# Aufzeichnungsunterlagen für eine ASTA-Kontrolle vorbereiten

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Reviewed: 2026-10-23

Für eine ASTA-Kontrolle der Pflanzenschutzaufzeichnungen in Luxemburg bereiten Sie Anwendungsberichte, Produkt- und Flächenreferenzen, Sachkundenachweise sowie die Unterlagen beantragter Beihilfen vor. Die Checkliste V1-UP-0723 bietet einen dokumentierten Einstieg. Die seit 2026 erweiterten Felder werden mit der Verordnung 2023/564 ergänzt. Das Änderungsgesetz von Juli 2026 beschreibt Kontrollbefugnisse und administrative Geldbußen bei Aufzeichnungsverstößen. [^1][^2][^3]

## Die Behördenanfrage zum Ausgangspunkt nehmen

Notieren Sie die bezeichneten Kampagnen, Parzellen und gewünschten Dokumente. Stellen Sie danach eine Unterlagenliste zusammen und bestimmen Sie, wer die betrieblichen Dateien findet und wer die Arbeitsvorgänge erläutern kann. Diese Vorbereitung ist eine organisatorische Methode; sie behauptet keinen identischen Kontrollablauf für jeden Betrieb.

Der neu gefasste Artikel 2 des nationalen Gesetzes weist dem Service de la protection des végétaux der ASTA die Aufgaben und amtlichen Kontrollen in Produktion, Vermarktung und Verwendung zu. Der Minister kann Kontrollen unter den beschriebenen Voraussetzungen delegieren. Bewahren Sie deshalb die konkrete Anfrage mit dem Namen des anfragenden Dienstes im Dossier auf. [^3]

## Die ASTA-Checkliste richtig einordnen

Die Checkliste bezeichnet sich ausdrücklich als Informationsdokument ohne Rechtswirkung. Ihre Versionsangabe V1-UP-0723 verweist auf die Ausgabe von 2023. Sie behandelt Pflanzenschutzgeräte, Sachkunde, Anwendungsregister, persönliche Schutzausrüstung, Produkte und Lagerung. Für den Aufbau Ihrer Ablage liefert sie unterscheidbare Themenbereiche. [^1]

Beim Register nennt die Liste Mittelname, Datum, angewandte Dosis, behandelte Fläche und Kultur. Die Verordnung 2023/564 beschreibt zusätzliche Einzelheiten, darunter Zulassungsnummer und verwendungsabhängige Angaben. Die Kammer erläutert die erweiterten Daten seit 2026. Ein älteres Formular sollte deshalb anhand der aktuellen Feldbedeutungen gelesen werden. [^1][^2][^4]

Erstellen Sie eine Zuordnung zwischen Anforderung und vorhandenem Beleg. Lassen Sie Sachkundeunterlagen bei der Person, Geräteunterlagen beim Gerät und Anwendungseinträge beim Arbeitsvorgang erkennbar bleiben. Eine Zertifikatsnummer beantwortet eine andere Frage als das Datum eines Behandlungsvorgangs.

## Eine Anwendung aus ihren Belegen nachvollziehen

Im EU-Anhang werden Produkt, Zeitpunkt, Aufwand, Ort, behandelter Umfang und Kultur beziehungsweise Einsatzsituation getrennt. Wählen Sie für einen internen Probelauf eine tatsächliche Anwendung und suchen Sie zu jeder Angabe die betreffende Ausgangsunterlage. [^2]

Bei einer Teilfläche identifizieren Sie den behandelten Bereich. Für einen geschlossenen Raum suchen Sie Einrichtung und Flächen- oder Volumeneinheit. Bei Saat- oder Pflanzgut ordnen Sie behandelte Menge und gegebenenfalls Charge zu. Der Anhang unterscheidet diese Verwendungstypen ausdrücklich; eine pauschale Hektarangabe erklärt nicht jeden Vorgang. [^2]

Geben Sie das zusammengestellte Beispiel einem Kollegen. Bitten Sie ihn, ohne zusätzliche Erläuterung den Arbeitsbericht und dessen Produktreferenz zu finden. Ergänzen Sie unverständliche Bezeichnungen im Ablageindex. Richten Sie Rückfragen an die Person, die den Ursprungsvorgang erklären kann, und bewahren Sie deren Antwort am betroffenen Bericht auf.

## Produktidentität und Zulassung zusammenführen

Die ASTA-Liste nennt Originalverpackungen, die Aufnahme der verwendeten Mittel in das zugelassene Verzeichnis und die luxemburgische Zulassungsnummer. Das Ministerium verweist für diese Recherche auf TAPES. Halten Sie die im Betrieb verwendeten Abkürzungen mit den vollständigen Identitäten verbunden. [^1][^5]

Prüfen Sie bei einer unvollständigen Bezeichnung den Ursprungsbeleg. Ersetzen Sie einen historischen Eintrag nicht allein durch einen ähnlich klingenden aktuellen Suchtreffer. Behalten Sie die Rechnung, den Arbeitsbericht und eine nachgereichte Klarstellung als getrennte, miteinander verknüpfte Unterlagen.

Die Zulassungsauflagen und Etikettvorgaben sind nach der Ministeriumsseite verbindlich. Dort werden auch persönliche Schutzausrüstung sowie zusätzliche Vorgaben in Wasser- und Naturschutzgebieten behandelt. Bei einer ortsbezogenen Nachfrage sollten Produkt und betroffene Parzelle im Dossier gemeinsam erkennbar sein. [^5]

## Sachkunde, Maschine und Lager separat vorbereiten

Die Checkliste führt den passenden Sachkundenachweis und die Aufsicht über Mitarbeiter der genannten Kategorie auf. Daneben behandelt sie Geräteprüfung und gültige Kontrollvignette. Für den Sprëtzpass nennt das Ministerium unterschiedliche Kategorien und die siebenjährige Gültigkeit mit Verlängerung durch Weiterbildung. [^1][^5]

Ordnen Sie den Unterlagenindex nach Gegenstand. Für Personen können Sie Namen und Nachweisreferenzen aufführen; für Maschinen die Gerätebezeichnung und das dazugehörige Dokument. Bei einem Dienstleister behalten Sie dessen Identität und den Bezug zum ausgeführten Auftrag bei. So wird deutlich, welche Anlage welchen Teil der Anfrage beantwortet.

Die Lagerpunkte umfassen unter anderem Belüftung, Zustand, Verschluss, Beschilderung, Trennung von Lebens- und Futtermitteln sowie gesonderte Sammlung abgelaufener oder nicht mehr zugelassener Produkte zur Entsorgung. Diese Themen gehören zu den Lagerunterlagen und sind vom Anwendungsregister zu unterscheiden. [^1]

## Welche Daten dürfen die Agenten anfordern?

Der 2026 eingefügte Artikel 16bis erlaubt die Anforderung von Registern, Aufzeichnungen und Dokumenten über die erfassten Produkte, deren Kopie und eine Übersetzung in eine der drei Verwaltungssprachen. Er umfasst den Zugriff auf Computerdaten im amtlichen Kontrollrahmen sowie Kopien unabhängig vom Speichermedium, einschließlich Onlineoberflächen. [^3]

Bereiten Sie Dateien mit verständlicher Legende und eindeutigem Auswahlumfang vor. Öffnen Sie die Anlagen aus dem endgültigen Verzeichnis und prüfen Sie, dass Verweise nicht nur auf einem privaten Arbeitsplatz funktionieren. Halten Sie im Versandindex fest, welche Fassung auf welche Anfrage hin übermittelt wurde.

Artikel 4 der Verordnung 2023/564 verlangt die unverzügliche Bereitstellung erbetener Informationen. Bei einer ausdrücklichen elektronischen Anfrage vor Ablauf des maßgeblichen Umwandlungszeitraums wird dessen Ende mit zehn Arbeitstagen verglichen; der frühere Zeitpunkt gilt. Der [elektronische Leitfaden](/lu-de/pflanzenschutzaufzeichnungen-elektronisch-2027/) erklärt den Zusammenhang. [^2]

## Administrative Geldbußen für Registerverstöße

Artikel 19bis Absatz 1 erfasst in den Nummern 13 und 14 die Missachtung der Registerpflichten aus Artikel 67 und die unterlassene Mitteilung der dort vorgesehenen Informationen. Absatz 2 setzt den Rahmen der administrativen Geldbuße auf **250 bis 10 000 Euro**. Dieser Betrag gehört zu dem dort geregelten Verwaltungsverfahren. [^3]

Bei der Höhe berücksichtigt der Minister relevante Umstände, darunter gegebenenfalls Schwere und Dauer des Verstoßes, Verantwortungsgrad und frühere Verstöße. Das Gesetz nennt daher keinen festen Pauschalbetrag pro fehlender Tabellenzelle. Die strafrechtlichen Sanktionen anderer Tatbestände stehen in einem gesonderten Artikel. [^3]

Der Text sieht die Zahlung innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung der Entscheidung vor. Danach folgt eine eingeschriebene Erinnerung, die gesetzliche Verzugszinsen auslöst. Artikel 19bis eröffnet außerdem einen Abänderungsrechtsbehelf vor dem Verwaltungsgericht. Die Seite berechnet damit weder eine individuelle Geldbuße noch eine Rechtsbehelfsfrist für Ihren Einzelfall. [^3]

Bewahren Sie eine Entscheidung und deren Zustellungsunterlagen getrennt vom allgemeinen Register auf. Verknüpfen Sie sie mit den bezeichneten Kampagnen und den tatsächlich versandten Dokumenten. In der internen Chronologie können Anfrage, Klarstellung, Dateiversand und Bescheide als getrennte Ereignisse festgehalten werden.

## Probenahme und zweite Sachverständigenmeinung

Artikel 16bis umfasst technische und wissenschaftliche Messungen, Untersuchungen und Probenahmen. Bei Proben wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Der Eigentümer oder Besitzer kann eine Gegenprobe verlangen; der Artikel beschreibt außerdem die Entschädigung außerhalb festgestellter Nichtkonformität. Diese Dokumente haben andere Identifikatoren als eine gewöhnliche Anwendung. [^3]

Der Betreiber kann auf eigene Kosten eine zweite Sachverständigenmeinung nach den genannten europäischen Bestimmungen verlangen. Der Artikel erklärt zugleich, dass dies die vorgesehenen administrativen Maßnahmen nicht hindert. Legen Sie bei einer entsprechenden Situation Probenreferenz, Analysebericht und Schriftwechsel zusammen ab. [^3]

Trennen Sie im Index Messwerte, materielle Feststellungen und Angaben aus dem Betriebsregister. Eine Probennummer bezeichnet eine konkrete Probe und ersetzt keine Produktnummer. Diese Unterscheidung hilft, bei einer Rückfrage den passenden Bericht bereitzustellen, statt eine Zahl ohne erkennbaren Gegenstand zu versenden.

## Förderfolgen sind ein eigenes Dossier

Der SER teilt mit, dass zu den zusätzlichen Parzellenpassbedingungen entsprechende Kürzungen ergänzt wurden und die betreffenden Änderungen ab Antragsjahr 2026 gelten. Diese Förderbedingungen sind nicht der Geldbußenrahmen des Artikels 19bis. Legen Sie die Förderentscheidung mit Programmnummer und Kampagne ab. [^6][^3]

Bei 540 gehören auch Ertragserwartung, Düngung und die weiteren in der Fiche beschriebenen Nachweise zum Pass. Bei 514 wird die gewählte Verzichtsvariante der jeweiligen Parzelle zugeordnet. Verwenden Sie für jede Verpflichtung ein verständliches Unterverzeichnis, das die beantragten Bedingungen erkennen lässt. [^7][^8]

Die Fiches 512 und 513 verlangen die mindestens dreijährige Aufbewahrung der Saatgutrechnung für Blühbestände. Bei 515 wird für den bezeichneten gemischten Zwischenfruchtbestand eine Rechnung oder ein anderer Mischungsnachweis verlangt. Ein bloßes Spritzregister bildet diese Belege nicht ab. [^9][^10][^11]

## Beratungsstellungnahmen bei Pheromonverfahren

Für 516 und 519 beschreiben die Merkblätter eine außergewöhnliche Möglichkeit des Insektizideinsatzes bei erheblichem Ernteverlustrisiko, mit vorheriger Beratung und schriftlicher Stellungnahme. Im Weinbau sind die bezeichneten Weinbauberater zuständig; im Obstbau nennt die Fiche den spezialisierten Obstbauberater. Die Stellungnahme bleibt auf dem Betrieb. [^12][^13]

Ordnen Sie eine solche Unterlage der betreffenden Parzelle und dem Vorgang zu. Behalten Sie Anlass, Beratungsgegenstand und erhaltene Stellungnahme zusammen. Stellen Sie das Dokument nicht als allgemeine Genehmigung sämtlicher Pflanzenschutzanwendungen des Betriebs dar.

## Lohnunternehmerbericht und abschließende Prüfung

Artikel 4 verpflichtet vertraglich arbeitende berufliche Verwender, dem Auftraggeber ohne Verzögerung und Einschränkung Zugang zu den Aufzeichnungen oder eine Kopie bereitzustellen. Fordern Sie für einen unklaren Auftrag den konkreten Arbeitsbericht an und richten Sie Ergänzungsfragen auf Produkt, Ort, Datum oder Umfang. [^2]

Lesen Sie vor der Übermittlung die ursprüngliche Behördenanfrage noch einmal. Vergleichen Sie die Anlagenliste mit den tatsächlich beigefügten Dateien und behalten Sie eine identische Versandfassung. Eine kurze Begleitnotiz kann den Umfang und die Ablagestruktur erklären. Erfinden Sie keine fehlenden Messwerte oder Anwendungsinformationen, um ein Formular optisch zu schließen.

Die beruflichen Aufzeichnungen bleiben nach Artikel 67 mindestens drei Jahre erhalten, der 540-Parzellenpass mindestens fünf Jahre auf dem Betrieb. Über [Maßnahme 540](/lu-de/parzellenpass-massnahme-540/), die [Ausfüllhilfe](/lu-de/parzellenpass-richtig-ausfuellen/) und den [Luxemburg-Hub](/lu-de/) erreichen Sie die ergänzenden Arbeitsschritte. [^14][^7]

### Muss das Lohnunternehmen dem Kunden Aufzeichnungen geben?

Artikel 4 verlangt unverzüglichen, uneingeschränkten Zugang oder eine Kopie für den Vertragspartner. [^2]

### Welche Geldbuße gilt bei fehlenden Aufzeichnungen?

Artikel 19bis erfasst Register- und Mitteilungspflichten und setzt den administrativen Rahmen zwischen 250 und 10 000 Euro. Der Einzelfall wird nach den gesetzlichen Umständen bewertet. [^3]

### Welche Unterlagen gehören zur ASTA-Kontrolle?

Beginnen Sie bei der Anfrage und trennen Sie Anwendungen, Sachkunde, Geräte, Produkte, Lager und Fördernachweise. Die ASTA-Liste ist ein Informationsdokument von 2023. [^1]

### Wie lange bleiben berufliche Aufzeichnungen erhalten?

Artikel 67 nennt mindestens drei Jahre. Für den Parzellenpass 540 nennt die Fiche mindestens fünf Jahre auf dem Betrieb. [^14][^7]

## Sources

- [ASTA: Checkliste — Berufliche Anwender, V1-UP-0723, document d’information](https://agriculture.public.lu/dam-assets/veroeffentlichungen/dokumentationen/pflanzen-und-boeden/20230726-kontrollpunkte-anwender.pdf), read 2026-10-23
- [Règlement d’exécution (UE) 2023/564 — articles 1–5 et annexe, texte initial](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.074.01.0004.01.FRA), read 2026-10-23
- [Loi du 22 juillet 2026 — Mémorial A456 du 10 septembre 2026, texte officiel](https://data.legilux.public.lu/filestore/eli/etat/leg/loi/2026/07/22/a456/jo/fr/pdfa/eli-etat-leg-loi-2026-07-22-a456-jo-fr-pdfa.pdf), read 2026-10-23
- [Chambre d’agriculture: Änderungen der Aufzeichnungspflichten, 24.02.2026](https://www.lwk.lu/de/news/article/anderungen-der-aufzeichnungspflichten-fur-pflanzenschutzmittel-und-zusatzliche-angaben-bei-eco-schemes), read 2026-10-23
- [Landwirtschaftsportal: Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln — deutsche Fassung](https://agriculture.public.lu/de/pflanzen-boeden/pflanzenschutz-gesundheit/zulassung-und-anwendung-psm.html), read 2026-10-23
- [SER: Direktzahlungen — Änderungen, 07.01.2026](https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2026/januar/direktzahlungen-aenderungen.html), read 2026-10-23
- [Maßnahme 540 — 540DE_20260701](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/540de.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 514 — 514FR_20260903](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/514fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 512 — 512FR_20260327](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/512fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 513 — 513FR_20251119](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/513fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 515 — 515FR_20261014](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/515fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 516 — 516FR_20251120](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/516fr.pdf), read 2026-10-23
- [Éco-régime 519 — 519FR_20251119](https://agriculture.public.lu/dam-assets/beihilfen/519fr.pdf), read 2026-10-23
- [Règlement (CE) 1107/2009 — article 67](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1107/oj?eliuri=eli%3Areg%3A2009%3A1107%3Aoj&locale=fr), read 2026-10-23
