Pflanzenschutzmittel · Luxemburg
Flovine
L02281-073 · Fungizid · Folpet 800 g/kg · WG
Flovine ist ein Fungizid mit Folpet 800 g/kg, in Luxemburg zugelassen bis 15.02.2028. Inhaber ist ADAMA Registrations B.V. Zugelassen für Hopfen, Keltertrauben, Tafeltrauben.
Die Bedingungen jeder Anwendung stehen in der Tabelle.
Anwendungen 7
Wählen Sie Ihre Kultur. Jede Zeile zeigt eine Anwendung. Lesen Sie die Bedingungen unter „Alle Bedingungen“.
| Schadorganismus | Mittelaufwand | Wartezeit | BBCH | Anw. je Befall / Jahr | Abstand |
|---|---|---|---|---|---|
Falscher Mehltau der WeinrebeKeltertraubenAlle Bedingungen
| 0,4–1,6 kg/ha | 35 Tage | ab BBCH 61 · bis BBCH 75 | Max. 8 Anwendung / 12 Monaten. | In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden. |
Falscher Mehltau des HopfensHopfenAlle Bedingungen
| 1,87–4,68 kg/ha | 21 Tage | ab BBCH 32 · bis BBCH 79 | Max. 3 Anwendungen / 12 Monaten. | In Abständen von 14 Tagen anwenden. |
Schwarzfleckenkrankheit der WeinrebeKeltertraubenAlle Bedingungen
| 0,6–1,2 kg/ha | 35 Tage | keine Angabe | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4. | in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden |
Roter Brenner der WeinrebeKeltertraubenAlle Bedingungen
| 0,6–1,2 kg/ha | 35 Tage | keine Angabe | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. | in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden |
Falscher Mehltau der WeinrebeTafeltraubenAlle Bedingungen
| 0,4–1,6 kg/ha | 56 Tage | ab BBCH 61 · bis BBCH 75 | keine Angabe | In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden. |
Schwarzfleckenkrankheit der WeinrebeTafeltraubenAlle Bedingungen
| 0,6–1,2 kg/ha | 56 Tage | keine Angabe | keine Angabe | in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden |
Roter Brenner der WeinrebeTafeltraubenAlle Bedingungen
| 0,6–1,2 kg/ha | 56 Tage | keine Angabe | Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3. | in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden |
Hopfen1 Anwendungen
- Falscher Mehltau des Hopfens1,87–4,68 kg/ha · Wartezeit: 21 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 21 Tage
- Mittelaufwand
- 1,87–4,68 kg/ha
- BBCH
- ab BBCH 32 · bis BBCH 79
- Anw. je Befall / Jahr
- Max. 3 Anwendungen / 12 Monaten.
- Abstand
- In Abständen von 14 Tagen anwenden.
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 32: 20% der Gerüsthöhe erreicht
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 79: Volle Ausdoldung : fast alle Dolden haben Endgrösse erreicht, Hoch- und Deckblätter leicht gespreizt, grasgrün
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- bis BBCH 37: 1,87kg/ha in maximal 1.000 l/ha Wasser bis BBCH 55: 3,74kg/ha in maximal 2.000 l/ha Wasser über BBCH 55: 4,68kg/ha in maximal 2.500 l/ha Wasser
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054991
Keltertrauben3 Anwendungen
- Falscher Mehltau der Weinrebe0,4–1,6 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 35 Tage
- Mittelaufwand
- 0,4–1,6 kg/ha
- BBCH
- ab BBCH 61 · bis BBCH 75
- Anw. je Befall / Jahr
- Max. 8 Anwendung / 12 Monaten.
- Abstand
- In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 75: Beeren sind erbsengross, Trauben hängen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Anwendung nur bei Keltertrauben.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054990
- Schwarzfleckenkrankheit der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 35 Tage
- Mittelaufwand
- 0,6–1,2 kg/ha
- BBCH
- keine Angabe
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 4.
- Abstand
- in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
- Zeitpunkt (Kultur)
- BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Dosierung in 400-800 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054992
- Roter Brenner der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 35 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 35 Tage
- Mittelaufwand
- 0,6–1,2 kg/ha
- BBCH
- keine Angabe
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3.
- Abstand
- in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
- Zeitpunkt (Kultur)
- BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Dosierung in 400-800 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054993
Tafeltrauben3 Anwendungen
- Falscher Mehltau der Weinrebe0,4–1,6 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 56 Tage
- Mittelaufwand
- 0,4–1,6 kg/ha
- BBCH
- ab BBCH 61 · bis BBCH 75
- Anw. je Befall / Jahr
- keine Angabe
- Abstand
- In Abständen von 7 bis 12 Tagen anwenden.
- Zeitpunkt (Kultur)
- ab BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Kultur)
- bis BBCH 75: Beeren sind erbsengross, Trauben hängen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Basisaufwand: 0,4 kg/ha in max. 400 l Wasser/ha. Stadium BBCH 61: 0,8 kg/ha in max. 800 l Wasser/ha. Stadium BBCH 71: 1,2 kg/ha in max. 1200 l Wasser/ha. Stadium BBCH 75: 1,6 kg/ha in max. 1600 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 4 applications/culture.
- Anwendungseinschränkung
- Anwendung nur bei Keltertrauben.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von mindestens 20 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054994
- Schwarzfleckenkrankheit der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 56 Tage
- Mittelaufwand
- 0,6–1,2 kg/ha
- BBCH
- keine Angabe
- Anw. je Befall / Jahr
- keine Angabe
- Abstand
- in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
- Zeitpunkt (Kultur)
- BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Dosierung in 400-800 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Max. 4 applications/culture.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054995
- Roter Brenner der Weinrebe0,6–1,2 kg/ha · Wartezeit: 56 Tage
Alle Bedingungen
- Wasser
- keine Angabe
- Wartezeit
- 56 Tage
- Mittelaufwand
- 0,6–1,2 kg/ha
- BBCH
- keine Angabe
- Anw. je Befall / Jahr
- Anzahl der Anwendungen gegen diesen Schädling: 3.
- Abstand
- in Abständen von 10 bis 14 Tagen anwenden
- Zeitpunkt (Kultur)
- BBCH 61: Beginn der Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt (Schadorganismus)
- bei Infektionsgefahr
- Bedingung
- Dosierung in 400-800 l Wasser/ha.
- Anwendungseinschränkung
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 15 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 50% Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 75 % Abdriftminderung.
- Anwendungseinschränkung
- Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz verlustmindernder Technik von 90 % Abdriftminderung.
- Status
- Zugelassen
- Quelle und Datenstand
- L02281-073/054996
Flovine: Etikett, Wartezeit und Sicherheitsdatenblatt
Das Etikett auf der Packung nennt Kulturen, Aufwandmengen und Wartezeit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten des Mittels.
Offizieller Eintrag: Zugelassen. Zugelassen bis 15.02.2028.
Steckbrief
- Zulassungsnummer
- L02281-073
- Inhaber / Importeur
- ADAMA Registrations B.V.
- Wirkstoffe
- Folpet 800 g/kg
- Wirkstoffe und Gehalt
- Folpet 800 g/kg
- Formulierung
- WG
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Parallelimport
- nein
Alle Bedingungen
- Gefahrenpiktogramme
- GHS07, GHS08, GHS09
- Signalwort
- Warnung
Bedingungen
Gefahrenhinweis EUH208
Enthält einen sensibilisierenden Stoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Gefahrenhinweis EUH401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gefahrenhinweis H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Gefahrenhinweis H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweis H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Gefahrenhinweis H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Gefahrenhinweis H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweis P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Sicherheitshinweis P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweis P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Sicherheitshinweis P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Sicherheitshinweis P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Sicherheitshinweis P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweis P302+P352
BEI BERUHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/.../waschen.
Sicherheitshinweis P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sicherheitshinweis P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Arztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweis P362+P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Sicherheitshinweis P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweis P405
Unter Verschluss aufbewahren.
Sicherheitshinweis P501
Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Sicherheitshinweis SPe3
Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
Sicherheitshinweis SP0
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Sicherheitshinweis SP1
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Hinweis
Das Mittel ist schädigend für Algen.
Hinweis
Das Mittel ist schädigend für Fische und Fischnährtiere.
Hinweis
Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweis
Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweis
B4: Das Mittel wird als nicht bienengefährlich eingestuft.
Hinweis
Wirkungsmechanismus FRAC : M4.
Hinweis
Das Mittel ist schwach schädigend für Parasitoide, wie Erzwespen, Schlupfwespen oder Brackwespen.
Hinweis
Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.
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Source : ASTA (Luxembourg), data.public.lu, données traitées par leafwrit.com
Quelle und Datenstand
Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Base de données sur les produits phytopharmaceutiques autorisés au Luxembourg (ASTA, data.public.lu). Stand: .
Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu
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