Pflanzenschutzmittel · Luxemburg
Rapsan TDI
L01746-101 · Herbizid · Metazachlor 400 g/l, Quinmerac 100 g/l · SC
Rapsan TDI ist ein Herbizid mit Metazachlor 400 g/l, Quinmerac 100 g/l, in Luxemburg zugelassen bis 31.10.2027. Inhaber ist Globachem NV. Zugelassen für Winterraps, Rübsen · Winterraps, Sommerraps.
Die Bedingungen jeder Anwendung stehen in der Tabelle.
Anwendungen 6
Wählen Sie Ihre Kultur. Jede Zeile zeigt eine Anwendung. Lesen Sie die Bedingungen unter „Alle Bedingungen“.
| Schadorganismus | Mittelaufwand | Wartezeit | BBCH | Anw. je Befall / Jahr | Abstand |
|---|---|---|---|---|---|
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige UnkräuterRübsen, WinterrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 01 · bis BBCH 08 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
KlettenlabkrautRübsen, WinterrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 01 · bis BBCH 08 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige UnkräuterRübsen, WinterrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 11 · bis BBCH 13 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
KlettenlabkrautWinterrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 11 · bis BBCH 13 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige UnkräuterSommerrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 01 · bis BBCH 08 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
KlettenlabkrautSommerrapsAlle Bedingungen
| 2–2,5 l/ha | keine Angabe | ab BBCH 01 · bis BBCH 08 | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1. | keine Angabe |
Winterraps1 Anwendungen
- Klettenlabkraut2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 11 · bis BBCH 13
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 11: 1. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 13: 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- Von der Keimung bis zum wenig entwickelten Blattstadium 4 (BBCH 00-14)
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 0,8 l/ha; eine weitere Gabe ist im Vorauflauf erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik mit mindestens 90% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053608
Rübsen · Winterraps3 Anwendungen
- einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige Unkräuter2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 01 · bis BBCH 08
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 01: Beginn der Samenquellung
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 08: Hypocotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 1,25- 1,75 l/ha; eine weitere Gabe ist während dem Stadium BBCH 11-13 (1-3 Blätter) erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik mit mindestens 90% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053542
- Klettenlabkraut2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 01 · bis BBCH 08
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 01: Beginn der Samenquellung
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 08: Hypocotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 1,25- 1,75 l/ha; eine weitere Gabe ist während dem Stadium BBCH 11-13 (1-3 Blätter) erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik mit mindestens 90% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053543
- einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige Unkräuter2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 11 · bis BBCH 13
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 11: 1. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 13: 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- Von der Keimung bis zum wenig entwickelten Blattstadium 4 (BBCH 00-14)
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 0,8 l/ha; eine weitere Gabe ist im Vorauflauf erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik mit mindestens 90% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053607
Sommerraps2 Anwendungen
- einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige Unkräuter2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 01 · bis BBCH 08
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 01: Beginn der Samenquellung
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 08: Hypocotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 1,25 - 1,75 l/ha; eine weitere Gabe ist während dem Stadium BBCH 11-13 (1-3 Blätter) erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053609
- Klettenlabkraut2–2,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- keine Angabe
- Mittelaufwand
- 2–2,5 l/ha
- BBCH
- ab BBCH 01 · bis BBCH 08
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
- Abstand
- keine Angabe
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 01: Beginn der Samenquellung
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 08: Hypocotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
- Bedingung
- Dosierung in zwei Gaben: 1,25- 1,75 l/ha; eine weitere Gabe ist während dem Stadium BBCH 11-13 (1-3 Blätter) erlaubt.
- Anwendungseinschränkung
- Bei aufgeteilter Dosierung ist eine zusätzliche Anwendung im Vorauflauf möglich.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 250 g Quinmerac/ha/36 Monaten.
- Anwendungseinschränkung
- Einschränkungen in Wasserschutzgebieten (Règlement grand-ducal du 9 juillet 2013).
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Maximal 1 kg Metazachlor/ha/ 36 Monaten.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L01746-101/053610
Rapsan TDI: Etikett, Wartezeit und Sicherheitsdatenblatt
Das Etikett auf der Packung nennt Kulturen, Aufwandmengen und Wartezeit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten des Mittels.
Offizieller Eintrag: Zugelassen. Zugelassen bis 31.10.2027.
Steckbrief
- Zulassungsnummer
- L01746-101
- Inhaber / Importeur
- Globachem NV
- Wirkstoffe
- Metazachlor 400 g/l, Quinmerac 100 g/l
- Wirkstoffe und Gehalt
- Metazachlor 400 g/l, Quinmerac 100 g/l
- Formulierung
- SC
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Parallelimport
- nein
Alle Bedingungen
- Gefahrenpiktogramme
- GHS07, GHS08, GHS09
- Signalwort
- Warnung
Bedingungen
Gefahrenhinweis EUH401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gefahrenhinweis H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Gefahrenhinweis H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Gefahrenhinweis H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis P261
Einatmen von Dampf und Spritznebel vermeiden.
Sicherheitshinweis P280
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, ein Augen- und Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweis P302+P352
BEI BERUHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser mindestens 15 Minuten waschen.
Sicherheitshinweis P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Arztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweis P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweis SPa1
Um die Entwicklung von Resistenzen zu vermeiden, wenden Sie dieses Mittel in Abwechslung mit anderen Mitteln mit anderen Wirkungsweisen an (siehe Punkt 4.).
Sicherheitshinweis SPe1
Zum Schutz von Grundgewässern sollte die Gesamtmenge an Quinmerac von diesem oder einem anderen Quinmerac-haltigen Mittel einen Wert von 250 g/ha/36 Monaten nicht überschreiten.
Sicherheitshinweis SPe2
Zum Schutz von Wasserorganismen nicht auf Böden ausbringen, welche anfällig sind für Erosionen.
Sicherheitshinweis SPe3
Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
Sicherheitshinweis SP0
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Sicherheitshinweis SP1
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Hinweis
Auf dem Etikett zu erwähnende Beistoffe: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one (CAS: 2634-33-5).
Hinweis
Wirkungsmechanismus HRAC: 15.
Hinweis
Wirkungsmechanismus HRAC: 4.
Hinweis
Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.
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Source : ASTA (Luxembourg), data.public.lu, données traitées par leafwrit.com
Quelle und Datenstand
Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Base de données sur les produits phytopharmaceutiques autorisés au Luxembourg (ASTA, data.public.lu). Stand: .
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