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Pflanzenschutzmittel · Luxemburg

Proman

L02032-214 · Herbizid · Metobromuron 500 g/l · SC

Proman ist ein Herbizid mit Metobromuron 500 g/l, in Luxemburg zugelassen bis 31.08.2028. Inhaber ist Certis Belchim B.V. Zugelassen für Kartoffeln (Freiland), Kartoffeln (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) (Freiland), Sojabohne (Freiland) (trocken geerntet).

Die Bedingungen jeder Anwendung stehen in der Tabelle.

Anwendungen 3

Wählen Sie Ihre Kultur. Jede Zeile zeigt eine Anwendung. Lesen Sie die Bedingungen unter „Alle Bedingungen“.

SchadorganismusMittelaufwandWartezeitBBCHAnw. je Befall / JahrAbstand
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige UnkräuterKartoffeln (Freiland)
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
keine Angabe
Mittelaufwand
3–3,5 l/ha
BBCH
ab BBCH 00 · bis BBCH 09
Anw. je Befall / Jahr
Max. 1 Anwendung / in der Kultur.
Abstand
keine Angabe
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 00: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 09: Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
Bedingung
4 /la bei humusreichen Böden. Sobald die Kartoffeln keimen und sich aus dem Boden erheben, darf keine Behandung mehr erfolgen.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L02032-214/036233
3–3,5 l/hakeine Angabeab BBCH 00 · bis BBCH 09Max. 1 Anwendung / in der Kultur.keine Angabe
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige UnkräuterKartoffeln (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) (Freiland)
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
keine Angabe
Mittelaufwand
3–3,5 l/ha
BBCH
ab BBCH 00 · bis BBCH 09
Anw. je Befall / Jahr
Max. 1 Anwendung / in der Kultur.
Abstand
keine Angabe
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 00: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 09: Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
Bedingung
4 /la bei humusreichen Böden. Sobald die Kartoffeln keimen und sich aus dem Boden erheben, darf keine Behandung mehr erfolgen.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L02032-214/054472
3–3,5 l/hakeine Angabeab BBCH 00 · bis BBCH 09Max. 1 Anwendung / in der Kultur.keine Angabe
einjährige zweikeimblättrige UnkräuterSojabohne (Freiland) (trocken geerntet)
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
keine Angabe
Mittelaufwand
3 l/ha
BBCH
keine Angabe
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
Abstand
keine Angabe
Zeitpunkt (Kultur)
im Vorauflauf.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L02032-214/054473
3 l/hakeine Angabekeine AngabeAnzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.keine Angabe
Kartoffeln (Freiland)1 Anwendungen
  • einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige Unkräuter3–3,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    keine Angabe
    Mittelaufwand
    3–3,5 l/ha
    BBCH
    ab BBCH 00 · bis BBCH 09
    Anw. je Befall / Jahr
    Max. 1 Anwendung / in der Kultur.
    Abstand
    keine Angabe
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 00: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 09: Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
    Bedingung
    4 /la bei humusreichen Böden. Sobald die Kartoffeln keimen und sich aus dem Boden erheben, darf keine Behandung mehr erfolgen.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L02032-214/036233
Kartoffeln (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) (Freiland)1 Anwendungen
  • einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; einjährige einkeimblättrige Unkräuter3–3,5 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    keine Angabe
    Mittelaufwand
    3–3,5 l/ha
    BBCH
    ab BBCH 00 · bis BBCH 09
    Anw. je Befall / Jahr
    Max. 1 Anwendung / in der Kultur.
    Abstand
    keine Angabe
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 00: Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 09: Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
    Bedingung
    4 /la bei humusreichen Böden. Sobald die Kartoffeln keimen und sich aus dem Boden erheben, darf keine Behandung mehr erfolgen.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L02032-214/054472
Sojabohne (Freiland) (trocken geerntet)1 Anwendungen
  • einjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha · Wartezeit: keine Angabe
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    keine Angabe
    Mittelaufwand
    3 l/ha
    BBCH
    keine Angabe
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 1.
    Abstand
    keine Angabe
    Zeitpunkt (Kultur)
    im Vorauflauf.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L02032-214/054473
Prüfen Sie Auflagen und Abstände im offiziellen Eintrag und auf dem Etikett. Offizieller Eintrag

Proman: Etikett, Wartezeit und Sicherheitsdatenblatt

Das Etikett auf der Packung nennt Kulturen, Aufwandmengen und Wartezeit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten des Mittels.

Offizieller Eintrag: Zugelassen. Zugelassen bis 31.08.2028.

Steckbrief

Zulassungsnummer
L02032-214
Inhaber / Importeur
Certis Belchim B.V.
Wirkstoffe
Metobromuron 500 g/l
Wirkstoffe und Gehalt
Metobromuron 500 g/l
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Parallelimport
nein
Alle Bedingungen
Gefahrenpiktogramme
GHS08, GHS09
Signalwort
Warnung

Bedingungen

Gefahrenhinweis EUH208métoBenz

Enthält Metobromuron und 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one. Kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

Gefahrenhinweis EUH401

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Gefahrenhinweis H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Gefahrenhinweis H373

Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben).

Gefahrenhinweis H410

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweis P280

Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und ein Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweis P308+P313

BEI Exposition oder falls betroffen: Arztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sicherheitshinweis P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Sicherheitshinweis SPa1

Um die Entwicklung von Resistenzen zu vermeiden, wenden Sie dieses Mittel in Abwechslung mit anderen Mitteln mit anderen Wirkungsweisen an (siehe Punkt 4.).

Sicherheitshinweis SPe2

Zum Schutz von Wasserorganismen nicht auf Böden ausbringen, welche anfällig sind für Erosionen.

Sicherheitshinweis SPe3

Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).

Sicherheitshinweis SP1

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweis

Wirkungsmechanismus HRAC: 5.

Hinweis

Um eine Uberschreitung der maximalen Rückstandshöchstmengen zu vermeiden, muss zwischen der letzten Anwendung und der Aussaat oder Pflanzung von Fenchel, Sellerie und Kardon eine Wartezeit von mindestens 365 Tagen eingehalten werden.

Hinweis

Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.

Quelle und Datenstand

Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Base de données sur les produits phytopharmaceutiques autorisés au Luxembourg (ASTA, data.public.lu). Stand: .

Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu

Daten verarbeitet von leafwrit.com. Maßgeblich ist das amtliche Register.

Nutzungsbedingungen

Prüfen Sie vor der Anwendung den offiziellen Eintrag und das Etikett.