Kursangaben und landesrechtliche Antworten gelten für Niederösterreich.
Die Prüfungsfragen unten können Sie online und kostenlos durcharbeiten. Ein amtlicher Fragenkatalog sind sie nicht: Es sind redaktionelle Lernbeispiele, keine Originalfragen einer Prüfungsstelle.
Prüfungsfragen online und kostenlos üben: den Lernstoff ordnen
Beginnen Sie mit der aktuellen Ausschreibung des NÖ-Grundkurses. Zum Lehrstoff gehören Ökologie und Toxikologie, Pflanzenschutzmittelkunde, Schädlinge und Nützlinge, Applikationstechnik sowie integrierter Pflanzenschutz. Rechtsvorschriften, Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Anwenderschutz gehören ebenfalls dazu. Für den erfolgreichen Abschluss brauchen Sie ausreichende Deutschkenntnisse.
Legen Sie beim Lernen die Kursunterlagen neben diese Aufgaben und decken Sie zunächst die Antworten ab. Erklären Sie bei jeder Frage, welche Handlung richtig ist und welche Information Sie dafür brauchen. Üben Sie die Registersuche am Bildschirm, die Düsenkontrolle am Gestänge und die Lagerungsfrage an einer Originalpackung.
Übungsfrage: Reicht ein bekannter Handelsname für die Mittelwahl?
Aufgabe: Sie kennen einen Produktnamen aus einem früheren Spritzplan. Welche Angaben brauchen Sie, bevor Sie damit eine Behandlung planen?
Antwort: Ordnen Sie das Mittel anhand seiner Registernummer zu. Im BAES-Pflanzenschutzmittelregister finden Sie Zulassungsbeginn und Zulassungsende, Wirkstoffe, Wirkstoffgehalte sowie Anwendungsbestimmungen und Auflagen. Die Indikation legt fest, für welche Kultur und welchen Schaderreger die konkrete Verwendung zugelassen ist.
Zum Nacharbeiten: Suchen Sie einen Registereintrag und nennen Sie Kultur, Schadorganismus und Anwendungsbedingungen getrennt. Der bloße Markenname reicht dafür nicht.
Übungsfrage: Gilt eine Kulturgruppe ohne Einschränkung?
Aufgabe: Ein Registertreffer nennt eine passende Kulturgruppe. Darunter stehen zusätzlich „Kultur/Objekt Einschränkungen“ und „ausgenommen“. Welche Zeilen gehören zur Antwort?
Antwort: Lesen Sie die Kulturgruppe zusammen mit beiden Einschränkungsfeldern. „Kultur/Objekt Einschränkungen“ präzisiert den Umfang, etwa hinsichtlich Nutzungsform oder Erntestadium. „Ausgenommen“ schließt Teile der Kulturgruppe aus. Deshalb muss die eigene Kultur auch nach diesen Einschränkungen noch zum erlaubten Umfang gehören.
Als Kulturangabe kann im Register eine einzelne Kultur wie Apfel oder eine übergeordnete Gruppe wie Kernobst stehen.
Übungsfrage: Was prüfen Sie zwischen letzter Behandlung und Ernte?
Aufgabe: Die Ernte eines behandelten Bestands steht bevor. Welchen Begriff suchen Sie, und welche weiteren Schutzauflagen unterscheiden Sie davon?
Antwort: Die Wartezeit bezeichnet den einzuhaltenden Zeitraum zwischen letzter Behandlung und Ernte. Daneben können Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern dem Schutz von Wasserorganismen dienen. Einschränkungen bei blühenden Kulturpflanzen schützen Bienen. Diese Bedingungen erfüllen unterschiedliche Schutzaufgaben und werden für das zugelassene Produkt festgelegt.
Zum Nacharbeiten: Erklären Sie Wartezeit, Gewässerabstand und Bienenschutz jeweils mit dem geschützten Bereich. Suchen Sie dann die betreffenden Auflagen bei einem konkreten Mittel im Register.
Übungsfrage: Wann entscheiden Sie über eine Pflanzenschutzmaßnahme?
Aufgabe: Im Bestand werden Schadorganismen beobachtet. Welche Schritte gehören zur Entscheidung über eine Maßnahme?
Antwort: Beobachten Sie den Befall und nutzen Sie geeignete Überwachungsinstrumente, etwa wissenschaftliche Warnungen und Prognosen. Entscheiden Sie anhand der Ergebnisse über Notwendigkeit und Zeitpunkt. Berücksichtigen Sie verfügbare Schwellenwerte für Region, Kultur und klimatische Bedingungen. Geeignete biologische, physikalische oder andere nichtchemische Verfahren haben Vorrang, wenn sie ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen.
Vorbeugend helfen Fruchtfolge, passende Kultivierungsverfahren, resistente beziehungsweise tolerante Sorten und Hygienemaßnahmen. Die Förderung von Nutzorganismen gehört ebenfalls zum integrierten Pflanzenschutz.
Zum Nacharbeiten: Ordnen Sie Fruchtfolge der Vorbeugung, Befallskontrolle der Überwachung und die Wahl eines Verfahrens der Entscheidung zu. Prüfen Sie nach der Maßnahme den Erfolg anhand weiterer Befallsbeobachtung.
Übungsfrage: Ist ein Marienkäfer im Bestand immer gleich zu beurteilen?
Aufgabe: Sie sehen Asiatische Marienkäfer in einer Kultur. Welche Rolle spielen Nahrung und Jahreszeit bei der Beurteilung?
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Antwort: Im Frühjahr und Sommer fressen Asiatische Marienkäfer große Mengen Blattläuse und sind dadurch nützlich. Fehlen im Herbst Blattlauskolonien, suchen sie andere Nahrung, darunter Weintrauben. Mitgeerntete Käfer können Geschmacksfehler im Wein verursachen.
Übungsfrage: Woran erkennen Sie verschlissene Düsen?
Aufgabe: Das Spritzbild sieht auf den ersten Blick gleichmäßig aus. Welche zusätzliche Kontrolle zeigt Düsenverschleiß?
Antwort: Litern Sie die Düsen aus und vergleichen Sie den Ausstoß mit einer neuen Referenzdüse. Ist der Ausstoß der alten Düsen um mehr als zehn Prozent gestiegen, ist ein Austausch empfohlen. Kontrollieren Sie außerdem, ob die Düsen eines Satzes hinsichtlich Hersteller, Typ, Größe und Material zusammenpassen. Düsenfilter müssen vorhanden, sauber und hinsichtlich Typ und Maschenweite passend sein.
Rechenbeispiel mit Übungszahlen: Eine neue Referenzdüse liefert beim Vergleich 1,00 Liter, eine alte unter denselben Bedingungen 1,12 Liter. Der Mehrausstoß beträgt 0,12 Liter, also zwölf Prozent, und liegt damit über der Austauschempfehlung von zehn Prozent.
Übungsfrage: Welche Fehler finden Sie an Druckanzeige und Tropfstopp?
Aufgabe: Die Druckanzeige bleibt nach Druckentlastung über null stehen. Außerdem tropft eine Düse nach. Welche Bauteile prüfen Sie?
Antwort: An der Druckanzeige kontrollieren Sie Ablesbarkeit, Funktion und Schäden. Geht der Zeiger ohne Druck nicht auf null zurück, deutet dies häufig auf einen Frostschaden hin. Beim Tropfstopp prüfen Sie Membrane, Feder und Überwurfmutter sowie einen gleichmäßigen Öffnungsdruck. Kontrollieren Sie auch Düsenkappen und Dichtungen.
Zum Nacharbeiten: Nennen Sie erst den beobachteten Fehler und dann das betroffene Bauteil. „Spritze kontrollieren“ allein benennt weder den Manometerfehler noch die Teile des Tropfstoppventils.
Übungsfrage: Darf ein Rest in eine andere Flasche umgefüllt werden?
Aufgabe: Eine angebrochene Packung soll im Lager weniger Platz brauchen. Ist Umfüllen eine zulässige Lösung?
Antwort: Nein. Pflanzenschutzmittel müssen in verschlossenen, unbeschädigten Originalpackungen gelagert werden. Beipacktexte bleiben bei den Behältnissen; Umfüllen ist untersagt. Unbefugten, insbesondere Kindern, muss der Zugang verwehrt werden. Für die Verwendung muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung vorliegen.
Übungsfrage: Was muss beim Befüllen verhindert werden?
Aufgabe: Sie bereiten Spritzbrühe zu und befüllen den Behälter des Pflanzenschutzgeräts. Welche Eintragspfade müssen ausgeschlossen werden?
Antwort: Die Flüssigkeit darf weder in den Boden versickern noch in Oberflächengewässer oder Grundwasser eindringen. Bei einem Austritt, der Menschen oder Umwelt gefährden kann, müssen sofort geeignete Maßnahmen zur schadlosen Beseitigung eingeleitet werden.
Zum Nacharbeiten: Nennen Sie Boden, Oberflächengewässer und Grundwasser ausdrücklich und verbinden Sie die Antwort mit der Vorbereitung des Befüllplatzes und dem Vorgehen bei austretendem Mittel.
Übungsfrage: Ist jeder Sachkundekurs für dieselbe Tätigkeit gedacht?
Aufgabe: Sie finden einen Onlinekurs mit dem Wort „Sachkundenachweis“. Woran erkennen Sie seine Zielgruppe?
Antwort: Der AGES-Onlinekurs zur Erstausbildung richtet sich an Personal von Handelsunternehmen, etwa Baumärkte und Gartencenter, sowie Vertreiber und Berater. Zu seinen Inhalten gehören unter anderem Inverkehrbringung, Zulassung, Rückstände und Verbraucherschutz. Der NÖ-Grundkurs ist auf den Erwerb des Nachweises nach dem NÖ-Pflanzenschutzmittelgesetz ausgerichtet.
Wählen Sie für die Vorbereitung die Ausbildung, die zu Ihrer Tätigkeit passt. Für den Weg über den NÖ-Grundkurs ist die erfolgreiche Abschlussprüfung die Voraussetzung für den anschließenden Ausweisantrag. Die benötigten Unterlagen und der Ablauf stehen im Leitfaden zum Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.