Blattkrankheiten-Monitoring.

Suche nach Handelsbezeichnung oder Registernummer

Das BAES dokumentiert Suchmöglichkeiten nach Handelsbezeichnung, Registernummer, Wirkstoff und Organismus. Als Verwendungsfilter nennt es „Haus- und Kleingarten“, „Profi“ und „Beides“. In der Trefferliste werden Nummer, Handelsname, enthaltene Stoffe beziehungsweise Organismen, Status sowie vorhandene Abverkaufs- und Aufbrauchfristen angezeigt.

  1. Öffnen Sie den amtlichen Einstieg und beginnen Sie mit der abgeschriebenen Nummer oder dem Namen.
  2. Wählen Sie die zu Ihrem Suchanliegen passende Verwendung und führen Sie die Suche aus.
  3. Vergleichen Sie bei jedem infrage kommenden Treffer zunächst die Produktidentität mit der Packung.
  4. Öffnen Sie die Detailansicht und suchen Sie dort die zur tatsächlichen Kultur passende Indikation.
  5. Halten Sie das Ergebnis mit dem Datum Ihrer Abfrage bei den eigenen Unterlagen fest.

Bei einer ergebnislosen Suche prüfen Sie die Eingabe einzeln: vollständiger Handelsname, lesbare Ziffernfolge, versehentliche Leerzeichen und gewählte Verwendung. Verengen Sie eine Suche erst, wenn der Ausgangsbegriff sicher stimmt. Lassen Sie sich bei einer unklaren Packungsangabe die Identität bestätigen, bevor Sie Daten eines vermeintlich ähnlichen Treffers übernehmen.

Welche Felder den nächsten Prüfschritt bestimmen

Die amtliche Beschreibung der Detailansicht nennt neben Zulassungsstatus und Zulassungsbeginn beziehungsweise Zulassungsende auch Daten zur Erneuerung oder Änderung. Für Indikationen führt sie Einsatzgebiet, Kultur/Objekt, Schadfaktor, Anwendungsbereich, Aufwandmengen und Befristung auf.

Angabe im RegisterIhre praktische Prüffrage
Handelsbezeichnung und RegisternummerIst dies genau das Produkt auf der vorliegenden Packung?
Wirkstoff oder OrganismusWelcher Bestandteil ist für diese Recherche gemeint?
Kultur/ObjektPasst die betroffene Pflanze oder Einrichtung zur Indikation?
SchadfaktorBeschreibt der Eintrag den vorgesehenen Verwendungszweck?
Anwendungsbereich und EinsatzgebietBetrachten Sie den richtigen Einsatzfall?
Aufwandmenge und BefristungWelche Angaben gehören zu genau dieser Indikation?
Status, Abverkauf und AufbrauchWelchen zeitlichen Stand beschreibt der Eintrag?

Die Feldbezeichnungen stammen aus der BAES-Beschreibung; die Fragen sind eine redaktionelle Arbeitshilfe. Lesen Sie eine passende Zeile zusammen mit ihren ergänzenden Hinweisen. Übertragen Sie beim Vorbereiten einer Behandlung keine isolierte Menge aus einem anderen Anwendungsbereich. Für die anschließende Mengenrechnung steht die Anleitung zur Spritzbrühenberechnung bereit.

Registernummer und Produktname gemeinsam abgleichen

Die fortlaufende Zulassungsnummer ist Teil des österreichischen Registers. § 5 der Pflanzenschutzmittelverordnung sieht die Eintragung zugelassener und genehmigter Mittel sowie von Vertriebserweiterungen bis zum Ende der Aufbrauchfristen vor. Zu den Registerangaben gehören unter anderem Zulassungsdauer, Änderungen und Aufbrauchfristen.

Verwenden Sie für Ihre Ablage daher Name und Nummer nebeneinander. Schreiben Sie eine auf dem Etikett vorhandene Ergänzung mit ab und prüfen Sie die zugehörige Produktansicht. Ein Wirkstoffvergleich eignet sich als Rechercheweg, ersetzt aber nicht die Zuordnung des konkret verwendeten Handelsprodukts. Markieren Sie in Ihrer eigenen Notiz, ob Sie ein Mittel identifiziert, eine Indikation gelesen oder nur eine erste Trefferauswahl zusammengestellt haben.

Schreibweise des Handelsnamens

Eine vereinheitlichte Groß- und Kleinschreibung im Register hat keine Auswirkung auf Zulassungen und deren Gültigkeit. Eine solche typografische Änderung erweitert den Kulturumfang nicht.

Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln: Genehmigung und Registernummer

Ein Pflanzenschutzmittel aus einem anderen Mitgliedstaat darf am Hof nur vorhanden sein, wenn beim BAES eine kostenpflichtige Parallelimportgenehmigung beantragt wurde. Parallel genehmigte Mittel tragen dieselbe österreichische Registernummer wie das ursprünglich zugelassene Mittel, jedoch mit einer Zusatzziffer. Ihre Handelsbezeichnung kann abweichen. Vertriebserweiterungen tragen die Registernummer des Referenzprodukts mit einer dreistelligen Vertriebsnummer. Beide Gruppen sind im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen.

Zulassungsende, Abverkauf und Aufbrauch richtig lesen

Die AMA erläutert ausdrücklich den Fall eines Mittels mit abgelaufener Zulassung oder Genehmigung, für das noch eine Aufbrauchfrist besteht. Das BAES beschreibt dafür getrennte Angaben zum Status, zu den Zulassungsdaten sowie zu Abverkauf und Aufbrauch. Ein beendeter Zulassungszeitraum beantwortet die Frage nach der konkreten weiteren Verwendung deshalb nicht allein.

Abverkaufsfrist bezeichnet die zeitliche Grenze für den Verkauf beziehungsweise Vertrieb vorhandener Bestände; die Aufbrauchfrist betrifft den anschließenden Umgang mit Beständen beim Anwender. Die AMA unterscheidet Verkauf und Vertrieb von Beseitigung, Lagerung und Verbrauch. Maßgeblich für die Recherche ist die beim konkreten Mittel ausgewiesene Frist, nicht eine selbst ergänzte Zeitspanne. Die Wartefrist zwischen Behandlung und Ernte gehört dagegen zur einzelnen Indikation.

Übernehmen Sie die Daten jeweils mit ihrer Überschrift. Eine unbeschriftete Datumszahl im Lagerzettel lässt später offen, ob Zulassungsende oder Aufbrauch gemeint war. Suchen Sie bei einem älteren Vorrat gezielt auch nach beendeten Zulassungen. Im Register öffnen Sie dafür den Reiter „Vordefinierte Suchabfrage“ und wählen „Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen“. Auch Änderungen der Indikationen lassen sich gezielt recherchieren.

Notieren Sie bei einem unklaren Status die Nummer, den angezeigten Wortlaut und Ihre konkrete Frage. Rechnen Sie keine Standardverlängerung hinzu.

Fristen mit Produktnummer lesen

Zwei Einträge aus der Liste „Auslaufende Pflanzenschutzmittel 2026“ von LK und BWSB zeigen, wie weit Zulassungsende, Abverkauf und Aufbrauch auseinanderliegen können:

  • Orius 3164-0: Zulassungsende 03.12.2025, Abverkauf bis 03.06.2026, Aufbrauch bis 03.06.2027.
  • Aspect 2947-1 und Aspect Pro 2947-0: jeweils Zulassungsende 10.12.2025, Abverkauf bis 10.06.2026, Aufbrauch bis 10.12.2026.

Der spätere Aufbrauchtermin verlängert den Einkauf nicht. Gleichen Sie die datierte Liste mit dem aktuellen Eintrag der vollständigen Nummer im BAES-Register ab. Für jedes andere Mittel gilt die Frist im aktuellen Registereintrag und für die betroffene Verwendung.

Pflanzenschutzmittelregister 2021 und 2022: Historische Zulassungen prüfen

Für ein Mittel aus den Jahren 2021 oder 2022 bietet das BAES-Register zwei Wege: die Vorversionen des Registerauszugs und die vordefinierte Abfrage zu beendeten Zulassungen.

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Vorversionen sind die Archivdateien des Registerauszugs. Sie entstehen, wenn eine Änderung eine aktualisierte Fassung des Auszugs hervorbringt. Registerauszug und Vorversionen laden Sie in der Detailansicht des Produkts als PDF herunter. Wählen Sie die Vorversion, deren Datum zu Ihrer damaligen Anwendung passt, und legen Sie sie zur Aufzeichnung dieser Behandlung ab.

Die Abfrage zu beendeten Zulassungen finden Sie im Register unter dem Reiter „Vordefinierte Suchabfrage“. Sie wählen dort „Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen“ und einen Zeitraum von 1 bis 24 Monaten. Im Oktober 2026 reicht die Abfrage damit bis Oktober 2024 zurück. Ein Mittel, dessen Zulassung 2021 oder 2022 endete, finden Sie über sie nicht mehr.

Die Trefferliste kennzeichnet ein Mittel nur dann als „aufgehoben“ oder „ausgelaufen“, wenn noch Abverkaufs- oder Aufbrauchfristen laufen. Fehlt ein altes Produkt mit diesem Status, ersetzt das keinen Nachweis. Fragen Sie dann mit Produktname, Registernummer und Anwendungsjahr beim BAES nach (Abschnitt „Eine konkrete Rückfrage an das BAES vorbereiten“).

Kulturgruppen, Einschränkungen und ausgeschlossene Fälle

Das BAES gliedert den Kulturbaum hierarchisch: Apfel ist eine Einzelkultur, Kernobst eine Gruppe. Der Gruppenname allein beschreibt nicht immer den vollständigen Umfang einer Anwendung. Deshalb präzisiert das Textfeld „Kultur/Objekt Einschränkungen“ Nutzungsformen oder Erntestadien, etwa die Nutzung als Baby-leaf-Salat. Das Feld „ausgenommen“ kann zusätzlich eine Kulturgruppe begrenzen.

Der Kulturbaum umfasst auch Objekte im Vorratsschutz sowie Gruppen für Zierpflanzen und Forstgehölze. EPPO-Codes bezeichnen Kulturen und Kulturgruppen eindeutig.

Gehen Sie beim Lesen von der tatsächlichen Kultur aus. Stellen Sie neben die betriebliche Bezeichnung den im Register gefundenen Begriff. Lesen Sie Gruppennamen, Einschränkungstext und Ausschluss gemeinsam, bevor Sie die Indikation für Ihre Vorbereitung heranziehen. Geben Sie eine Rückfrage mit diesem Zusammenhang weiter: Nur „Das Mittel ist für Obst“ beschreibt weder die konkrete Pflanze noch den betrachteten Anwendungseintrag ausreichend.

Für den Weinbau hilft die Anleitung zum Spritzplan beim Ordnen ausgeführter und geplanter Arbeiten. Die Wartefrist-Anleitung behandelt den besonderen Bezug zwischen letzter Anwendung und Ernte. Bewahren Sie den dort benötigten Anwendungsbezug schon beim Registerabgleich nachvollziehbar auf.

Pflanzenschutz im Forst: Pflanzenschutzmittel für den Forst finden

Das BFW-Verzeichnis führt bei Forstmitteln nach Aufgabe und Schaderreger zur Produktsuche. Es trennt unter anderem Borkenkäfer, Großen braunen Rüsselkäfer und Wildschutz. Die Anwendungsbestimmungen stehen dort nur stichwortartig; Details finden Sie im Register und auf dem Etikett.

Weitere Suchrubriken

Das Verzeichnis bietet biotechnische und biologische Insektizide, Akarizide, Rodentizide, Molluskizide, Fungizide, Herbizide, Wachstumsregulatoren und Wundverschlussmittel. Auskünfte über die richtige Verwendung forstlicher Pflanzenschutzmittel gibt das Institut für Waldschutz des BFW.

Vollständige österreichische Bedingungen

Das BFW prüft die biologische Wirksamkeit forstlicher Pflanzenschutzmittel; die Zulassung spricht das BAES per Bescheid aus.

Das BAES führt „Forst“ als Einsatzgebiet mit der Kulturgruppe „Forstgehölze“. Einzelne Forstkulturen sind im Kulturbaum nicht angeführt. Der konkrete Eintrag im Register bestimmt Kultur beziehungsweise Objekt, Schadorganismus und erlaubte Verwendung. Wählen Sie Spritzmittel für den Forst deshalb anhand des österreichischen Anwendungseintrags aus.

PDF-Auszug speichern und Vorversionen zuordnen

Nach der BAES-Beschreibung lassen sich der Registerauszug und seine Vorversionen in der Detailansicht als PDF herunterladen. Vorversionen sind archivierte Auszüge, die entstehen, wenn eine Änderung zu einer aktualisierten Fassung führt.

Speichern Sie den heruntergeladenen Auszug mit einem verständlichen Dateinamen und Ihrer Abfragenotiz. Trennen Sie in der Ablage den aktuellen Arbeitsstand von einer Fassung, die Sie zu einer zurückliegenden Anwendung aufbewahren. Beschriften Sie eine Archivdatei ausdrücklich als solche. Dadurch findet eine später übernehmende Person die passende Unterlage, ohne aus dem jüngsten Dateidatum auf die damaligen Bedingungen schließen zu müssen.

Für eine Rückfrage an den Dienstleister legen Sie den betreffenden Auszug zum Arbeitsauftrag und nennen die eigene Flächenreferenz. Die Übergabeanleitung für Lohnunternehmen beschreibt, wie aus einem Fremdprotokoll eine nachvollziehbare betriebliche Aufzeichnung wird. Die Rechnung, der Registerauszug und die tatsächlich ausgeführte Behandlung sollten dabei jeweils eindeutig bezeichnet bleiben.

Typische Suchprobleme gezielt lösen

Zu viele Treffer: Beginnen Sie erneut bei der Packungsnummer. Notieren Sie, welche Eingabe Sie verwendet haben, und vergleichen Sie die Namen vollständig. Wählen Sie anschließend die passende Verwendung, statt mehrere ähnlich benannte Produkte gedanklich zusammenzuführen.

Produkt gefunden, Kultur unklar: Lesen Sie die Indikation mit Gruppenbezeichnung und Einschränkungen. Halten Sie die tatsächliche Kultur und deren Nutzung bereit. Das BAES nennt auf seiner Informationsseite den Kontakt für inhaltliche Registerfragen; geben Sie dort Produktnummer und die betreffende Textstelle an.

Alter Ausdruck und heutiger Treffer unterscheiden sich: Ordnen Sie beide Fassungen anhand ihrer Bezeichnung und ihres Datums. Nutzen Sie die vom BAES beschriebenen Vorversionen, um eine Änderung gezielt zu besprechen. Leiten Sie aus einem alten Ausdruck keine unveränderten heutigen Bedingungen ab.

Seite lädt keine Produktansicht: Rufen Sie den offiziellen Einstieg neu auf und nutzen Sie die BAES-Informationsseite als Wegweiser. Halten Sie für eine technische Rückfrage fest, ob bereits die Startseite, die Suche oder erst die Detailansicht betroffen ist. Senden Sie die eingegebene Nummer mit, damit das Problem konkret nachvollzogen werden kann.

Eine konkrete Rückfrage an das BAES vorbereiten

Das BAES nennt für inhaltliche Fragen zum Register das Institut für Pflanzenschutzmittel und die E-Mail-Adresse psm-register@baes.gv.at. Die amtliche Bedienungshilfe erschließt außerdem Themen wie historische Registerauszüge, Änderungen und Streichungen von Indikationen. Nutzen Sie diese Ansprechpartner für einen genau beschriebenen Widerspruch zwischen Ihrer Ausgangsunterlage und dem gefundenen Eintrag.

Schreiben Sie im Betreff die vollständige Produktbezeichnung und Registernummer. Beschreiben Sie im Nachrichtentext die betroffene Kultur, das Anwendungsobjekt und den Schadfaktor. Fügen Sie anschließend die konkrete Frage an: Geht es um die Einordnung in eine Kulturgruppe, einen Ausschlusstext, den zeitlichen Bezug einer Vorversion oder die Bedeutung eines angezeigten Status? Benennen Sie das Feld so, wie es im Auszug steht, und legen Sie die dazugehörige Datei bei. Damit bleibt die Frage auf einen nachvollziehbaren Sachverhalt begrenzt.

Frei erfundenes Formulierungsbeispiel ohne echtes Produkt: „Ich vergleiche die Packung eines hier nicht benannten Mittels mit dem zugehörigen Registerauszug. Meine Kultur ist in einer Gruppenbezeichnung enthalten; im Einschränkungsfeld wird eine bestimmte Ernteform genannt. Welche Zuordnung beschreibt diese Textstelle?“ Ersetzen Sie bei einer echten Anfrage die abstrakten Angaben durch Ihre tatsächlichen Unterlagen. Verwenden Sie keine Beispielnummer, um eine Produktidentität zu ersetzen.

Produktdaten und einzelne Verwendungen getrennt prüfen

Die BAES-Beschreibung führt bei den zusätzlichen Produktangaben auch Herkunftsmitgliedstaat, dortige Handelsbezeichnung und dortige Zulassungsnummer auf. Die österreichische Verordnung unterscheidet bei den Registerangaben ebenfalls Referenz- und Ursprungsmitgliedstaat. Beschriften Sie solche Angaben in Ihrer eigenen Sammlung mit dem jeweiligen Land. So bleibt eine ausländische Nummer vom österreichischen Datensatz unterscheidbar.

Bei einer Lieferantenrückfrage legen Sie das Packungsfoto und die abgeschriebene österreichische Produktidentität nebeneinander. Lassen Sie eine fehlende Zuordnung konkret erklären. Eine allgemeine Aussage über denselben Wirkstoff beantwortet die Identitätsfrage nicht vollständig. Halten Sie die erhaltene Erläuterung beim betroffenen Vorrat fest, statt sie lediglich in einer allgemeinen Nachrichtensammlung aufzubewahren.

Für mehrere vorgesehene Einsatzfälle legen Sie eine kleine Prüfübersicht an. Geben Sie jeder Zeile eine eigene Bezeichnung für Kultur, Zweck und betrachtete Indikation. Erfassen Sie den Bearbeitungsstand verständlich, beispielsweise „Produkt abgeglichen“, „Einschränkung besprochen“ oder „Rückfrage offen“. Diese redaktionelle Organisationshilfe dokumentiert Ihren Rechercheweg; sie ist keine zusätzliche amtliche Freigabe. Die verbindenden Anwendungsbedingungen lesen Sie weiterhin in der betreffenden Indikation des BAES.

Vom Suchergebnis zur eigenen Behandlungsnotiz

Ordnen Sie nach dem Abgleich die tatsächliche Anwendung der richtigen Produktidentität zu. Verwenden Sie für Fläche und Kultur dieselben verständlichen Bezeichnungen wie in Ihren Betriebsunterlagen. Die Excel-Anleitung hilft beim Aufbau der Behandlungszeile; der Österreich-Hub führt zu Aufbewahrung und Kontrollvorbereitung.