# Die elektronische Pflanzenschutzdokumentation in Luxemburg vorbereiten

URL: https://leafwrit.com/lu-de/pflanzenschutzaufzeichnungen-elektronisch-2027/
Reviewed: 2026-10-23

In Luxemburg nennt die deutsche Ministeriumsseite den **1. Januar 2027** als Beginn der elektronischen Buchführung über berufliche Pflanzenschutzanwendungen. Die erweiterten Informationen werden nach der Erläuterung der Landwirtschaftskammer bereits seit 2026 erfasst. Für den Wechsel bereiten Sie deshalb die vollständigen Daten und deren spätere Bereitstellung gemeinsam vor. Ein neues Dateiformat darf die Bedeutung von Produktnummer, Einheit und Parzellenreferenz nicht verdecken. [^1][^2][^3]

## Inhalt, Erfassung und Umwandlung unterscheiden

Die Verordnung 2023/564 regelt in Artikel 1 den Inhalt, in Artikel 2 das Format, in Artikel 3 den Zeitpunkt und in Artikel 4 die Informationsbereitstellung. Die unverzügliche Aufzeichnung jeder Anwendung ist dabei eine andere Aufgabe als eine spätere Umwandlung in elektronische Form. Halten Sie diese Schritte auch in Ihrem betrieblichen Ablauf auseinander. [^3]

Die Kammer nennt im Zeitplan ab 2026 die Zulassungsnummer und gegebenenfalls das BBCH-Stadium als zusätzliche Daten. Das Ministerium setzt den elektronischen Beginn auf 2027. Eine Übergangsplanung sollte daher zunächst feststellen, welche Informationen die vorhandenen Arbeitsberichte enthalten und an welcher Stelle diese in die neue Struktur gelangen. [^2][^1]

| Schritt | Prüffrage für den Programmwechsel |
| --- | --- |
| Inhalt beschreiben | Sind Produkt, Zeitpunkt, Ort und Einheiten verständlich? |
| Ereignis aufzeichnen | Lässt sich die tatsächliche Anwendung finden? |
| Daten übertragen | Hat jedes Ursprungsfeld ein erklärtes Zielfeld? |
| Informationen herausgeben | Kann die verlangte Auswahl nachvollziehbar bereitgestellt werden? |

Die Tabelle ist eine organisatorische Arbeitshilfe entlang der Artikelstruktur. Sie ersetzt kein amtliches Importformular und schreibt kein bestimmtes Softwareprodukt vor. Bewahren Sie sie mit Ihren Übertragungsnotizen auf und passen Sie die offenen Fragen an die tatsächlich verwendeten Dateien an.

## Maschinenlesbarkeit als Anforderung an die Daten

Artikel 2 verlangt ein elektronisches maschinenlesbares Format im Sinne der dort genannten Richtlinie 2019/1024. Die Anforderung betrifft die Datenform der Aufzeichnung. Für Ihren Vergleich ist deshalb entscheidend, wie die einzelnen Informationen des Anhangs im Ergebnis unterscheidbar bleiben. [^3]

Bereiten Sie eine Versuchstabelle mit getrennten Spalten für Produkt, Zulassungsnummer, Datum, Aufwand, Bezugsgröße, Ort, behandelten Umfang und Kultur vor. Legen Sie eine Legende der Kennzeichen und Einheiten daneben. Die Struktur ist ein Vorschlag zur Prüfung Ihrer Unterlagen; sie wird hier nicht als national vorgeschriebene Vorlage ausgegeben.

Eine Fotografie kann eine ursprüngliche Notiz im Archiv erhalten. Behandeln Sie die Ablage dieses Bilds und die Bereitstellung strukturierter Informationen als getrennte Arbeitsschritte. Artikel 2 verlangt die beschriebene elektronische Datenform, während die Ursprungsnotiz in Ihrem organisatorischen Ablauf die Rückverfolgung einer Abschrift unterstützt. [^3]

## Dreißig Tage betreffen die Umwandlung

Im Grundmechanismus des Artikels 3 werden Aufzeichnungen, die nicht unmittelbar im vorgeschriebenen elektronischen Format entstehen, spätestens dreißig Tage nach der Verwendung umgewandelt. Mitgliedstaaten können kürzere Zeiträume vorsehen. Der Artikel enthält außerdem eine Möglichkeit längerer Zeiträume für bestimmte Verwendungen vor 2030, die eine nationale Entscheidung voraussetzt. [^3]

Dieser Leitfaden setzt diese Möglichkeit nicht als luxemburgische Jahresfrist ein. Für Ihre Arbeitsplanung ist die unmittelbare strukturierte Erfassung ein praktikabler Ausgangspunkt. Erfassen Sie bei noch zu übertragenden Berichten Kampagne, Ausgangsdokument, Zielablage und zuständige Person. So bleibt sichtbar, welche Arbeit bereits stattgefunden hat und welche Abschrift noch bearbeitet wird.

Behalten Sie die Anwendungstage unverändert. Ein Empfangs- oder Übertragungsdatum kann im Büroindex zusätzlich stehen, sollte aber nicht an die Stelle des Arbeitstags rücken. Lassen Sie unverständliche Bezeichnungen am Original klären, solange die Beteiligten den betreffenden Arbeitsbericht eindeutig zuordnen können.

## Was bei einer Migration erhalten bleiben muss

Der Anhang trennt Mittelidentität und Zulassungsnummer, Zeitpunkt, Aufwand, Lokalisierung, behandelten Umfang sowie Kultur oder Einsatzsituation. Startzeit und Entwicklungsstadium sind für die jeweiligen Fälle bedingt vorgesehen. Prüfen Sie deshalb nicht nur vorhandene Spalten, sondern auch deren fachliche Zuordnung. [^3]

Die Kammer nennt die produktspezifische ASTA-Nummer und Schlag- oder FLIK-Nummer. Diese Kennzeichen haben verschiedene Aufgaben. Übernehmen Sie sie nicht in eine gemeinsame Nummernspalte, deren Bedeutung später nur die Person kennt, die den Import durchgeführt hat. [^2]

Für geschlossene Räume nennt der Anhang Einrichtung, Quadratmeter oder Kubikmeter und den entsprechenden Aufwand. Bei Saat- und Pflanzgut geht es um behandelte Kilogramm, Tonnen oder Stückzahlen und gegebenenfalls eine Charge. Eine ausschließlich auf Hektar eingerichtete Zielstruktur benötigt für solche Vorgänge eine passende fachliche Zuordnung. [^3]

## Ein Tabellenblatt praktisch prüfen

Arbeiten Sie zunächst mit einer Kopie. Wählen Sie einen historischen Produktnamen, eine Teilflächenanwendung und eine Zeile mit bedingter Zeit- oder Entwicklungsangabe. Bei Bedarf ergänzen Sie ein anonymisiertes Raum- oder Saatgutbeispiel aus Ihren Unterlagen. Halten Sie sämtliche Übungszeilen von den realen Anwendungsdaten getrennt.

Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Ausgangsdokument. Lesen Sie Nummern zeichenweise, kontrollieren Sie Datumsdarstellung und Einheit und öffnen Sie verknüpfte Anlagen aus dem endgültigen Ablageordner. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten in der Versuchsnotiz. Diese Arbeitsweise dient der Übertragungskontrolle und beansprucht keine amtliche Formatfreigabe.

Bitten Sie anschließend einen Kollegen, ohne Ihre mündliche Erklärung die Mittelidentität, den Behandlungsort und den Umfang herauszusuchen. Wo eine Spaltenüberschrift mehrere Deutungen zulässt, verbessern Sie deren Legende. Bewahren Sie die getestete Fassung und die Liste der Zuordnungen für die eigentliche Migration auf.

## Software anhand des eigenen Dossiers vergleichen

Formulieren Sie Ihre Anforderungen vor der Auswahl: Anwendungen wiederfinden, Einheiten unterscheiden, historische Identitäten erhalten, Kampagnen ausgeben und zugehörige Nachweise öffnen. Testen Sie die Ergebnisse anhand derselben Ausgangsunterlagen. Eine schöne Eingabemaske beantwortet nicht automatisch Ihre konkrete Frage zur Archivierung.

Die vom Anbieter veröffentlichte CONVIS-Beschreibung im App Store nennt Parzelleninformationen, Anbau- und Düngeplanung, mobile Dokumentation von Feldarbeiten sowie zugelassene Pflanzenschutzmittel. Die Beschreibung liefert Anhaltspunkte für einen Funktionstest. Bewahren Sie die von Ihnen erzeugten Dateien neben Ihrer Fragenliste auf, damit der Vergleich auf überprüfbaren Ergebnissen beruht. [^4]

Für eine Suche nach einem kostenlosen Programm sollten Sie den tatsächlich benötigten Funktionsumfang und die spätere Datenherausgabe getrennt untersuchen. Lassen Sie sich einen repräsentativen Ablauf erklären und behalten Sie das Ergebnis. Dieser Leitfaden weist keinem Produkt ohne entsprechenden Nachweis eine universelle Zulassung für sämtliche luxemburgischen Förderprogramme zu.

Die gemeinsamen Leafwrit-Schaltflächen führen zur Vorregistrierung. Nutzen Sie die fachlichen Leitfäden, um zuvor Ihre Felder und Dossiers zusammenzustellen. Eine Vorregistrierung überträgt nicht Ihre betrieblichen Kampagnen; die Archivplanung bleibt ein eigener organisatorischer Arbeitsschritt.

## Flächenantrag und Anwendungsdatei getrennt ablegen

Die öffentliche 514-Seite beschreibt die Beantragung über Flächenerklärung und Weinbaukarteierhebung auf MyGuichet.lu mit zertifiziertem beruflichem Bereich; eine Drittperson kann die Einreichung übernehmen. Diese Angaben betreffen das Förderverfahren. Die laufenden Anbaumaßnahmen werden im Parzellenpass dokumentiert. [^5]

Verknüpfen Sie Erklärung, Kampagne und Pass in Ihrem Index, aber behalten Sie die Funktion jedes Dokuments bei. Legen Sie die abschließend eingereichte Fassung ab. Benennen Sie beim Versand den Empfänger und die Unterlagen, auf die sich die Übermittlung bezieht, statt eine gewöhnliche Dateiablage mit einem amtlichen Einreichungsschritt gleichzusetzen.

Maßnahme 540 verlangt neben Pflanzenschutz unter anderem Ertragserwartung und Düngung, mit mindestens fünf Jahren Aufbewahrung auf dem Betrieb. Bei einer Migration des gesamten Förderpasses müssen diese zusätzlichen Bereiche deshalb mit eingeplant werden. [^6]

## Unterlagen für eine Behördenanfrage vorbereiten

Artikel 4 fordert die unverzügliche Bereitstellung verlangter Informationen. Wird vor Ablauf des einschlägigen Umwandlungszeitraums ausdrücklich die elektronische Form verlangt, gilt das frühere Ende aus diesem Zeitraum und zehn Arbeitstagen. Die Regel beschreibt den dort bezeichneten Anfragefall. [^3]

Das luxemburgische Änderungsgesetz erlaubt im Kontrollrahmen Zugriff auf betriebliche Computerdaten und Kopien von Informationen unabhängig vom Speichermedium, einschließlich Onlineoberflächen. Die Agenten können Dokumente und Übersetzungen in eine der drei Verwaltungssprachen verlangen. Bereiten Sie eine Auswahl vor, deren Inhalt und Belegzusammenhang Sie erklären können. [^7]

Als internen Versuch wählen Sie eine Kampagne und eine Parzelle, erzeugen die benötigte Auswahl und öffnen deren Anlagen. Schreiben Sie Dateiname und Umfang in ein Übermittlungsverzeichnis. Prüfen Sie, dass die Auswahl die verlangten Ereignisse enthält und verständliche Einheiten bewahrt.

## Lohnunternehmen und Altarchive einbeziehen

Vertraglich arbeitende berufliche Verwender geben dem Auftraggeber ohne Verzögerung und Einschränkung Zugang zu den relevanten Aufzeichnungen oder eine Kopie. Vereinbaren Sie einen verständlichen Ablageweg und ordnen Sie den erhaltenen Bericht dem Auftrag zu. Eine neue betriebliche Software ändert nichts an der Notwendigkeit, diesen Bericht im Dossier wiederzufinden. [^3]

Artikel 67 sieht mindestens drei Jahre Aufbewahrung der beruflichen Aufzeichnungen vor; für den Pass der Maßnahme 540 gelten mindestens fünf Jahre auf dem Betrieb. Archivieren Sie nach den Anforderungen des jeweiligen Dossiers. Öffnen Sie ältere Kampagnen und Kennzeichen nach einem Transfer, bevor der ursprüngliche Zugang geschlossen wird. [^8][^6]

Die [Ausfüllanleitung](/lu-de/parzellenpass-richtig-ausfuellen/) erklärt die Datenbedeutungen, der [ASTA-Leitfaden](/lu-de/asta-kontrolle-pflanzenschutz/) die Bereitstellung und [Maßnahme 540](/lu-de/parzellenpass-massnahme-540/) den umfassenderen Förderpass. Der [Luxemburg-Hub](/lu-de/) verbindet diese Aufgaben.

## Ein gemischtes Förderarchiv als Testfall

Der Weinbaupass der Maßnahme 516 enthält Düngung, Pflanzenschutz und Bodenpflege. Bei 515 kommt der Nachweis einer Saatmischung hinzu; bei 518 stehen zwei zeitlich verknüpfte Arbeitsvorgänge im Mittelpunkt. Prüfen Sie an solchen Dossiers, ob die gewählte Ablage außer Anwendungszeilen auch verständliche Belegverknüpfungen erlaubt. [^9][^10][^11]

Bereiten Sie dafür anonymisierte Kopien mit einem Anlagenverzeichnis vor. Kennzeichnen Sie Ausgangspapier, Zielverzeichnis und erwartete Zuordnung. Öffnen Sie nach dem Transfer die Originalanlage aus der neuen Struktur und prüfen Sie, ob deren Referenz noch zur Kampagne passt. Dokumentieren Sie abweichende Schreibweisen, statt sie bei der Übertragung unsichtbar zu vereinheitlichen.

## Export und Übermittlung nachvollziehbar benennen

Artikel 16bis erlaubt Kopien unabhängig vom Speichermedium und Zugriff auf die bezeichneten Computerdaten. Für die betriebliche Vorbereitung lohnt sich deshalb ein Verzeichnis, das Registerauswahl, ergänzende Anlagen und erläuternde Legende unterscheidet. Geben Sie jeder versandten Fassung einen wiederauffindbaren Namen. [^7]

Bewahren Sie einen übersandten Auszug mit der ursprünglichen Anfrage auf. Halten Sie die gewählte Kampagne und Parzellenauswahl in einer knappen Begleitnotiz fest. Eine Vertretung kann dadurch erkennen, welche Unterlagen bereits herausgegeben wurden, ohne aus dem aktuellen Datenbestand eine möglicherweise andere Auswahl rekonstruieren zu müssen.

### Wie bereite ich ein Spritzbuch in Excel vor?

Trennen Sie die Anhangsfelder samt Einheiten und prüfen Sie einen Versuchsexport gegen die Originalbelege. Artikel 2 verlangt maschinenlesbare elektronische Aufzeichnungen. [^3]

### Wie baue ich eine Parzellenpass-Vorlage auf?

Beginnen Sie mit den Feldern des Verwendungstyps und ergänzen Sie die Informationen Ihres Förderengagements. [^3][^6]

### Wie prüfe ich ein kostenloses Spritzbuchprogramm?

Testen Sie Produktidentitäten, Parzellen, Einheiten und herausgegebene Dateien mit einem anonymisierten eigenen Dossier. Bewahren Sie die Ergebnisse für den Vergleich auf.

### Was prüfe ich beim CONVIS-Export?

Vergleichen Sie die erzeugte Datei mit dem Ausgangsbericht. Die Anbieterbeschreibung nennt mobile Maßnahmendokumentation; die konkrete Ausgabe prüfen Sie am eigenen Ablauf. [^4]

### Ab wann nennt Luxemburg elektronische Aufzeichnungen?

Die deutsche Ministeriumsseite nennt den 1. Januar 2027. Die Kammer unterscheidet davon die erweiterten Angaben seit 2026. [^1][^2]

## Sources

- [Landwirtschaftsportal: Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln — deutsche Fassung](https://agriculture.public.lu/de/pflanzen-boeden/pflanzenschutz-gesundheit/zulassung-und-anwendung-psm.html), read 2026-10-23
- [Chambre d’agriculture: Änderungen der Aufzeichnungspflichten, 24.02.2026](https://www.lwk.lu/de/news/article/anderungen-der-aufzeichnungspflichten-fur-pflanzenschutzmittel-und-zusatzliche-angaben-bei-eco-schemes), read 2026-10-23
- [Règlement d’exécution (UE) 2023/564 — articles 1–5 et annexe, texte initial](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.074.01.0004.01.FRA), read 2026-10-23
- [CONVIS — description de l’éditeur dans l’App Store Luxembourg](https://apps.apple.com/lu/app/convis/id1459374656), read 2026-10-23
- [Portail de l’agriculture: Aide à la renonciation aux produits phytopharmaceutiques (514)](https://agriculture.public.lu/fr/beihilfen/oeko-regelungen/beihilfe-verzicht-pflanzenschutzmittel.html), read 2026-10-23
- [Maßnahme 540 — 540DE_20260701](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/540de.pdf), read 2026-10-23
- [Loi du 22 juillet 2026 — Mémorial A456 du 10 septembre 2026, texte officiel](https://data.legilux.public.lu/filestore/eli/etat/leg/loi/2026/07/22/a456/jo/fr/pdfa/eli-etat-leg-loi-2026-07-22-a456-jo-fr-pdfa.pdf), read 2026-10-23
- [Règlement (CE) 1107/2009 — article 67](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1107/oj?eliuri=eli%3Areg%3A2009%3A1107%3Aoj&locale=fr), read 2026-10-23
- [Éco-régime 516 — 516FR_20251120](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/516fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 515 — 515FR_20261014](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/515fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 518 — 518FR_20261014](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/518fr.pdf), read 2026-10-23
