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Pflanzenschutzmittel · Luxemburg

Brevis

L02144-073 · Wachstumsregler · Metamitron 150 g/kg · SG

Brevis ist ein Wachstumsregler mit Metamitron 150 g/kg, in Luxemburg zugelassen bis 30.11.2027. Inhaber ist ADAMA Registrations B.V. Zugelassen für Apfel, Birnen.

Die Bedingungen jeder Anwendung stehen in der Tabelle.

Anwendungen 2

Wählen Sie Ihre Kultur. Jede Zeile zeigt eine Anwendung. Lesen Sie die Bedingungen unter „Alle Bedingungen“.

SchadorganismusMittelaufwandWartezeitBBCHAnw. je Befall / JahrAbstand
übermäßige Fruchtbildung; WachstumsreglerApfel
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
60 Tage
Mittelaufwand
0,75–1,5 kg/ha S
BBCH
ab BBCH 69 · bis BBCH 72
Anw. je Befall / Jahr
Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.
Abstand
In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 69: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 72: Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgrösse)
Bedingung
Die Oberfläche S der zu behandelnden Kultur wird durch folgende Formel berechnet: S = L x H x 2 S : Oberfläche der Pflanzung in m² L : Gesamtlänge der Kulturreihe in m H : Kulturhöhe in m 2 : Faktor für die beiden Kulturseiten Das Volumen der Spritzbrühe richtet sich nach verwendetem Material, dem Entwicklungszustand der Kultur und der zu bekämpfenden Organismen. Bei Pflanzungen in Doppel- oder Dreierreihe wird die Dosis um 20 resp. 30% erhöht.
Bedingung
Streuobstwiesen: 1,125 -2,25 kg/ha. 1 ha Streuobstwiese ist ein Obstproduktion mit einer Fläche von einem Hektar (abzüglich der Außenbereiche, der Vorgewende), 3 m hoch in einfachen Linien mit einem Zwischenabstand von 3,5 m
Anwendungseinschränkung
Max. 0,45 kg Metamitron /ha S (Oberfläche der zu behandelten Kultur) /12 Monaten.
Anwendungseinschränkung
Max. 675 g Metamitron /ha Streuobstwiese /12 Monaten.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 3 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L02144-073/032959
0,75–1,5 kg/ha S60 Tageab BBCH 69 · bis BBCH 72Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
übermäßige Fruchtbildung; WachstumsreglerBirnen
Alle Bedingungen
Wasser
keine Angabe
Wartezeit
60 Tage
Mittelaufwand
0,75–1,5 kg/ha S
BBCH
ab BBCH 69 · bis BBCH 72
Anw. je Befall / Jahr
Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.
Abstand
In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
Zeitpunkt (Kultur)
ab BBCH 69: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Zeitpunkt (Kultur)
bis BBCH 72: Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgrösse)
Bedingung
Die Oberfläche S der zu behandelnden Kultur wird durch folgende Formel berechnet: S = L x H x 2 S : Oberfläche der Pflanzung in m² L : Gesamtlänge der Kulturreihe in m H : Kulturhöhe in m 2 : Faktor für die beiden Kulturseiten Das Volumen der Spritzbrühe richtet sich nach verwendetem Material, dem Entwicklungszustand der Kultur und der zu bekämpfenden Organismen. Bei Pflanzungen in Doppel- oder Dreierreihe wird die Dosis um 20 resp. 30% erhöht.
Bedingung
Streuobstwiesen: 1,125 -2,25 kg/ha. 1 ha Streuobstwiese ist ein Obstproduktion mit einer Fläche von einem Hektar (abzüglich der Außenbereiche, der Vorgewende), 3 m hoch in einfachen Linien mit einem Zwischenabstand von 3,5 m
Anwendungseinschränkung
Max. 0,45 kg Metamitron /ha S (Oberfläche der zu behandelten Kultur) /12 Monaten.
Anwendungseinschränkung
Max. 675 g Metamitron /ha Streuobstwiese /12 Monaten.
Anwendungseinschränkung
Pufferzone von mindestens 3 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
Status
Zugelassen
Quelle und Datenstand
L02144-073/032960
0,75–1,5 kg/ha S60 Tageab BBCH 69 · bis BBCH 72Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
Apfel1 Anwendungen
  • übermäßige Fruchtbildung; Wachstumsregler0,75–1,5 kg/ha S · Wartezeit: 60 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    60 Tage
    Mittelaufwand
    0,75–1,5 kg/ha S
    BBCH
    ab BBCH 69 · bis BBCH 72
    Anw. je Befall / Jahr
    Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.
    Abstand
    In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 69: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 72: Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgrösse)
    Bedingung
    Die Oberfläche S der zu behandelnden Kultur wird durch folgende Formel berechnet: S = L x H x 2 S : Oberfläche der Pflanzung in m² L : Gesamtlänge der Kulturreihe in m H : Kulturhöhe in m 2 : Faktor für die beiden Kulturseiten Das Volumen der Spritzbrühe richtet sich nach verwendetem Material, dem Entwicklungszustand der Kultur und der zu bekämpfenden Organismen. Bei Pflanzungen in Doppel- oder Dreierreihe wird die Dosis um 20 resp. 30% erhöht.
    Bedingung
    Streuobstwiesen: 1,125 -2,25 kg/ha. 1 ha Streuobstwiese ist ein Obstproduktion mit einer Fläche von einem Hektar (abzüglich der Außenbereiche, der Vorgewende), 3 m hoch in einfachen Linien mit einem Zwischenabstand von 3,5 m
    Anwendungseinschränkung
    Max. 0,45 kg Metamitron /ha S (Oberfläche der zu behandelten Kultur) /12 Monaten.
    Anwendungseinschränkung
    Max. 675 g Metamitron /ha Streuobstwiese /12 Monaten.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 3 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L02144-073/032959
Birnen1 Anwendungen
  • übermäßige Fruchtbildung; Wachstumsregler0,75–1,5 kg/ha S · Wartezeit: 60 Tage
    Alle Bedingungen
    Wasser
    keine Angabe
    Wartezeit
    60 Tage
    Mittelaufwand
    0,75–1,5 kg/ha S
    BBCH
    ab BBCH 69 · bis BBCH 72
    Anw. je Befall / Jahr
    Maximale Zahl der Anwendungen dieses Produktes : 2.
    Abstand
    In Abständen von 5 bis 10 Tagen anwenden.
    Zeitpunkt (Kultur)
    ab BBCH 69: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
    Zeitpunkt (Kultur)
    bis BBCH 72: Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgrösse)
    Bedingung
    Die Oberfläche S der zu behandelnden Kultur wird durch folgende Formel berechnet: S = L x H x 2 S : Oberfläche der Pflanzung in m² L : Gesamtlänge der Kulturreihe in m H : Kulturhöhe in m 2 : Faktor für die beiden Kulturseiten Das Volumen der Spritzbrühe richtet sich nach verwendetem Material, dem Entwicklungszustand der Kultur und der zu bekämpfenden Organismen. Bei Pflanzungen in Doppel- oder Dreierreihe wird die Dosis um 20 resp. 30% erhöht.
    Bedingung
    Streuobstwiesen: 1,125 -2,25 kg/ha. 1 ha Streuobstwiese ist ein Obstproduktion mit einer Fläche von einem Hektar (abzüglich der Außenbereiche, der Vorgewende), 3 m hoch in einfachen Linien mit einem Zwischenabstand von 3,5 m
    Anwendungseinschränkung
    Max. 0,45 kg Metamitron /ha S (Oberfläche der zu behandelten Kultur) /12 Monaten.
    Anwendungseinschränkung
    Max. 675 g Metamitron /ha Streuobstwiese /12 Monaten.
    Anwendungseinschränkung
    Pufferzone von mindestens 3 m zu Oberflächengewässer bei Einsatz herkömmlicher Technik.
    Status
    Zugelassen
    Quelle und Datenstand
    L02144-073/032960
Prüfen Sie Auflagen und Abstände im offiziellen Eintrag und auf dem Etikett. Offizieller Eintrag

Brevis: Etikett, Wartezeit und Sicherheitsdatenblatt

Das Etikett auf der Packung nennt Kulturen, Aufwandmengen und Wartezeit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten des Mittels.

Offizieller Eintrag: Zugelassen. Zugelassen bis 30.11.2027.

Steckbrief

Zulassungsnummer
L02144-073
Inhaber / Importeur
ADAMA Registrations B.V.
Wirkstoffe
Metamitron 150 g/kg
Wirkstoffe und Gehalt
Metamitron 150 g/kg
Formulierung
SG
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Parallelimport
nein
Alle Bedingungen
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort
Gefahr

Bedingungen

Gefahrenhinweis EUH401

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Gefahrenhinweis H302

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Gefahrenhinweis H318

Verursacht schwere Augenschäden.

Gefahrenhinweis H411

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweis P280

Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, ein Augen- und Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweis P301+P330

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.

Sicherheitshinweis P305+P351+P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Sicherheitshinweis P308+P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen.

Sicherheitshinweis P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Sicherheitshinweis SPa1

Um die Entwicklung von Resistenzen zu vermeiden, wenden Sie dieses Mittel in Abwechslung mit anderen Mitteln mit anderen Wirkungsweisen an (siehe Punkt 4.).

Sicherheitshinweis SPe3

Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).

Sicherheitshinweis SPo2

Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.

Sicherheitshinweis SP0

Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Sicherheitshinweis SP1

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweis

Wirkungsmechanismus HRAC: 5.

Hinweis

Das Mittel ist für eine berufliche Anwendung bestimmt.

Quelle und Datenstand

Quelle: ASTA (Luxemburg), data.public.lu. Base de données sur les produits phytopharmaceutiques autorisés au Luxembourg (ASTA, data.public.lu). Stand: .

Stand der Anwendungen: · ASTA · data.public.lu

Daten verarbeitet von leafwrit.com. Maßgeblich ist das amtliche Register.

Nutzungsbedingungen

Prüfen Sie vor der Anwendung den offiziellen Eintrag und das Etikett.