# PSM-DOK verwenden: Länderzugang, Zertifikat und eigene Ablage

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Reviewed: 2026-10-23

PSM-DOK ist ein kostenfreies Online-Angebot des DLR Rheinpfalz für elektronische, maschinenlesbare Pflanzenschutzaufzeichnungen. Seine Nutzung hängt vom Standort des Betriebs ab. Die Anbieterhilfe beschreibt eine lokale Dateiverwaltung mit Zertifikatsdatei sowie ZIP-Ausgaben aus PDF und JSON. Diese Anleitung führt durch den dokumentierten Unterlagenweg vom Zugang bis zur Ablage. [^1][^2][^3]

## Zuerst den Betriebsstandort zuordnen

Das DLR führt Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein als beteiligte Länder auf. Betriebe mit Standort in diesen Ländern können die Plattform im vollen Umfang nutzen. Für bayerische Mitglieder des Bayerischen Gärtnereiverbands nennt der Anbieter einen Zugangscode. [^1]

Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen sind nach der DLR-Information ausgeschlossen. Die FAQ erläutert den Hintergrund als Ländervereinbarung über Finanzierung, Nutzung, Pflege und Weiterentwicklung des Angebots. Entscheidend ist somit der betriebliche Standort im Zugangssystem, nicht der Ort, an dem Sie gerade den Browser öffnen. [^1][^2]

Die Plattform richtet sich an Produktionsbetriebe, Dienstleister und Endverkaufsbetriebe. Sie ist laut DLR besonders für kleinere Strukturen mit wenigen Anwendungen gedacht, steht im beschriebenen Zugangsumfang aber auch größeren Betrieben offen. Für Sachsen-Anhalt bestätigt die LLG die Bereitstellung des kostenlosen Tools seit Januar 2026. [^1][^5]

## Internet und örtliche Dateiverwaltung vorbereiten

PSM-DOK ist eine Online-Anwendung für gängige Browser und verschiedene Endgeräte. Eine Internetanbindung ist Voraussetzung. Der Anbieter verlangt keine besondere zusätzliche Software für das Online-Formular. Wählen Sie Ihren Arbeitsort deshalb auch danach aus, ob die Verbindung dort für die Erfassung verfügbar ist. [^1]

Die Hilfe ordnet die dauerhafte Speicherung dem Betrieb zu. Das betrifft sowohl die Zertifikatsdatei als auch die ZIP-Dateien der ausgefüllten Formulare. Der Brandenburger Pflanzenschutzdienst weist ausdrücklich darauf hin, dass nach jeder Eintragung heruntergeladen und eigenverantwortlich gespeichert werden muss. Die Aufzeichnungen bleiben nicht als betriebliches Archiv in der Anwendung liegen. [^2][^4]

Richten Sie vor der ersten Erfassung einen verständlich benannten Saisonordner ein. Legen Sie fest, wer Downloads dorthin übernimmt und wie Vertretungen die Dateien finden. Testen Sie den eigenen Ablageweg mit einem bereits bekannten Vorgang. Die Frage lautet dabei nicht nur, ob ein Download entstanden ist, sondern ob er dem richtigen Betrieb und Anwendungstag zugeordnet werden kann.

## Was die Zertifikatsdatei leistet

Die Startseite unterscheidet „Zertifikat anlegen“ und „Anmelden mit Zertifikat“. Die Hilfe erklärt die Datei als Speicher für wiederkehrende Angaben. Beim nächsten Besuch werden diese Angaben in das Formular geladen. Werden Zertifikatsdaten geändert, stellt die Anwendung laut Anleitung eine neue Fassung mit aktuellem Zeitstempel bereit. [^2][^3]

Behandeln Sie die Zertifikatsdatei in Ihrer Ablage getrennt von den einzelnen Anwendungsdokumenten. Die eine Datei unterstützt wiederkehrende Angaben, die anderen beschreiben ausgeführte Maßnahmen. Kennzeichnen Sie für die zuständige Person, wo die aktuell verwendete Zertifikatsfassung liegt. So vermeiden Sie, dass alte Stammdaten versehentlich als neuester Arbeitsstand angesehen werden.

Bei einem Wechsel des Büroarbeitsplatzes sollte die verantwortliche Person zunächst die vorhandenen Dateien und ihre Zuordnung prüfen. Erstellen Sie eine kurze Übergabenotiz mit Betrieb, Speicherort und Versionsbezug. Beschreiben Sie darin den eigenen Umgang mit Änderungen, statt die Zertifikatsdatei nur als unbekannten Anhang weiterzugeben.

## Das Formular vom Anwendungsfall her ausfüllen

Der veröffentlichte Feldumfang enthält Verwendungsart, Anwender, Einsatzort mit Georeferenz, Datum, gegebenenfalls Beginnzeit, Produkt mit Zulassungsnummer, Aufwandmenge, Kultur mit EPPO-Code und BBCH-Stadium. Die DLR-Information erläutert den Zeitpunktbezug der Uhrzeit ausdrücklich als anwendungsabhängig. [^1]

| Abschnitt | Vorzubereitende Angabe | Eigener Abgleich |
| --- | --- | --- |
| Verwendung | Freiland, geschlossener Raum oder Saat-/Pflanzgutbehandlung | Den ausgeführten Gegenstand beschreiben |
| Einsatzort | Bezeichnung und Georeferenz | Ort der Kunden- oder Betriebsfläche erkennen |
| Zeitpunkt | Anwendungsdatum, gegebenenfalls Startzeit | Zum tatsächlichen Vorgang zurückgehen |
| Produkt | Handelsname und Zulassungsnummer | Verwendete Identität eindeutig lesen |
| Aufwand | Menge und ihre Einheit | Bezugsgröße beim Übertragen erhalten |
| Kultur | Kulturbezeichnung und zugehörige Codes | Den behandelten Bestand zuordnen |

Die Tabelle gibt den veröffentlichten Feldumfang als Arbeitsreihenfolge wieder. Halten Sie Ihre Ausgangsunterlagen daneben bereit. Schreiben Sie Rückfragen beim betreffenden Feld auf, bevor Sie eine unbekannte Angabe durch eine ähnlich klingende Bezeichnung ersetzen. [^1]

## Produktliste und Tankmischung richtig einordnen

Die FAQ beschreibt die Produktauswahl bezogen auf das gewählte Anwendungsdatum. Sie nennt dabei zugelassene Mittel, Aufbrauchfristen, Notfallzulassungen und gültige Parallelimporte. Ein am ausgewählten Datum nicht zugelassenes Mittel steht nach dieser Beschreibung nicht zur Verfügung. Diese Aussage erklärt die angebotene Auswahlfunktion. [^2]

Das Formular erlaubt mehrere Pflanzenschutzmittel sowie mehrere Einsatzorte. Für die Richtigkeit beziehungsweise Plausibilität einer Tankmischung übernimmt das System laut Hilfe keine Gewähr. Verwechseln Sie daher die Möglichkeit, mehrere Mittel zu erfassen, nicht mit einer fachlichen Bewertung ihrer Kombination. [^2]

Ordnen Sie in Ihren Unterlagen jedes tatsächlich eingesetzte Mittel der richtigen Menge zu. Lesen Sie bei einer Mehrfacherfassung den ausgewählten Ort und das gewählte Datum erneut. Ein gespeicherter Kurzname im Betrieb darf die tatsächliche Produktidentität beim Übertragen nicht verdecken.

## PDF und JSON gemeinsam ablegen

Die Anbieterhilfe nennt die ZIP-Datei als Zusammenstellung aus ausgefülltem PDF und JSON. Der Betrieb bestimmt seinen Speicherort selbst. Verwenden Sie die lesbare Ansicht und die strukturierte Datendatei als zusammengehörigen Unterlagensatz und erhalten Sie die Verbindung beim Umbenennen oder Weitergeben. [^2]

Öffnen Sie vor einer Kundenübergabe die gespeicherte Kopie. Prüfen Sie Anwendungstag, Betriebsbezug und behandelten Ort. Kontrollieren Sie außerdem, dass nicht nur die lesbare Ansicht aus dem Archiv herausgelöst wurde. Die [Anleitung für Lohnunternehmen](/de/pflanzenschutz-dokumentation-lohnunternehmen/) behandelt den Weg von der Dienstleisteraufzeichnung in die Kundenablage.

Für Ihre eigene Wiederauffindbarkeit empfiehlt sich ein Verzeichnis mit Dateiname und Vorgangsreferenz. Lassen Sie eine Vertretung einen angefragten Datensatz daraus finden. Halten Sie die Beziehung zwischen Zertifikatsfassung und Anwendungsdateien in der Arbeitsnotiz verständlich, ohne beide Dateitypen miteinander zu verwechseln.

## Einen Fehler als neuen Dokumentationsvorgang bearbeiten

Ein gespeichertes Dokument lässt sich nach der PSM-DOK-Hilfe nicht erneut laden. Bei einem Fehler muss die Anwendung neu dokumentiert werden. Veränderungen direkt am PDF oder an der JSON-Datei stehen nach dem Anbietertext in eigener Verantwortung. [^2]

Organisieren Sie deshalb eine eindeutige Berichtigung: Identifizieren Sie zuerst den betroffenen Vorgang und klären Sie die richtige Angabe anhand des Ausgangsbelegs. Erstellen Sie dann die neue Dokumentation und legen Sie fest, welche Fassung künftig verwendet wird. Informieren Sie einen bereits belieferten Empfänger über die geklärte Version.

**Redaktionelles Beispiel:** Bei der Durchsicht eines Kundenprotokolls fällt eine falsche Ortsreferenz auf. Die ausführende Person klärt den tatsächlichen Ort. Das Büro erfasst die Anwendung mit der berichtigen Zuordnung neu und kennzeichnet die neue Kundenfassung in seinem eigenen Verzeichnis. Das Beispiel beschreibt den dokumentierten Korrekturweg ohne erfundene Testdaten.

## Zusätzliche Zertifizierungsangaben separat zuordnen

Das DLR begrenzt den Formularumfang auf gesetzliche Mindestanforderungen. Es nennt freie Bemerkungsfelder, weist zertifizierte Betriebe jedoch auf die Prüfung zusätzlicher Vorgaben hin. Ein QS-Betrieb sollte daher den benötigten Nachweisumfang gegen sein verwendetes Formular abgleichen. [^1]

Die [QS-Anleitung](/de/qs-spritztagebuch-aufzeichnungen/) ordnet Spritzblatt, Erntebezug und aktuelle Leitfadenabschnitte zu. Verwenden Sie die Zuordnung zusammen mit einem bereits abgeschlossenen Vorgang. Markieren Sie, welche Angaben im PSM-DOK-Datensatz stehen und welche in anderen verknüpften Unterlagen.

## Die eigene Ablage als letzten Arbeitsschritt abschließen

Prüfen Sie nach der Erfassung drei Dinge: Liegen die ausgegebenen Dateien im vorgesehenen Saisonordner? Kann eine andere zuständige Person den Vorgang erkennen? Ist eine berichtigte Fassung bei einer früheren Weitergabe eindeutig zugeordnet? Diese Fragen betreffen Ihre betriebliche Organisation.

Wer ohne Verbindung dokumentieren möchte, findet Alternativen in der [kostenlosen Softwareauswahl](/de/ackerschlagkartei-kostenlos/). Für Tabellen und Datendateien ergänzt der [Excel-und-CSV-Leitfaden](/de/pflanzenschutz-excel-csv/) den Arbeitsweg. Der [Deutschland-Hub](/de/) verbindet Pflichtfelder, Fristen und unterschiedliche Anwendungssituationen.


## Die Georeferenz vor der Mehrfacherfassung vorbereiten

Die FAQ erläutert verschiedene Referenzsysteme: Flurstück, Feldblock, Schlag und Feldstück. Ein Feldblock bezeichnet dort eine zusammenhängende landwirtschaftlich nutzbare Fläche mit erkennbaren Außengrenzen, die von einem oder mehreren Betrieben bewirtschaftet werden kann. Das Flurstück wird über seine katastermäßige Abgrenzung beschrieben. Diese Begriffe sollten beim Übertragen einer Referenz auseinandergehalten werden. [^2]

Als Quellen für Flurstückskennzeichen nennt die Hilfe unter anderem Geoportale der Länder, Flurkarte und Liegenschaftskatasterauszug. Für GPS beschreibt sie geografische Breite und Länge im Bezugssystem WGS 84. Prüfen Sie bei der Übernahme, welcher Referenztyp in Ihrem Ausgangsdokument tatsächlich verwendet wird. [^2]

PSM-DOK beschreibt aktuell keine Schnittstelle zum Einlesen von Flächendaten, etwa InVeKoS-Daten als Behandlungsorte. Die Hilfe führt eine mögliche Geobox-Anbindung als Planung auf. Verwenden Sie für Ihren Arbeitsablauf daher die beschriebenen vorhandenen Eingabemöglichkeiten und behandeln Sie eine angekündigte Schnittstelle nicht als bereits nutzbaren Datenweg. [^2]

## Standortfreigabe und Ortsangabe auseinanderhalten

Für die Übertragung von GPS-Daten erklärt die Hilfe Einstellungen auf dem Endgerät und die Standortberechtigung im Browser. Das sind technische Zugriffseinstellungen. Eine für den Browser erteilte Freigabe und eine inhaltlich richtige Zuordnung des behandelten Gegenstands sind verschiedene Prüfschritte. [^2]

Vergleichen Sie eine übernommene Ortsangabe mit der vorgesehenen Fläche, bevor Sie weitere Einsatzorte hinzufügen. Geben Sie den Ort in Ihrer eigenen Arbeitsnotiz mit einem verständlichen Namen an und erhalten Sie daneben die verwendete Referenz. Eine Abkürzung aus dem Telefonkontakt mit dem Kunden sollte nicht die einzige Verbindung zum späteren Datensatz bleiben.

## Rückfragen mit Feldbezug an den Anbieter richten

Das Fragezeichensymbol in Formularen und Seitentiteln öffnet nach der Hilfe ein Informationsfenster zum jeweiligen Feld. Die Hilfeseite verlinkt außerdem ein Erklärvideo und verweist für ungelöste Fragen auf das Kontaktformular. Nutzen Sie bei einer Anfrage die konkrete Feldbezeichnung und beschreiben Sie, an welcher Stelle der dokumentierte Ablauf unterbrochen wird. [^2]

Notieren Sie für die eigene Arbeitsorganisation, ob es um Länderzugang, Zertifikatsdaten, Ortsreferenz, Produktauswahl oder Dateidownload geht. So kann auch eine Kollegin erkennen, welche Unterlagen bereits geprüft wurden. Bewahren Sie eine erhaltene Antwort bei der betroffenen Arbeitsanweisung auf und passen Sie die eigene Zuordnung nachvollziehbar an.

### Was ist die DLR-Pflanzenschutzdokumentation PSM-DOK?

PSM-DOK ist die kostenfreie Online-Plattform des DLR Rheinpfalz zur elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation. [^1][^3]

### Ist die Pflanzenschutzdokumentation mit PSM-DOK kostenlos?

Ja. Das DLR beschreibt eine kostenfreie Nutzung in den beteiligten Ländern. Für bayerische BGV-Mitglieder gibt es einen besonderen Zugangscode. [^1]

### Kann ich Pflanzenschutz mit PSM-DOK online dokumentieren?

Ja. Die Anwendung benötigt eine Internetverbindung und funktioniert nach Anbieterangaben mit gängigen Browsern auf unterschiedlichen Endgeräten. [^1]

### Welche Dateien erhalte ich bei der Pflanzenschutzdokumentation?

Die Hilfe nennt eine Zertifikatsdatei und ZIP-Dateien mit den ausgefüllten Formularen als PDF und JSON. Die Dateien werden beim Betrieb gespeichert. [^2]

### Wie korrigiere ich eine Pflanzenschutzaufzeichnung in PSM-DOK?

Ein gespeichertes Dokument kann nach der Hilfe nicht erneut in das Formular geladen werden. Bei einem Fehler muss die Anwendung neu dokumentiert werden. [^2]

### Ist die kostenlose Pflanzenschutzdokumentation in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar?

Das DLR führt Mecklenburg-Vorpommern als beteiligtes Land auf. Betriebe mit Standort dort können PSM-DOK im vollen Umfang nutzen. Die Online-Anwendung benötigt Internet; die Dateien werden beim Betrieb gespeichert. [^1][^2]

## Sources

- [DLR Rheinpfalz: PSM-DOK, Umfang und Betriebsstandort](https://mobil.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/pa/info?p=psm-dok), read 2026-10-23
- [DLR Rheinpfalz: PSM-DOK-Hilfe und häufige Fragen](https://psmdok.de/seite?p=Wie_finde_ich_Hilfe?), read 2026-10-23
- [DLR Rheinpfalz: PSM-DOK-Startseite](https://psmdok.de/Apps/WebObjects/PSMDok.woa), read 2026-10-23
- [Pflanzenschutzdienst Brandenburg: Aufzeichnungspflicht und Speicherung](https://www.isip.de/brandenburg/pflanzenschutzdienst/pflanzenschutz-kontrollwesen-risikomanangement/gute-fachliche-praxis/aufzeichnungspflicht-fuer-pflanzenschutzmassnahmen-386662), read 2026-10-23
- [LLG Sachsen-Anhalt: erweiterte Aufzeichnungspflicht](https://www.isip.de/sachsen-anhalt/allgemeiner-pflanzenschutz/pflanzenschutzrecht/erweiterte-aufzeichnungspflicht-psm-anwendungen-ab-01-01-2026-852462), read 2026-10-23
