# Bio-Kontrolle in Luxemburg: Nachweise für die Biokontrolle vorbereiten

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Reviewed: 2026-10-29

**Eine vom Landwirtschaftsministerium zugelassene private Kontrollstelle kontrolliert Bio-Unternehmen mindestens einmal jährlich.** Bei der Kontrolle werden Betriebsmittel, Aufzeichnungen, Ackerflächen, Tiere, Lagerstätten sowie Herstellungs- und Verkaufsräume geprüft. Wurde nichts Verordnungswidriges festgestellt, wird ein Zertifikat ausgestellt; bei Nichterfüllung der Anforderungen kann es entzogen werden. Stand: 10.2026.

Bei Verarbeitung und Vermarktung umfasst die Prüfung auch Rohwarenbeschaffung, Zutatenverwendung, Rezepturen und Verkaufsaufzeichnungen.

Legen Sie deshalb für die Kontrolle Nachweise zur Zulässigkeit Ihrer Betriebsmittel bereit und halten Sie die tatsächlichen Anwendungseinträge griffbereit.

## Zuständige Kontrollstelle und Geltungsbereich zuordnen

Acht private Kontrollstellen sind zugelassen, mit den Codes LU-BIO-02, -04, -05, -06, -07, -08, -10 und -11. Nicht alle sind für alle Tätigkeiten und Erzeugniskategorien zugelassen: Zur Auswahl muss geprüft werden, ob die Erzeugniskategorien der Tätigkeit in der Tabelle der Kontrollstelle angekreuzt sind. Gleichen Sie dafür Ihre Produktion, Aufbereitung, Ihren Vertrieb oder Ihre Lagerung mit den abgedeckten Produktkategorien ab. Auf der Verpackung von Bio-Produkten ist die Kennnummer der Kontrollstelle verbindlich anzugeben, für Luxemburg in der Form LU-BIO-xx.

## Neue Tätigkeit: Vertrag und Meldung vorbereiten

Unternehmen müssen zuerst einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle unterschreiben. Die Meldung der Tätigkeit ist unverzüglich nach Vertragsabschluss an die ASTA zu übermitteln, über [Biologische Landwirtschaft: Meldung der Tätigkeit](https://guichet.public.lu/de/entreprises/sectoriel/agriculture-viticulture/agriculture-biologique/agriculture-biologique-notification-activite.html). Dafür reicht ein nicht zertifizierter beruflicher Bereich in MyGuichet.

Die Meldung enthält das Anfangsdatum des Vertrags und das Anfangsdatum der Umstellung. Alle weiteren Bio-Standorte neben dem Hauptsitz sind aufzulisten, ebenso etwaige Subunternehmer mit Kontaktdaten. Halten Sie diese Daten schon vor dem Ausfüllen bereit.

### Welche Angaben die Bio-Meldung verlangt

Geben Sie als antragstellende Person Ihre dreizehnstellige nationale Identifikationsnummer an. Hinzu kommen Name, Vorname, Adresse, Festnetz- und Mobiltelefonnummer, E-Mail und gegebenenfalls Website. Für das Unternehmen geben Sie eine bereits zugeteilte ASTA-Kennung, die vorhandene SER-Betriebsnummer und die Rechtsform an. Bei anderen Haupttätigkeiten als der Erzeugung geben Sie den NACE-Code an, sofern vorhanden. Hinzu kommen Umsatz und Art der Vermarktung. Für Erzeuger kommen landwirtschaftliche Fläche, Viehbestand und Erzeugungsmenge hinzu. Aufbereiter und andere meldepflichtige Unternehmen fügen einen Scan ihrer Meldung bei der Abteilung für Lebensmittelsicherheit bei. Je nach Ihren Antworten verlangt der Vorgang weitere spezifische Angaben, etwa zweckdienliche Informationen zur Herkunft der Einkäufe und zur Bestimmung der Produkte.

Die Meldung erfasst die Aufnahme, Änderung und Einstellung der Tätigkeit. Zu den Änderungsgründen gehören neue Kontaktdaten sowie zusätzliche oder entfallende Standorte, Tätigkeiten und Subunternehmer. Auch einen Wechsel der Kontrollstelle melden Sie. Bei einer vollständigen Einstellung geben Sie das Einstellungsdatum und den Grund an. Die betreffende Vermarktung mit Bio-Label wird dann aufgegeben. Unvollständige, fehlerhafte oder unbelegte Meldungen schickt ASTA zur Berichtigung zurück. Vor der Übermittlung stehen Eingabe, Bestätigung und Validierung. Bis dahin können Sie Änderungen vornehmen. Nach der Übermittlung lässt sich der Antrag nicht mehr bearbeiten.

Geben Sie außerdem an, ob Sie im Betrieb nichtbiologische Tätigkeiten ausüben, etwa Aufbereitung, Vertrieb, Lagerung, Einfuhr oder Ausfuhr. Verlangt werden außerdem die Mehrwertsteuernummer des Betriebs (falls vorhanden) und die Kontaktdaten aller Standorte.

## Welche Betriebsmittel zulässig sind

Die Bio-Kontrolle prüft auch die Zulässigkeit von Saatgut, Dünger, Futtermitteln, Hilfsmitteln und Zusatzstoffen. Das Verzeichnis aller in Luxemburg zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist online einsehbar; nur die dort gelisteten Mittel dürfen in Luxemburg in Verkehr gebracht und angewendet werden. Die bei der Zulassung erteilten und auf dem Etikett vermerkten Anwendungseinschränkungen und -auflagen sind rechtlich verbindlich. Prüfen Sie jedes Pflanzenschutzmittel im Luxemburger Verzeichnis und lesen Sie die Auflagen auf dem Etikett, bevor es in den Einsatzplan kommt.

Für den Weinbau veröffentlicht das Landwirtschaftsportal eine aktuelle Liste der im biologischen Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Für Pflanzenstärkungsmittel gibt es keine solche Liste; die Präparate müssen mit der EG-Öko-Verordnung konform sein, und die Richtlinien der Bio-Anbauverbände können sie ausschließen oder einschränken. Gehören Sie einem solchen Verband an, prüfen Sie auch dessen Regeln für Ihren Betrieb.

## Bio-Zertifikat in TRACES finden

Die Zertifikate aller in der EU bio-zertifizierten Betriebe stehen in der TRACES-Datenbank, verlinkt auf der [amtlichen Kontrollseite](https://agriculture.public.lu/de/ernaehrung/biologische-landwirtschaft/kontrolle-zertifizierung-kennzeichnung.html). Das Hochladen obliegt seit 2023 allen EU-Bio-Kontrollstellen. Das Zertifikat nennt Unternehmeridentität, Produktkategorien und Gültigkeitszeitraum. Prüfen Sie diese drei Angaben gemeinsam. Ein Bio-Zertifikat und ein GLOBALG.A.P.-Status gehören zu verschiedenen Zertifizierungsverfahren; das eine ersetzt das andere nicht.

### Pflichtteil und freiwillige Ergänzungen im Zertifikat unterscheiden

Teil I des Bio-Zertifikats enthält Dokumentnummer, Unternehmeridentität, ausstellende Stelle, Tätigkeiten, Erzeugniskategorien und Gültigkeit. Bei einer Unternehmergruppe kommt die Mitgliederliste hinzu. Teil II bietet zusätzliche, optionale Angaben. Dazu gehören Produktverzeichnis, geschätzte Mengen, Flächen, Betriebsstätten, Unteraufträge und Akkreditierung. Die ausstellende Stelle entscheidet über die Verwendung dieser Ergänzungen.

### Unterauftrag und Verantwortung im Zertifikat

II.5 betrifft Tätigkeiten des Unternehmers beziehungsweise der Gruppe für eigene Zwecke oder als Unterauftragnehmer. II.6 betrifft einen beauftragten Dritten und die Zuordnung der Verantwortung. II.7 führt die Unterauftragnehmer mit Name, Anschrift und Tätigkeitsbeschreibung auf, für deren Bio-Tätigkeiten Ihr Unternehmen verantwortlich bleibt. Prüfen Sie deshalb, ob alle Ihre Auftragnehmer in II.7 stehen.

### Erzeugniskategorien im Zertifikat

Unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse einschließlich Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial bilden eine eigene Zertifikatskategorie. Verarbeitete Lebensmittel, Futtermittel und Wein stehen in getrennten Kategorien. Weitere Kategorien betreffen Tiere, Aquakultur und sonstige erfasste Produkte. Auch die Produktionsmethode ist angegeben, etwa biologische Erzeugung oder Umstellungsproduktion. Lesen Sie die tatsächlich ausgewählte Kategorie und Methode zusammen.

## GLOBALG.A.P.: IFA für Obst und Gemüse einordnen

IFA für Obst und Gemüse ist ein privatwirtschaftlicher Standard für Produktionsprozesse. Zu den geprüften Themen gehören Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Beschäftigte und Rückverfolgbarkeit. Die aktuell verfügbare Version ist IFA v6; Smart und GFS sind unterschiedliche Editionen. Die digitale betriebliche Checkliste richtet sich nach der jeweiligen Produktionspraxis.

### Drei IFA-Dokumente für die Selbstbewertung verwenden

Für GLOBALG.A.P. werden die allgemeinen Regelungen, die Grundsätze mit Kriterien und die Checkliste benötigt. Die Regelungen erläutern den Zertifizierungsprozess. Die Kriterien beschreiben, wie Sie die Erfüllung der Anforderungen nachweisen können. Die Checkliste dient auch der Selbstbewertung vor dem Termin mit der Zertifizierungsstelle. Die Dokumente sind online kostenlos in mehreren Sprachen verfügbar. Registrierte Trainer helfen bei der Vorbereitung auf das Audit.

Die Anforderungen sind als Major Must, Minor Must und Recommendation eingestuft. Für eine Zertifizierung müssen sämtliche Major-Must-Anforderungen und mindestens 95 Prozent der Minor-Must-Anforderungen erfüllt sein. Für alle Abweichungen müssen Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen und innerhalb der vorgegebenen Frist an die Zertifizierungsstelle übermittelt werden. Diese prüft vor der Ausstellung des Zertifikats, ob sie erledigt sind.

Eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle führt die IFA-Kontrolle jährlich durch. Ein erfolgreiches Audit führt zu einem für ein Jahr gültigen Zertifikat. Die Stelle lädt den Auditbericht in die GLOBALG.A.P.-Plattform hoch und hält dort die Erzeugerdaten aktuell.

### Den GLOBALG.A.P.-Zertifikatsstatus prüfen

Mit der GLOBALG.A.P.-Identifikationsnummer können Sie den Zertifizierungsstatus auf der Plattform des Standardgebers prüfen. Unterscheiden Sie dabei zwischen einer vorhandenen PDF-Datei und dem aktuell abgerufenen Status. Halten Sie bei einer Kundenrückfrage die betreffende Betriebsidentität und den tatsächlich geprüften Status bereit.

### Kosten der IFA-Zertifizierung zuordnen

IFA enthält drei Kostenpositionen: betriebliche Umsetzung zur Auditvorbereitung, Leistungen der Zertifizierungsstelle sowie Erzeugerregistrierung und Zertifikatslizenz. Die Zertifizierungsstelle berechnet Auditzeit und Reisekosten. Registrierungs- und Lizenzgebühren richten sich nach Produktionsfläche und Zertifizierungsoption. Betriebsgröße, Zahl der Standorte, Lage und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen beeinflussen die Gesamtkosten. Die allgemeine Gebührentabelle deckt die Dienstleistungsentgelte der Zertifizierungsstelle nicht ab. Fragen Sie diese Posten vor der Beauftragung getrennt an.

## AOP-Unterlagen an Wein und Herkunft anbinden

Das Lastenheft der AOP – Moselle Luxembourgeoise regelt Weinbeschreibung, geografisches Gebiet, Höchsterträge, Rebsorten, Kontrollorgan sowie Verpackung und Etikettierung. Zur Qualitätsverkostung werden nur Weine zugelassen, die das Lastenheft erfüllen. Sie bildet die letzte amtliche Kontrolle vor der Vermarktung unter dem AOP-Siegel. Prüfen Sie Ihre Weine vorab gegen diese Punkte des Lastenhefts.

## Nächster Schritt

Öffnen Sie die [Bio-Meldung bei Guichet](https://guichet.public.lu/de/entreprises/sectoriel/agriculture-viticulture/agriculture-biologique/agriculture-biologique-notification-activite.html) mit Ihren Unternehmens- und Vertragsdaten. Für Verfahrensfragen erreichen Sie ASTA unter **bioinfo@asta.etat.lu** oder **(+352) 45 71 72 200**.


