# Flächenantrag Luxemburg: eingereichten Antrag und Versicherung prüfen

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Reviewed: 2026-10-29

**Den Flächenantrag für Luxemburg öffnen Sie über die [amtliche Guichet-Seite „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“](https://guichet.public.lu/de/entreprises/sectoriel/agriculture-viticulture/agriculture/declaration-surfaces-agricoles-viticoles.html).** Dort ist der gemeinsame MyGuichet-Vorgang für Landwirtschaft und Weinbau verlinkt. Beide Anträge, Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung, erledigen Sie im selben Vorgang. Der Online-Assistent dient Landwirten und Winzern und erfasst alphanumerische und geografische Angaben. Dazu gehören insbesondere Parzellen, nicht produktive und ökologisch wertvolle Flächen im Rahmen der Öko-Regelungen und der Landschaftspflegeprämie, Tierbestände und beantragte Beihilfen. Stand: 10.2026.

**Die Fristen der Antragstellung 2026 sind vergangen.** Nutzen Sie die folgenden Hinweise, um Ihren bereits eingereichten Antrag 2026 zu prüfen. Die Termine gelten nicht für das nächste Antragsjahr.

## Wofür die gemeinsame Erhebung verwendet wird

Die Erhebung dient dem Bezug bestimmter Beihilfen und der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Betroffen sind auch Erzeuger von Trauben für Wein und Crémant mit der geschützten Ursprungsbezeichnung AOP – Moselle luxembourgeoise. Die Angaben zu den Produktionsmitteln dienen der Berechnung der wirtschaftlichen Größe des Betriebs, aus der die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt werden.

## Die veröffentlichten Termine auseinanderhalten

Für den vollen Beihilfebetrag galt der 15. April 2026. Nach Ablauf dieser Frist wurden die Beihilfen proportional zur Verzugsdauer gekürzt. Nach dem 10. Mai 2026 eingegangene Anträge wurden nicht mehr berücksichtigt. Änderungen und Nachmeldungen waren bis zum 31. Mai 2026 möglich.

Für die Öko-Regelung 515 konnten die ausgewählten Schläge für Zwischenfrüchte und Untersaaten abweichend bis zum 1. Oktober 2026 umgemeldet werden. Offensichtliche Irrtümer können jederzeit berichtigt werden. Übermitteln Sie Berichtigungen nach der Einreichung schriftlich an den SER, vorzugsweise mit dem Änderungsformular per Post oder an flaechenantrag@ser.etat.lu.

## Zugang und Betriebszuordnung vorbereiten

Der Zugang zum Vorgang ist nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich von MyGuichet möglich. Der Aktivierungscode verknüpft die personenbezogenen Meldedaten mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat. Landwirte und Winzer ohne Mitteilung über die Nutzung des Formulars samt Aktivierungscodes wenden sich an die Abteilung für Direktzahlungen der Dienststelle für ländliche Wirtschaft.

Zu Beginn erhalten Sie per Post einen persönlichen Aktivierungscode und einen Code für bevollmächtigte Personen. Ein eingegebener Code gilt sechs Jahre. Bereits aktivierte Codes bleiben gültig und müssen nicht erneut eingegeben werden.

## Das passende Handbuch verwenden

Das [Benutzerhandbuch Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung 2026](https://agriculture.public.lu/dam-assets/veroeffentlichungen/dokumentationen/beihilfen/gap-2023-2027/flaechenantrag-weinbaukarteierhebung-2026-benutzerhandbuch-v20.pdf) beschreibt die Fassung 2026 des gemeinsamen Formulars. Schlagen Sie dort Zugang, Vorgangsverwaltung und die einzelnen Formularabschnitte dieses Antragsjahrs nach.

Die Abschnitte heißen unter anderem Betriebswahl, Angaben zum Antragsteller, Produktionsausrichtung, Prämien, Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung. Der Abschnitt Prämien umfasst die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, die Auswahl jährlicher Prämien, die Bestätigung der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Biodiv-Verpflichtungen, die Basisprämienansprüche sowie zusätzliche Angaben für Junglandwirte und Neueinsteiger. Im Flächenantrag folgen unter anderem Flächen ohne Parzellenangaben und Flächen im Ausland. Weitere Abschnitte betreffen die bodennahe Gülleausbringung und Kompostierung von Festmist (ÖR 518, AUKM 544), seltene einheimische Rassen (AUKM 552) sowie Übersichten zur Wasserschutzprämie und zur Biodiversität. Ein letzter Abschnitt betrifft die Besitzverhältnisse der Flächen. Nennen Sie dem SER bei einer Rückfrage den betroffenen Formularabschnitt und die Fehlermeldung.

## Abschluss und Übermittlung unterscheiden

Exportieren Sie die Parzellendaten vor der Übermittlung als CSV und Shapefile. Danach sind diese Exportfunktionen nicht mehr zugänglich.

Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Übermittlung des Vorgangs mit dem Status **„Übermittelt“**. Der Status **„Übermittelbar“** zeigt lediglich die Fertigstellung an. Bestimmte Belege können Sie dem Vorgang als PDF beifügen.

Die PDF-Datei Ihres eingereichten Antrags bleibt auch nach dem Schlussdatum über Ihre persönliche Vorgangsliste abrufbar. Laden Sie das Dokument herunter oder drucken Sie es aus. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail.

## Tabellenansicht und Datenblatt unterscheiden

Die Schlagtabelle zeigt die gemeldeten Schläge beziehungsweise Weinbergparzellen. Ihre Spalten lassen sich filtern oder ordnen. Bearbeiten Sie einen Schlag ausschließlich über sein Datenblatt.

Die Spalte KENNNUMMER enthält die Schlag- oder Weinbergnummer. FLURNAME/LAGE bezeichnet den übernommenen Flur- oder Lagenamen, KULTUR die Nutzung anhand des Kulturcodes. Die Kennnummer verbindet den Tabelleneintrag mit der Luftbilddarstellung. Verwenden Sie bei einer Rückfrage die vollständige Nummer und nennen Sie die betroffene Spalte.

### Gemessene und gemeldete Fläche richtig gegenüberstellen

FLÄCHE INSG. (A) ist die gemessene Schlagfläche in Ar. GEMELDETE FLÄCHE (A) ist die gemessene Fläche abzüglich der Flächen von Holz- beziehungsweise Klärschlammlagern. Vergleichen Sie beide Flächenspalten mit dem Holz- beziehungsweise Klärschlammlager auf dem Schlag.

### Status, Änderung und Versicherung auseinanderhalten

STATUT kann unter anderem Unbearbeitet, Bearbeitet, Fehler, Warnhinweis oder Zu prüfen anzeigen. ABGEÄNDERT bezeichnet eine alphanumerische oder grafische Änderung. VERSICHERUNG zeigt die Aktivierung der Ertragsausfallversicherung 2026; BIO beschreibt das Bio-Statut des Schlags. Ein Häkchen bei einer Änderung ist kein Beleg dafür, dass ein Vorgang übermittelt wurde.

Die Farben zeigen die Änderungen gegenüber dem Vorjahr bei der Erstellung der Antragsdaten: Grün steht für neue FLIK-Grundlagen, Orange für angepasste. Schwarz kennzeichnet unveränderte und Grau gelöschte Schläge.

## FLIK-Aktivierung und Geometrieänderung nicht gleichsetzen

Mit dem Werkzeug zur FLIK-Aktivierung können Sie Schlaggeometrien außerhalb bestehender FLIK-Flächen zeichnen. Eine solche Zeichnung begründet keine automatische Beihilfefähigkeit. Vor dem Zeichnen ist bei der ASTA zu klären, ob sich an der Stelle eine deaktivierte FLIK-Parzelle befindet.

Dem Antrag auf FLIK-Aktivierung muss vor der Übermittlung ein Nachweis des Nutzungsrechts beigefügt sein: notarieller Akt, Pachtvertrag oder schriftliche Bescheinigung des Besitzers.

## Biostatut des Schlags prüfen

Das Biostatut wird 2026 auf FLIK-Ebene geführt. Es stammt aus den Kontrollen der Bio-Zertifizierung und kann im Antrag nicht abgeändert werden. Die möglichen Zustände sind konventionell, in Umstellung, umgestellt und in Bearbeitung.

## Sensible Zonen in den Flächenangaben lesen

In den Flächenangaben steht **Wd** für ausgewiesene Wasserschutzzonen, **Wr** für Gebiete in der Regulierungsphase und **Wp** für provisorische Wasserschutzzonen. Daneben stehen Hinweise auf Erosionsgefährdung, Natura-2000-Habitatgebiete, nationale Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete. Die Kürzel sind nur ein Hinweis auf die Fläche; welche Schutzauflagen gelten, prüfen Sie in der Grundlage des jeweiligen Gebiets.

## Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen

Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung bei einer in Luxemburg eingetragenen Versicherungsgesellschaft übernimmt der Staat die Versicherungsprämien teilweise (siehe [Maßnahmenseite](https://agriculture.public.lu/de/beihilfen/sonstige-foerdermassnahmen/beihilfe-fuer-ertragsausfallversicherungen.html)). Der Antrag erfolgt per Antragschreiben, unabhängig vom Flächenantrag. Einsendeschluss ist jährlich der 31. Dezember für Verträge des Folgejahres. Stand: 10.2026.

Berechnen Sie Pflanzenschutzkosten anhand Ihrer eigenen Belege zu Mittelverbrauch, Arbeitszeit, Maschine und zugeordneten Fremdleistungen, und halten Sie sie getrennt vom Leistungsumfang Ihrer Police.

### Die Auswahl im Antrag 2026

Im Flächenantrag können ausgewählte Schläge gemeinsam für die Ertragsausfallversicherung 2026 an- oder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung ist auch über das Datenblatt möglich, dann aber für jeden Schlag einzeln.

## Weinberg und Teilparzelle im Export richtig vergleichen

Bei Weinbauparzellen stehen unter anderem Weinbergnummer, gemessene Parzellenfläche und Quotenareal. Die Teilparzellenliste enthält zusätzlich Teilparzellennummer, Rebsorte und Sortenareal. Auch die Versicherungsmerkmale sind technisch unterschiedlich geschrieben. Bei Weinbauparzellen steht `assur_harv`, bei Teilparzellen in Luxemburg `assurHarv`. `FALSE` bedeutet jeweils nicht angehakt, `TRUE` angehakt.

Legen Sie vor einem Vergleich fest, welche Ebene Ihre Rechnung oder Police beschreibt. Eine behandelte Teilparzelle muss zur richtigen Weinbergnummer gehören. Prüfen Sie vor dem Zusammenfassen mehrerer Zeilen, ob diese verschiedene Sortenflächen oder wiederholte Angaben derselben Fläche beschreiben.

## Nächster Schritt: die zuständige Stelle ansprechen

Für die Antragserstellung ist **flaechenantrag@ser.etat.lu** zuständig, für die Weinbaukarteierhebung **weinbaukartei@ivv.etat.lu**, für Referenzparzellen und Landschaftselemente **sig@asta.etat.lu**. Laden Sie den übermittelten Antrag als PDF aus Ihrer Vorgangsliste herunter und gleichen Sie ihn mit dem Benutzerhandbuch 2026 ab.


