In Oberösterreich regelt § 18a des Oö. Bodenschutzgesetzes die Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Unterlagen entsprechen den bezeichneten EU-Vorgaben und werden drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Verwendung aufbewahrt. Der örtliche Jahresübergang nennt beginnend mit 2027 spätestens den 31. Jänner des Folgejahres für die elektronische Umwandlung. [1][1]
Dazu bietet die Landwirtschaftskammer das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool als Excel-Datei an. Es richtet sich unter anderem an Flächen außerhalb des Mehrfachantrags und unterstützt die Zuordnung über Grundstücksnummer oder GPS-Koordinaten. Die folgende Anleitung verbindet den örtlichen Rechtsbezug mit dem praktischen Einsatz dieser Eingabehilfe. [2][2]
Welche Verwendungen die örtliche Bestimmung ausnimmt
§ 18a nennt als Ausnahmen die dort bezeichnete nichtberufliche Verwendung und die Verwendung von Wildschadenverhütungsmitteln, für die im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister keine Gefahrenklasse angegeben ist. Lesen Sie diese Ausnahmen anhand des konkreten Produkts und der tatsächlichen Verwendung. [1]
Legen Sie Produktbezeichnung, Registernummer und Art der Tätigkeit nebeneinander. Eine sehr kleine Fläche beantwortet nicht dieselbe Frage wie die bezeichnete Verwendung oder Produkteigenschaft. Notieren Sie bei einer offenen Zuordnung den Sachverhalt genau, statt eine allgemeine Ausnahme aus einer anderen Region in die eigene Jahresdatei zu übernehmen. Die Anleitung zur Aufzeichnungspflicht stellt die belegten Unterschiede zu Tirol gegenüber.
Die drei Jahre an der Verwendung festmachen
Die oberösterreichische Bestimmung rechnet die Aufbewahrung ausdrücklich ab dem Zeitpunkt der Verwendung. Erhalten Sie das tatsächliche Verwendungsdatum daher auch bei späteren Übertragungen oder beim Programmwechsel. [1]
Führen Sie eine Jahresablage mit verständlichen Dateinamen und einem kleinen Inhaltsverzeichnis. Halten Sie Flächenlisten und interne Abkürzungen bei den zugehörigen Anwendungsdaten verfügbar. Wenn ein Dokument neu gespeichert wird, bleibt dessen technisches Änderungsdatum eine andere Information als der Anwendungstag. Prüfen Sie bei einer Archivdurchsicht, dass beide Angaben nicht miteinander verwechselt werden.
Die Aufbewahrungsanleitung behandelt Sicherung, Lesbarkeit und Übernahme älterer Aufzeichnungen im Detail. Für einen örtlichen Vergleich ordnet sie die Kalenderjahresgliederung Tirols und die chronologische Führung Wiens als eigene Bestimmungen ein.
Jahresumwandlung und Erstaufzeichnung trennen
§ 18a Absatz 3 nennt für Verwendungen vor 1. Jänner 2030, die nicht direkt im vorgeschriebenen elektronischen Format erstellt werden, die Umwandlung beginnend mit 1. Jänner 2027 spätestens bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Die allgemeine Ersterfassung bleibt unverzüglich vorzunehmen. [1][3]
Fristenbeispiel: Eine unter die Jahresregel fallende Verwendung aus 2027 führt zum 31. Jänner 2028 als Folgetermin für die elektronische Umwandlung. Für den Arbeitsablauf wird daneben die Ersterfassung als eigener Schritt geführt. [1][3]
Legen Sie eine Übersicht der noch nicht übertragenen Ausgangsnotizen an. Kennzeichnen Sie darin abgeschlossene Abschnitte und lesen Sie ausgewählte Einträge gegen die elektronische Fassung. Planen Sie die Übernahme erhaltener Dienstleisterdaten mit ein. Ein guter Übertragungsstand zeigt, welche Vorgänge tatsächlich vollständig enthalten sind, und beschränkt sich nicht auf die Feststellung, dass eine Jahresdatei angelegt wurde.
Das kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool auswählen
Die Kammer bietet eine Variante für Excel 365 und eine abwärtskompatible Variante für ältere Excel-Versionen. Die Dateien heißen im Downloadbereich „Pflanzenschutz-Tool 02-03-2026 Excel 365“ und „Pflanzenschutz-Tool 20-03-2026 Abwärtskompatibel“. Das Tool lässt sich offline bearbeiten; regelmäßige Aktualisierung ist erforderlich. [2][2]
| Vor dem Einsatz | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Dateivariante | Passende Arbeitsmappe für die eingesetzte Excel-Version wählen |
| Ausgangsfassung | Eine unveränderte Blankokopie getrennt aufbewahren |
| Arbeitsdatei | Betrieb und Verwendungsjahr verständlich benennen |
| Aktualisierung | Neue Fassung zuerst getrennt prüfen |
| Abschluss | Eine gespeicherte Ausgabe erneut öffnen und gegenlesen |
Die Auswahl der Varianten und die Offline-Eigenschaft sind von der Kammer beschrieben. Die weiteren Schritte sind Vorschläge zur betrieblichen Dateiorganisation. Die Excel-Feldanleitung führt durch die inhaltlichen Angaben. [2][2]
Nicht-MFA-Flächen und Punktbehandlungen
Das Tool unterstützt die Georeferenzierung über Grundstücksnummer oder GPS-Koordinaten. Die Kammer nennt auch Punktbehandlungen, beispielsweise die punktuelle Ampferbekämpfung im Grünland, als dokumentationspflichtig und verlangt die Erfassung des behandelten Grundstücks. [2][2]
Vereinbaren Sie für Ihre Arbeitsorte ein verständliches Verzeichnis. Ordnen Sie den im Alltag gebrauchten Namen einer eindeutigen Referenz zu. Bei einer Teilflächen- oder Punktbehandlung prüfen Sie, welche Einheit tatsächlich dokumentiert wird. Die AMA unterscheidet den Ort vom behandelten Umfang und nennt für Saatgut auch Kilogramm, Tonnen und Samenanzahl. [3][3]
Übernehmen Sie beim Wiederholen einer Behandlung nicht automatisch alle Werte einer alten Zeile. Kontrollieren Sie vor dem Abschluss besonders das Produkt, den Anwendungstag, die Kultur und den zutreffenden Mengenbezug. Wenn ein Wert aus der Ausgangsnotiz fehlt, klären Sie den ausgeführten Vorgang mit der betreffenden Person.
Die Klarstellung für 2026 anwenden
Die Kammer erläutert für das Anwendungsjahr 2026, dass eine deutsche Kulturbezeichnung genügt, BBCH nicht kontrollrelevant ist und die Uhrzeit bei Mitteln mit zeitlicher Einschränkung dokumentiert wird. Auch Nützlingseinsatz wird ausdrücklich als erfasst genannt. [4][4][4][4]
Ordnen Sie diese Hinweise dem bezeichneten Jahr zu. Legen Sie für die nächste Saison eine eigene Jahresdatei an und kontrollieren Sie, welche Felder und Erläuterungen verwendet werden. Bewahren Sie die verständliche Kulturbezeichnung zusammen mit einem verwendeten Code auf. So bleibt die Zuordnung bei einer späteren Durchsicht nachvollziehbar.
Fachlichen Abgleich als Arbeitsschritt einplanen
Die LK Niederösterreich weist bei den kostenlosen Excel-Programmen ausdrücklich darauf hin, dass keine Prüfung von Aufzeichnungs- und Anwendungsfehlern stattfindet. Organisieren Sie deshalb einen eigenen Vergleich mit Ausgangsnotiz, Produktidentität und zutreffenden Bedingungen. [5]
Für diesen Vergleich führt die Registeranleitung durch Kultur, Indikation und Einschränkungen. Die Softwareübersicht erläutert beschriebene Programmfunktionen, wenn Sie weitere Arbeitsaufgaben abdecken möchten. Halten Sie unabhängig vom Werkzeug fest, wer die vollständige Aufzeichnung übernimmt und wo die abgeschlossene Jahresfassung wiedergefunden wird.
Die Mengenfelder bei verschiedenen Arbeitsorten verstehen
Die AMA-Feldliste führt Art der Verwendung und behandelten Umfang als eigene Angaben. Für Saatgut nennt sie Kilogramm, Tonnen oder Samenanzahl, während Oberflächen und geschlossene Räume andere Bezugsgrößen erhalten. Ordnen Sie einen neuen Datensatz daher vor der Übernahme einer alten Zeile dem tatsächlichen Behandlungstyp zu. [3][3][3]
Schreiben Sie bei der internen Prüfung die Bedeutung jeder vorhandenen Mengenangabe aus. Eine Gebindezahl, ein Produktaufwand und eine behandelte Einheit haben unterschiedliche Aufgaben. Prüfen Sie anhand der Ausgangsnotiz, welche Information tatsächlich gemeint ist. Erhalten Sie die beschreibende Einheit bei einer Ausgabe so, dass sie nicht nur im Eingabefenster des Programms verständlich bleibt.
Kulturbaum und Anwendungsbedingungen gemeinsam lesen
Das BAES erklärt die Unterscheidung zwischen Einzelkulturen und hierarchischen Kulturgruppen. Die spezifische Indikation bestimmt, gegen welchen Schaderreger und in welcher Kultur das Mittel verwendet werden darf. Weitere Textfelder schränken den jeweiligen Anwendungsumfang ein. [6][6][6]
Verwenden Sie diese Zuordnung bei Ihrem fachlichen Abgleich mit dem LK-Tool. Eine gespeicherte Kulturbezeichnung und eine vorhandene Produktnummer sollten gemeinsam zum tatsächlich dokumentierten Vorgang gehören. Lesen Sie zusätzliche Einschränkungen an der betreffenden Indikation, statt eine Bedingung nur aus einer anderen, ähnlich benannten Anwendung zu übernehmen.
Halten Sie eine konkrete Rückfrage mit Produktnummer, Kultur und betroffener Zeile fest. Klären Sie eine Unstimmigkeit anhand des ausgeführten Einsatzes und bewahren Sie die Erläuterung bei der Jahresdatei auf. Das erleichtert den späteren Vergleich, wenn ein weiterer Mitarbeitender dieselbe Aufzeichnung prüft oder die Daten in ein anderes Programm übertragen werden.
