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Pflanzenschutzmittel · Luxemburg

Folpan 80 WG

L01399-073 · Fungizid · Folpet 800 g/kg · WG

Folpan 80 WG ist ein Fungizid mit Folpet 800 g/kg, in Luxemburg zugelassen bis 15.02.2028. Inhaber ist ADAMA Registrations B.V. Zugelassen für Hopfen, Keltertrauben, Tafeltrauben.

Die Bedingungen jeder Anwendung stehen in der Tabelle.

Anwendungen 7

Wählen Sie Ihre Kultur. Jede Zeile zeigt eine Anwendung. Lesen Sie die Bedingungen unter „Alle Bedingungen“.

SchadorganismusMittelaufwandWartezeitBBCHAnw. je Befall / JahrAbstand
Falscher Mehltau des HopfensHopfen
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
21 Tage
Mittelaufwand
1,87–4,68 kg/ha
BBCH
ab BBCH 32 · bis BBCH 79
Anw. je Befall / Jahr
Max. 3 Anwendungen / 12 Monaten.
Abstand
In Abständen von 14 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 32: 20% der Gerüsthöhe erreicht
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 79: Volle Ausdoldung : fast alle Dolden haben Endgrösse erreicht, Hoch- und Deckblätter leicht gespreizt, grasgrün
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
bis BBCH 37: 1,87kg/ha in maximal 1.000 l/ha Wasser bis BBCH 55: 3,74kg/ha in maximal 2.000 l/ha Wasser über BBCH 55: 4,68kg/ha in maximal 2.500 l/ha Wasser
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/054984
1,87–4,68 kg/ha21 Tageab BBCH 32 · bis BBCH 79Max. 3 Anwendungen / 12 Monaten.In Abständen von 14 Tagen anwenden.
Falscher Mehltau der WeinrebeTafeltrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
56 Tage
Mittelaufwand
0,4–1,6 kg/ha
BBCH
ab BBCH 14 · bis BBCH 75
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 75: Beeren sind erbsengross, Trauben hängen
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
Anwendungseinschränkung
Anwendung nur bei Keltertrauben.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056591
0,4–1,6 kg/ha56 Tageab BBCH 14 · bis BBCH 75Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Schwarzfleckenkrankheit der WeinrebeTafeltrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
56 Tage
Mittelaufwand
0,6–1,2 kg/ha
BBCH
ab BBCH 14 · bis BBCH 61
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
Anwendungseinschränkung
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056592
0,6–1,2 kg/ha56 Tageab BBCH 14 · bis BBCH 61Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Roter Brenner der WeinrebeTafeltrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
56 Tage
Mittelaufwand
0,6–1,2 kg/ha
BBCH
ab BBCH 14 · bis BBCH 61
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
Anwendungseinschränkung
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056593
0,6–1,2 kg/ha56 Tageab BBCH 14 · bis BBCH 61Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Roter Brenner der WeinrebeKeltertrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
35 Tage
Mittelaufwand
0,6–1,2 kg/ha
BBCH
keine Angabe
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
Anwendungseinschränkung
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056594
0,6–1,2 kg/ha35 Tagekeine AngabeAnzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
Schwarzfleckenkrankheit der WeinrebeKeltertrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
35 Tage
Mittelaufwand
0,6–1,2 kg/ha
BBCH
keine Angabe
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
Anwendungseinschränkung
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056595
0,6–1,2 kg/ha35 Tagekeine AngabeAnzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
Falscher Mehltau der WeinrebeKeltertrauben
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
35 Tage
Mittelaufwand
0,4–1,6 kg/ha
BBCH
keine Angabe
Anw. je Befall / Jahr
Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 8. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
Abstand
In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Schadorganismus)
bei Infektionsgefahr
Bedingung
Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L01399-073/056596
0,4–1,6 kg/ha35 Tagekeine AngabeAnzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 8. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
Hopfen1 Anwendungen
  • Falscher Mehltau des Hopfens1,87–4,68 kg/ha · Wartezeit: 21 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    21 Tage
    Mittelaufwand
    1,87–4,68 kg/ha
    BBCH
    ab BBCH 32 · bis BBCH 79
    Anw. je Befall / Jahr
    Max. 3 Anwendungen / 12 Monaten.
    Abstand
    In Abständen von 14 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 32: 20% der Gerüsthöhe erreicht
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 79: Volle Ausdoldung : fast alle Dolden haben Endgrösse erreicht, Hoch- und Deckblätter leicht gespreizt, grasgrün
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    bis BBCH 37: 1,87kg/ha in maximal 1.000 l/ha Wasser bis BBCH 55: 3,74kg/ha in maximal 2.000 l/ha Wasser über BBCH 55: 4,68kg/ha in maximal 2.500 l/ha Wasser
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/054984
Keltertrauben3 Anwendungen
  • Roter Brenner der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    35 Tage
    Mittelaufwand
    0,6–1,2 kg/ha
    BBCH
    keine Angabe
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
    Anwendungseinschränkung
    Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056594
  • Schwarzfleckenkrankheit der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    35 Tage
    Mittelaufwand
    0,6–1,2 kg/ha
    BBCH
    keine Angabe
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
    Anwendungseinschränkung
    Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056595
  • Falscher Mehltau der Weinrebe0,4–1,6 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    35 Tage
    Mittelaufwand
    0,4–1,6 kg/ha
    BBCH
    keine Angabe
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 8. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056596
Tafeltrauben3 Anwendungen
  • Falscher Mehltau der Weinrebe0,4–1,6 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    56 Tage
    Mittelaufwand
    0,4–1,6 kg/ha
    BBCH
    ab BBCH 14 · bis BBCH 75
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 75: Beeren sind erbsengross, Trauben hängen
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
    Anwendungseinschränkung
    Anwendung nur bei Keltertrauben.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056591
  • Schwarzfleckenkrankheit der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    56 Tage
    Mittelaufwand
    0,6–1,2 kg/ha
    BBCH
    ab BBCH 14 · bis BBCH 61
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
    Anwendungseinschränkung
    Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056592
  • Roter Brenner der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    56 Tage
    Mittelaufwand
    0,6–1,2 kg/ha
    BBCH
    ab BBCH 14 · bis BBCH 61
    Anw. je Befall / Jahr
    Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. · Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
    Abstand
    In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 14: 4 Laubblätter entfaltet
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
    Zeitpunkt (Schadorganismus)
    bei Infektionsgefahr
    Bedingung
    Basisaufwand: 0,6kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser. BBCH 61: 1,2kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser.
    Anwendungseinschränkung
    Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L01399-073/056593
Prüfen Sie Auflagen und Abstände im offiziellen Eintrag und auf dem Etikett. Offizieller Eintrag

Folpan 80 WG: Etikett, Wartezeit und Sicherheitsdatenblatt

Das Etikett auf der Packung nennt Kulturen, Aufwandmengen und Wartezeit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten des Mittels.

Offizieller Eintrag: Zugelassen. Zugelassen bis 15.02.2028.

Steckbrief

Zulassungsnummer
L01399-073
Inhaber / Importeur
ADAMA Registrations B.V.
Wirkstoffe
Folpet 800 g/kg
Wirkstoffe und Gehalt
Folpet 800 g/kg
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Parallelimport
nein
Alle Bedingungen
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort
Warnung

Bedingungen

Gefahrenhinweis EUH208

Enthält einen sensibilisierenden Stoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Gefahrenhinweis EUH401

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Gefahrenhinweis H317

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Gefahrenhinweis H319

Verursacht schwere Augenreizung.

Gefahrenhinweis H332

Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Gefahrenhinweis H351

Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Gefahrenhinweis H400

Sehr giftig für Wasserorganismen.

Sicherheitshinweis P101

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Sicherheitshinweis P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Sicherheitshinweis P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Sicherheitshinweis P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Sicherheitshinweis P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Sicherheitshinweis P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweis P302+P352

BEI BERUHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/.../waschen.

Sicherheitshinweis P305+P351+P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Sicherheitshinweis P308+P313

BEI Exposition oder falls betroffen: Arztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sicherheitshinweis P362+P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Sicherheitshinweis P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Sicherheitshinweis P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Sicherheitshinweis P501

Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

Sicherheitshinweis SPe3

Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen/Nichtzielarthropoden/Insekten) eine unbehandelte Pufferzone von (genaue Angabe des Abstandes) zu (Nichtkulturland/Oberflächengewässer) einhalten.

Sicherheitshinweis SP0

Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Sicherheitshinweis SP1

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweis

Das Mittel ist schädigend für Algen.

Hinweis

Das Mittel ist schädigend für Fische und Fischnährtiere.

Hinweis

Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Hinweis

Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Hinweis

B4: Das Mittel wird als nicht bienengefährlich eingestuft.

Hinweis

Wirkungsmechanismus FRAC : M4.

Hinweis

Das Mittel ist schwach schädigend für Parasitoide, wie Erzwespen, Schlupfwespen oder Brackwespen.

Hinweis

Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.

Quelle und Datenstand

Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Base de données sur les produits phytopharmaceutiques autorisés au Luxembourg (ASTA, data.public.lu). Stand: .

Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu

Daten verarbeitet von leafwrit.com. Maßgeblich ist das amtliche Register.

Nutzungsbedingungen

Prüfen Sie vor der Anwendung den offiziellen Eintrag und das Etikett.