# Pflanzenschutz am Gewässer: Schutzzonen, öffentliche Flächen und Entnahme

URL: https://leafwrit.com/lu-de/pflanzenschutz-abstaende-wasserschutzzonen/
Reviewed: 2026-10-29

**Die amtliche Karte der Trinkwasserschutzzonen zeigt, in welcher Schutzzone eine Parzelle liegt; die Produktauflagen stehen im Etikettentext des Mittels.** Der Datensatz „ZPS créées par règlement grand-ducal“ des Wasserwirtschaftsamts (Administration de la gestion de l’eau, AGE) enthält die per Verordnung festgelegten Zonen zum Schutz von Quellen und Bohrungen und verlinkt die Karte. Stand: 10.2026.

## Pflanzenschutz an Gewässern und in Wasserschutzzonen prüfen

In ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten gelten gegebenenfalls weitere Auflagen. Spezielle Anwendungs- und Teilverbote werden zusätzlich über die Wasserschutzgesetzgebung erlassen. Prüfen Sie deshalb vor der Anwendung drei Dinge: in welcher Schutzzone die Parzelle liegt, welche Auflagen im Etikettentext Ihres Mittels stehen und ob die Parzelle in einem Naturschutzgebiet liegt.

### Parzelle auf der richtigen amtlichen Karte suchen

Der Datensatz bietet die Karte (Kartenebene 573), den Link zum Geokatalog und einen WMS-Dienst des Wasserwirtschaftsamts. Suchen Sie Ihre Parzelle in der Kartenansicht oder im Geokatalog und notieren Sie die Zone, bevor Sie ein Mittel wählen.

### Schutzzonen I, II, II-v1 und III

Die Großherzogliche Verordnung vom 9. Juli 2013 gibt landesweit gültige Regelungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser vor. In der Verordnung der jeweiligen Schutzzone können weitere Regelungen stehen. Öffnen Sie nach der Kartenprüfung die Verordnung Ihrer Schutzzone und lesen Sie die gebietsspezifischen Vorgaben.

Die Zone I umfasst einen Bereich von etwa 10 bis 20 Metern um die Fassung. Dort sind bis auf die nötigsten Instandhaltungsarbeiten alle Aktivitäten verboten, und eine Umzäunung ist vorgeschrieben. In Zone II braucht versickertes Wasser weniger als 50 Tage bis zur Fassung; hier gelten strengere Auflagen, weil Boden und Gestein eine bakteriologische Kontamination nicht vollständig zurückhalten. Die Zone II-v1 umfasst Flächen, die wegen Auflockerung, Topografie oder anderer Faktoren als besonders gefährdet gelten. Zone III ist das restliche Einzugsgebiet der Grundwasserfassung.

### Wirkstoffverbote in den Schutzzonen

In den Zonen II, II-v1 und III gilt ein Anwendungsverbot für Wirkstoffe aus Anhang 2 der Verordnung von 2013 (Stand: Februar 2022). Je nach Qualität des zu Trinkwasserzwecken entnommenen Grundwassers sind zusätzliche Einschränkungen oder Verbote möglich.

In allen Wasserschutzzonen verboten sind die Wirkstoffe Bentazone, Terbuthylazine, S-Métolachlore, Diuron und Metazachlore. Isoproturon hat vom 16. Oktober bis zum letzten Februartag ein Anwendungsverbot. Diméthenamide-P darf höchstens alle 2 Jahre als Herbizid eingesetzt werden.

### Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten können ebenfalls Anwendungseinschränkungen gelten; sie stehen in den Ausweisungstexten der jeweiligen Gebiete. Das Geoportal (Layer „Schutzgebiete“) zeigt die Lage der Gebiete und verweist auf die Ausweisungstexte. Prüfen Sie Trinkwasser- und Naturschutzgebiet getrennt: Ein Mittel, das in der einen Karte unauffällig ist, kann im Ausweisungstext des anderen Gebiets eingeschränkt sein.

### Geodaten der Schutzzonen

Die Geodaten der Zonen stehen als Shapefile (shp.zip), GeoPackage (gpkg) und GeoJSON zum Download bereit; die Lizenz ist Creative Commons Zero (CC0). Wenn Sie ein GIS oder Schlagkartei-Programm nutzen, laden Sie dieselben amtlichen Zonengrenzen, auf die sich auch die Karte stützt, damit Parzellenprüfung und Karte nicht auseinanderlaufen.

### Pufferstreifen am Gewässer (SPe 3)

Der Satz SPe 3 lautet: Zum Schutz von Gewässerorganismen, Nichtzielpflanzen, Nichtzielarthropoden oder Insekten ist ein Sicherheitsstreifen in der angegebenen Entfernung zu Nichtkulturland beziehungsweise Oberflächengewässern unbehandelt zu lassen. Die Entfernung steht im Etikettentext des Produkts. Lesen Sie sie auf dem Etikett nach, messen Sie den Abstand von der Gewässerkante auf Ihrer Parzelle und lassen Sie den Streifen unbehandelt.

### Anwendungshäufigkeit, Bodentyp und Gewässereintrag (SPe 1, SPe 2, SP 1)

SPe 1 verbietet zum Schutz von Grundwasser oder Bodenorganismen, dieses Produkt oder ein anderes Produkt mit demselben Wirkstoff beziehungsweise derselben Wirkstoffgruppe häufiger als im Etikettentext angegeben anzuwenden. Zählen Sie deshalb im angegebenen Zeitraum alle Anwendungen von Mitteln mit demselben Wirkstoff zusammen und tragen Sie sie in Ihre Aufzeichnungen ein.

SPe 2 lautet: Zum Schutz von Grundwasser oder Gewässerorganismen nicht auf Böden der im Etikettentext genau bezeichneten Bodenart oder Situation ausbringen. Gleichen Sie die im Etikett genannte Bodenart oder Situation mit Ihrer Parzelle ab, bevor Sie spritzen.

SP 1 lautet: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Je nach Produkt ergänzt der Satz: Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen und indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe vermeiden. Füllen und reinigen Sie das Gerät daher nicht neben Gräben, Bächen oder Hofabläufen.

### SPe 4: undurchlässige Oberflächen

SPe 4 untersagt die Anwendung auf undurchlässigen Oberflächen wie Asphalt, Beton und Pflaster oder bei hohem Abschwemmungsrisiko. Der Satz schützt Gewässerorganismen oder Nichtzielpflanzen; die Formulierung ist vom Verwendungsmuster des Produkts abhängig. Lesen Sie die Formulierung für Ihr Produkt auf dem Etikett nach.

## Öffentlich zugängliche und versiegelte Flächen

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrswegen sowie in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen („espaces publics“) eingesetzt werden. Zusätzlich gilt ein allgemeines Anwendungsverbot auf versiegelten Flächen, wenn diese an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Planen Sie die Pflege von Wegen, Hofflächen und Randstreifen deshalb ohne Pflanzenschutzmittel, wenn eine dieser Flächen betroffen sein kann.

## Bewässerung und Wasserentnahme in Luxemburg: Genehmigung und jährliche Erklärung

Jede Wasserentnahme unterliegt einer vorherigen Genehmigung. Die Entnahmen eines Jahres sind mit der [Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe](https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/prelevement-eau/taxe-prelevement-eau.html) zu melden. Stand: 10.2026. Führen Sie dafür ein Bewässerungsjournal und ordnen Sie die entnommenen Mengen der jeweiligen Entnahmestelle zu.

### Formulare je Entnahmeart

Das Formular F-AUT-GEN ist das Basisformular der [AGE-Formularliste](https://eau.gouvernement.lu/fr/demarches/formulaires-telecharger.html). Für Wasser aus Oberflächengewässern gehört F-AUT-PRE dazu, für einen bestehenden Brunnen oder eine Quellbohrung F-AUT-FC, für einen neuen Brunnen oder eine neue Quellbohrung F-AUT-FC-2, für eine Quelle F-AUT-CS. Beschreiben Sie zuerst, woher das Wasser stammen soll (Wasserlauf, bestehender Brunnen, neue Bohrung oder Quelle), und wählen Sie die Formulare nach dem tatsächlichen Vorhaben. Halten Sie bei einer Erneuerung oder Änderung die bestehende Genehmigungsnummer bereit.

### F-AUT-GEN: Antragsart, Hochwasser- und Schutzgebiet

F-AUT-GEN unterscheidet Neuer Antrag, Erneuerung einer Genehmigung und Änderung einer Genehmigung; bei Erneuerung oder Änderung steht dort die Nummer der erteilten Genehmigung. Sämtliche Unterlagen sind dann neu einzureichen (2 Exemplare). Das Formular fragt außerdem, ob das Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und ob es in einem Hochwasserrisikogebiet (HQ 10, HQ 100, HQ extrem) oder in einem Trinkwasserschutzgebiet (Zone I, II, II-V1, III) liegt.

Die Hochwasserzonen sind über www.geoportail.lu/eau einzusehen; die entsprechenden Hochwasserstände sind im Voraus über demande.donnees@eau.etat.lu anzufragen. Agrarbetriebe füllen das zutreffende Formular F-AUT-AGR oder F-AUT-AGR-ZPS aus. Fragen Sie die Hochwasserstände rechtzeitig vor der Antragstellung an.

### Erforderliche Unterlagen zu F-AUT-GEN

Erforderlich sind ein Auszug aus der topografischen Karte mit genauer Standortangabe, ein Katasterplanauszug in einem zweckdienlichen Maßstab und eine schriftliche oder technische Erläuterung. Bei einem UVP-pflichtigen Projekt kommt der ministerielle Bescheid oder die begründete Schlussfolgerung (conclusion motivée) hinzu. Je nach Gegenstand folgen ein präziser Lageplan, Informationen zum Regen- und Abwassermanagement (Plan der Kanalnetze, hydraulische Berechnungen) und sonstige Unterlagen wie Schnitte und Fotos. Stellen Sie die Anlagen anhand der für Ihr Vorhaben zutreffenden Formularrubrik zusammen; bei Lage in einem Trinkwasserschutz- oder Hochwasserrisikogebiet bezeichnen Sie diese Lage in den Anlagen genau.

Das Formular trennt Antragsteller und Bauherr (falls abweichend vom Antragsteller) mit Name, Adresse und Kontaktperson sowie die Standortangaben Katasternummer, Sektion, Ort und Gemeinde. Die AGE-Referenz ist der Verwaltung vorbehalten.

### F-AUT-PRE: Oberflächengewässer und Pumpenleistung

F-AUT-PRE verlangt den Namen des Oberflächengewässers, die LUREF-Koordinaten der Entnahmestelle, die Angabe einmalige oder wiederkehrende Entnahme und die Nutzungsperioden. Als Nutzung nennt das Formular unter anderem Bewässerung, Fischzucht, Viehzucht (Tränken) und Reinigung.

Anzugeben sind das Jahresvolumen in m³/Jahr, der Maximalverbrauch in m³/Tag, die in den Wasserlauf zurückgeführte Wassermenge in l/s mit Rückführung punktuell oder diffus sowie die maximale Pumpleistung in l/s und ob die Anlage mobil oder fest ist.

Erforderlich sind das Datenblatt der Pumpe und ein Auszug der Entnahmestellen. Ohne Datenblatt kann die Genehmigung nicht erteilt werden; unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

### Jahreserklärung der Entnahmen

Die Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres einzureichen, das auf das Jahr der Entnahme folgt. Sie kann per Post mit dem Papierformular oder über einen authentifizierten MyGuichet-Vorgang abgegeben werden, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist. Die elektronische Signatur kann nicht mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Landes erfolgen.

Die AGE-Formularliste verlinkt die Erklärung als Jahresformular. Wählen Sie dort die Erklärung für das jeweilige Entnahmejahr.

### Abgabe

Für Entnahmen 2026 beträgt die Abgabe 0,158 Euro/m³ für jede Entnahme von mehr als 200 m³ pro Jahr, sonst eine Pauschale von 31,60 Euro pro Jahr, wenn das jährliche Entnahmevolumen 200 m³ nicht überschreitet. Fragen zur Erklärung beantwortet die AGE unter declarations@eau.etat.lu.

## Nächster Schritt

Die Parzelle lässt sich mit der [amtlichen Schutzgebietskarte](https://data.public.lu/fr/datasets/zps-creees-par-reglement-grand-ducal/) abgleichen. Für eine Wasserentnahme führt die [AGE-Formularliste](https://eau.gouvernement.lu/fr/demarches/formulaires-telecharger.html) zu F-AUT-GEN und dem Zusatzformular der Entnahmestelle.


