Spritzmittel-Zulassung prüfen: TAPES auf saturn.etat.lu

Ob ein Spritzmittel in Luxemburg zugelassen ist, klären Sie im TAPES-Verzeichnis unter saturn.etat.lu/tapes. Ein Spritzmittel, das dort nicht gelistet ist, dürfen Sie in Luxemburg nicht anwenden.

Welche Kriterien die TAPES-Suche kennt

Die Kriteriensuche filtert nach Wirkstoff, Familie, Kultur, Organismus, beruflicher oder nichtberuflicher Anwendung, biologischem Landbau und Gewächshaus. Die Kulturgruppen für Pflanzenschutzmittel heißen dort unter anderem Ackerbau, Grünland, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzen und Lagerung von Erntegütern.

Bevor Sie suchen, legen Sie die Einsatzfrage fest: Halten Sie den vollständigen Produktnamen und die Nummer von der Packung bereit, notieren Sie die Kultur und den gemeinten Schadorganismus und klären Sie, ob die Arbeit im Gewächshaus oder außerhalb stattfinden soll.

Welcher Einstieg passt zur Frage?

Die deutsche TAPES-Oberfläche gliedert den Einstieg in „Listen der Pflanzenschutzmittel“, „Suche anhand von Kriterien“ sowie „Links und Dokumente“. Die Listen unterscheiden zugelassene Mittel, zurückgezogene Mittel, Notfallzulassungen, biologische Verwendung und erweiterte Anwendungen. Für berufliche und nichtberufliche Anwendung werden getrennte Listen angeboten.

Produktnamen und Nummern in der vollständigen Liste lesen

Die sichtbaren Spalten heißen „Handelsname“, „Zulassungsnummer und -ende“, „Form“, „Inhaber“, „Wirkstoff“, „Bienenauflage“ und „Datenblätter“. Bei den Datenblättern bietet die Liste Links zu „Hinweise“ und „Anwend.“.

Die Liste enthält auch Einträge mit dem Zusatz „(Paralellimport)“, zum Beispiel Folpelco 500 mit der Nummer L02545-193, und Einträge mit früherem Namen: „Roundup Energy“ trägt den Vermerk „alter Name: Roundup Max“. Übernehmen Sie in Ihre Bestandsliste die vollständige Bezeichnung einschließlich Parallelimport- oder Namenszusatz.

Die Kriterienmaske Feld für Feld nutzen

Die Recherche bietet die Felder „Wirkstoff“ und „Familie“ sowie einen Kulturbezug. Daneben gibt es die Bereiche „Kultur“ und „Organismus“ mit einer Schnellsuche und hierarchischen Stufen. Die abhängigen Kultur- und Organismusstufen brauchen aktiviertes JavaScript; die Oberfläche weist darauf hin.

ODER zwischen den Suchbereichen und Nummern mit Länderpräfix

Zwischen den Suchbereichen der Maske steht „ODER“. Behandeln Sie die Einstiege deshalb als unterschiedliche Recherchewege und setzen Sie bei einem Themenwechsel die Auswahl zurück. Prüfen Sie danach die neue Kultur- oder Organismuszuordnung. Die vollständige Liste eignet sich als zusätzlicher Zugang, wenn Sie den Produktnamen schon kennen.

Neben nationalen Nummern der Form L02545-193 führt die Liste Einträge mit Länderpräfix, etwa „Cuprozin progress“ mit der Nummer DE:006895-00. Sie tragen den Vermerk „zugelassen nach Artikel 40.2 der Verordnung (EG) 1107/2009“. Verwerfen Sie einen solchen Eintrag nicht allein wegen der Schreibweise der Nummer; ordnen Sie ihn über die vollständige Registerzeile samt Hinweis zu.

Von der Produktzeile zur erlaubten Verwendung

Öffnen Sie „Anwend.“ aus genau der Produktzeile, die zu Ihrer Packung passt. Die Spalte „Datenblätter“ führt je Produktzeile zu „Hinweise“ und „Anwend.“. „Anwend.“ listet die Verwendungen nach Kultur, bekämpftem Organismus und Dosierung. Nach Artikel 55 darf ein Mittel nur unter den Zulassungsbedingungen verwendet werden, die auf dem Etikett stehen; diese Anwendungseinschränkungen und Auflagen sind rechtlich verbindlich. Lesen Sie die betreffende Verwendung deshalb zusammen mit den Hinweisen und der Kennzeichnung auf der Packung.

Folpan, Cuprozin Progress, Pirimor G und Glyphosat im Register

Prüfen Sie bei jedem dieser Mittel zuerst die vollständige Produktidentität: den vollständigen Handelsnamen, die Luxemburger Zulassungsnummer und die konkrete Verwendung. Kontrollieren Sie in TAPES die Kultur, für die das Mittel tatsächlich eingetragen ist.

Folpan im Weinbau: Folpan 80 WG

Folpan 80 WG (gesucht auch als Folpan 80 WDG) trägt in der Liste vom 29.10.2026 die Nummer L01399-073 und das Zulassungsende 15.02.2028; Inhaber ist ADAMA Registrations B.V., Wirkstoff 800 g/kg Folpet. Für Keltertrauben und Tafeltrauben sind zugelassen: Falscher Mehltau 0,4–1,6 kg/ha sowie Roter Brenner und Schwarzfleckenkrankheit je 0,6–1,2 kg/ha. Dazu kommt Hopfen gegen Falschen Mehltau mit 1,87–4,68 kg/ha. Behandelte Flächen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder betreten werden. Weitere Folpet-Mittel der Liste sind Axentum 500 SC, Flovine, Folpelco 500, Solofol und Stavento.

Cuprozin Progress

„Cuprozin progress“ steht mit der Nummer DE:006895-00, der Form SC und 383 g/l Kupferhydroxid in der Liste. Das Zulassungsende ist der 30.09.2026, der Listenstand der 29.10.2026. Für Keltertrauben und Tafeltrauben sind eingetragen: Falscher Mehltau und Schwarzfäule je 0,4–1,6 l/ha, Roter Brenner 2,5–5 l/ha. Zulässig sind nur Verwendungen mit höchstens 28 kg Kupfer je Hektar innerhalb von 7 Jahren.

Pirimor G

Die Liste führt „Pirimor“ mit der Nummer L00717-073, dem Zulassungsende 31.10.2027, der Form WG und 500 g/kg Pirimicarb; Inhaber ist ADAMA Registrations B.V. Einen Eintrag „Pirimor G“ enthalten die Vollständige Liste und die Liste der zurückgezogenen Mittel vom 29.10.2026 nicht. Für Pirimor sind 117 Anwendungen eingetragen, darunter Blattläuse in Futtererbsen (0,4 kg/ha) und in Wintergerste (0,25 kg/ha).

Glyphosat in Luxemburg

Die Liste vom 29.10.2026 führt fünf Mittel mit Glyphosat als Wirkstoff: Clinic Up (Zulassungsende 17.02.2027), Dominator 480 SL (15.12.2026), Rodeo Plus (13.04.2027), Roundup ++ (17.02.2027) und Roundup Energy (17.02.2027). Unter den zurückgezogenen Mitteln stehen Roundup Force, Roundup PowerMax, Roundup PowerTurbo, Roundup Record und Roundup Ultra: Verkauf der Restbestände bis 15.09.2024, Benutzung bis 15.09.2025. Unterscheiden Sie bei einer Frage zu Glyphosat den Stoffnamen vom einzelnen Handelsprodukt: Nutzen Sie die Wirkstoffsuche und gleichen Sie den Treffer mit dem vollständigen Handelsnamen und der Luxemburger Nummer Ihrer Packung ab.

Zulassungsende, Rückzug und Anwendungsbedingungen auseinanderhalten

Die Hauptliste zeigt eine Spalte für Zulassungsnummer und Zulassungsende. Die Liste der zurückgezogenen Mittel erfasst Zulassungen, die seit dem 01.10.2023 beendet wurden. Diese Mittel dürfen nicht mehr nach Luxemburg eingeführt werden. Händler dürfen Restbestände bis zum angegebenen Datum verkaufen. Restposten bei den Anwendern dürfen nach dem angegebenen Datum nicht mehr angewendet werden. Prüfen Sie deshalb für das einzelne Mittel Zulassungsende und Verwendungsfrist. Abgelaufene Pflanzenschutzmittel, leere Behälter und Restmengen gelten als Problemabfälle. Der XML-Datensatz enthält zugelassene Produkte und zurückgezogene Produkte mit noch laufender Aufbrauchfrist.

Die Rubrik „Links und Dokumente“ führt ASTA-Newsletter nach Ausgaben auf. Der Newsletter informiert über den Stand der Zulassungen und über neue Anwendungsvorschriften; abonniert wird er per formloser E-Mail an ppp@asta.etat.lu. Ordnen Sie eine dort gefundene Meldung dem tatsächlich betroffenen Produkt zu.

Der XML-Export der ASTA: Stand 7. September 2026

Das jüngste veröffentlichte Archiv des XML-Exports stammt vom 7. September 2026. Die Online-Liste in TAPES hat den Stand 29.10.2026. Gleichen Sie ältere lokale Dateien vor der Einsatzplanung mit dem aktuellen Register ab.

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Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel in Luxemburg

TAPES führt Notfallzulassungen in einer eigenen Liste mit ihrem Zeitraum. Beim Abruf am 29.10.2026 stehen dort zehn Einträge, alle aus 2026: Sivanto Prime (12.03. bis 29.06.), Harpun (12.03. bis 29.06.), Checkmate Puffer CM (17.04. bis 13.08.), Coragen (16.05. bis 12.09.), Flipper (01.05. bis 29.08.), Kiron für Kirschen (01.05. bis 15.07.), Kiron für Reben (15.05. bis 15.08.), Problad (01.05. bis 10.07.), Psila-Protect (17.04. bis 13.08.) und Sivanto Prime für Pflanzkartoffeln (29.04. bis 15.08.). Die EU Pesticides Database hat dazu den Bereich „Emergency Authorisations“. Wählen Sie dort Luxemburg und öffnen Sie die nationale Entscheidung zum betreffenden Produkt; ihre Bedingungen gelten für die Verwendung.

Notfallzulassung: begrenzte Erlaubnis für eine konkrete Lage

Eine nationale Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung 1107/2009 gilt für eine begrenzte, kontrollierte Verwendung. Sie setzt eine Gefahr voraus, die sich mit anderen vernünftigen Mitteln nicht beherrschen lässt. Die Zulassungsdauer beträgt höchstens 120 Tage.

Zuständigkeit: EU-Datenbank und Mitgliedstaat

Die Mitgliedstaaten sind für die Erteilung von Notfallzulassungen voll verantwortlich; die Datenbank hat keinen Rechtswert, und Fragen zu konkreten Zulassungen gehen an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats. In Luxemburg ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln der Minister für Landwirtschaft und Weinbau zuständig.

Rücknahme, Änderung und Nichtverlängerung unterscheiden

Bei Rücknahme, Änderung oder Nichtverlängerung einer Zulassung kann der Mitgliedstaat nach Artikel 46 der Verordnung 1107/2009 eine Aufbrauchfrist für Beseitigung, Lagerung, Inverkehrbringen und Verwendung der Bestände gewähren. Hängt der Grund nicht mit dem Schutz von Gesundheit oder Umwelt zusammen, beträgt sie höchstens sechs Monate für Verkauf und Vertrieb und höchstens ein weiteres Jahr für Beseitigung, Lagerung und Verwendung. Lesen Sie die konkrete nationale Entscheidung mit der darin bezeichneten Tätigkeit.

Verkauf und Verwendung haben getrennte Enddaten

Die Luxemburger Liste der zurückgezogenen Mittel hat zwei Spalten: „Verkauf von Restbeständen möglich bis“ und „Benutzung von Restbeständen möglich bis“. Beim Mittel Arnold endet der Verkauf am 10.06.2026 und die Benutzung am 10.12.2026. Lesen Sie beide Daten getrennt und beachten Sie für Ihre Bestände die jeweils gewährte Frist.

Charge, Produktionsdatum und Verfallsdatum auf dem Etikett

Das Etikett nennt die Chargennummer und das Produktionsdatum sowie, wenn nötig, das Verfallsdatum bei normalen Lagerbedingungen. Prüfen Sie eine behördliche Entscheidung zu Zulassung oder Verwendung getrennt davon, und verwechseln Sie ein aufgedrucktes Produktionsdatum nicht mit einem nationalen Aufbrauchende.

Vorratsschutz und Nacherntebehandlung: Zulassung und Arbeitsfreigabe prüfen

Die TAPES-Kriteriensuche führt „Lagerung von Erntegütern“ und „Gebäude“ als Kulturgruppen. Legen Sie fest, ob Ware, ein leerer Lagerraum oder eine Einrichtung behandelt werden soll und gegen welchen Schädling. Biozide stehen in eigenen Listen der Umweltverwaltung: gemeldete Biozide in der „Liste des Produits Biocides notifiés“ und zugelassene Biozide in der „Liste des Produits Biocides autorisés“.

Den passenden Luxemburger Registerweg nehmen

Die Liste der zugelassenen Biozide wird von der ECHA veröffentlicht; in der Suche wird unter „Authorisation data“ bei „market areas“ die Option „Luxembourg“ angekreuzt.

Zugang zum Raum und Freigabe der Ware auseinanderhalten

Das Etikett eines Pflanzenschutzmittels nennt den Sicherheitsintervall zwischen letzter Anwendung und dem Zugang von Personen oder Tieren, der Ernte sowie der Nutzung oder dem Verbrauch. Bei Cuprozin progress ist das Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Halten Sie die beiden Freigaben, Zugang zum Raum und Nutzung der Ware, getrennt fest, etwa im Abschlussbericht.

Pflanzenschutz mit Drohne in Luxemburg: vor dem Einsatz klären

Das Versprühen eines Produkts mit einer Drohne gehört zur Kategorie SPEZIFISCH. Dafür ist eine Betriebsgenehmigung mit Risikobewertung nötig. Hinzu kommen die Registrierung als Betreiber vor jeder Tätigkeit und eine dem Drohnentyp angepasste Schulung. Prüfen Sie deshalb beides: den Flugbetrieb und die geplante Verwendung des Mittels; die nationale Verwendung klären Sie beim Pflanzenschutzdienst der ASTA.

Luftausbringung: Genehmigung und Auflagen

Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen regelt das großherzogliche Reglement vom 27. April 2016 über die „pulvérisation aérienne“. Genehmigt werden kann sie vom 15. April bis 15. August gegen die Hauptpilzkrankheiten (Falscher Mehltau, Echter Mehltau, Roter Brenner, Schwarzfäule) in Weinbergen mit einer mittleren Hangneigung ab 20 Prozent oder dort, wo kein direkt gezogenes Gerät arbeiten kann. Der Antrag nennt unter anderem Landeplatz, betroffene Parzellen sowie Produkte mit Zulassungsnummer, Menge und Zeitraum. Die Düsen müssen die Abdrift begrenzen; die Spritzungen werden per Georeferenzierung aufgezeichnet und drei Jahre aufbewahrt. Verboten ist das Ausbringen, wenn der Wind schneller als 5 Meter pro Sekunde und die Lufttemperatur höher als 25 Grad ist. Zu Gewässern, Trinkwasserfassungen, Schutzgebieten, Fischzuchten und Wildgehegen gilt ein Sicherheitsabstand von 20 Metern.

Drohneneinsatz im Luxemburger Weinbau

Die Domaine L&R Kox nutzt Drohnen im Weinbau und arbeitet dafür mit einem spezialisierten Flugunternehmen zusammen.

Geozonen: die rechtlich maßgeblichen Zonen

Die Geoportail-Zonen sind die einzigen rechtlich anwendbaren Zonen; sie können von den Zonen des Drohnenherstellers abweichen. Prüfen Sie sie vor dem Flug.

Geozonen nach Zeitpunkt und Höhenbereich lesen

Grau kennzeichnet auf der Karte einen derzeit inaktiven Bereich, Gelb eine bevorstehende Aktivierung und Rot einen aktiven Bereich. Ein Gebiet gilt für die angegebene Flughöhe, wenn es dafür aktiviert ist. Ein Klick auf den Bereich öffnet die Gebietsdetails. Verwenden Sie den anklickbaren Gebietseintrag samt Zeit- und Höhenbezug.

Zugang zur Geozone

Bei eingeschränkten Gebieten bietet Geoportail Formulare zur Beantragung einer Genehmigung oder zur Benachrichtigung über den Zugang. Übernehmen Sie Gebietsgrenzen, Höhenbereich und Aktivierungszeitraum in die Flugplanung.

Direkte Sichtverbindung zur Drohne

VLOS bedeutet Steuerung mit direkter Sichtverbindung ohne weitere Hilfsmittel. Dabei betrachtet der Fernpilot die Flugbahn auch im Verhältnis zu Menschen, Hindernissen und anderen Luftfahrzeugen.

Nächster Schritt: Zulassungsanträge und Drohnenauskünfte

Der Pflanzenschutzdienst der ASTA (Service de la protection des végétaux) nimmt Zulassungsanträge entgegen. Weitere Auskünfte zu Drohnen auf Deutsch gibt die DAC per E-Mail an uas@av.etat.lu. Wenn bei der Anwendung eines Mittels etwas offen bleibt, schildern Sie dem Pflanzenschutzdienst Produkt, Packungsnummer, Kultur und Einsatz und fügen Sie den genauen TAPES-Link sowie die unklare Passage bei.