# Pflanzenschutzgerätekontrolle: Termin und Nachweise richtig vorbereiten

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Reviewed: 2026-10-26

Die **Pflanzenschutzgerätekontrolle** prüft die Funktionsfähigkeit und Anwendungssicherheit des Geräts. Für prüfpflichtige Geräte im Gebrauch gilt nach § 3 PflSchGerätV ein Abstand von sechs Kalenderhalbjahren. Die Plakette nennt das maßgebliche Kalenderjahr und Halbjahr; sie wird mit dessen Ablauf ungültig. Bereiten Sie deshalb Gerät, Prüfbericht und Termin gemeinsam vor.

## Den Gerätestatus vor der Terminbuchung feststellen

§ 3 erfasst in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte und nimmt die in Anlage 3 genannten Arten aus. Die Kontrolle erfolgt durch eine amtliche Kontrollstelle, eine amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt oder eine amtlich anerkannte Kontrollperson. Ein allgemeiner Werkstatttermin ist deshalb erst dann der richtige Prüftermin, wenn die Stelle diese Anerkennung für die Kontrolle besitzt.

Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen nennt neben Feldspritzen und Sprühgeräten weitere erfasste Arten, etwa Hacke-Band-Spritzgeräte, Einrichtungen zur Knollenbehandlung und Karrenspritzen. Beginnen Sie bei einer ungewöhnlichen Bauform mit der genauen Geräteart. Beschreiben Sie bei einer Anfrage die tatsächliche Anwendungseinrichtung und nicht nur das Trägerfahrzeug. Ein kleiner Behälter oder ein seltener Einsatz begründet für sich keine Ausnahme von der Aufzählung der Verordnung.

Legen Sie für die Terminabsprache Typbezeichnung, Herstellerunterlagen und den letzten Prüfbericht zusammen. Teilen Sie mit, ob ein Gerät erstmals eingesetzt wird, bereits geprüft wurde oder aus einem anderen Mitgliedstaat stammt. Diese Angaben helfen der Kontrollstelle, den passenden Prüfweg und die erforderlichen Vorbereitungen zuzuordnen. Die Gerätedokumentation sollte außerdem erkennen lassen, welche Anbauteile zum angemeldeten Arbeitsgerät gehören.

## Welche Geräte sind ausgenommen?

Anlage 3 nennt handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte und führt dazu unter anderem Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, handbetätigte und motorbetriebene Rückenspritzgeräte sowie tragbare Granulatstreugeräte auf. Genannt sind auch Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als fünf Kilogramm. Die konkrete Zuordnung erfolgt nach der aufgelisteten Geräteart.

Übernehmen Sie die Ausnahme für ein tragbares Rückengerät nicht auf eine gezogene oder geschobene Bauform mit ähnlichem Tank. Wenn die Einordnung unklar ist, fotografieren Sie Typenschild und vollständige Maschine für eine schriftliche Anfrage an die Kontrollstelle. Beschreiben Sie zusätzlich, wie das Mittel dosiert und verteilt wird. Damit lässt sich die Geräteart genauer beurteilen als mit einer umgangssprachlichen Verkaufsbezeichnung. Die gesetzliche Liste und die niedersächsische Übersicht bleiben die fachlichen Bezugspunkte.

Für eine betriebliche Maschinenliste empfiehlt sich eine eigene Spalte „Prüfweg“. Tragen Sie darin entweder die Fundstelle des vorhandenen Prüfberichts oder die konkret herangezogene Ausnahme ein. So erkennen auch andere Beschäftigte, weshalb eine Maschine zur Kontrolle angemeldet wird oder welche Einordnung noch offen ist. Diese Liste ist ein Arbeitsvorschlag und kein zusätzliches amtliches Formular.

## Sechs Kalenderhalbjahre statt eines frei gewählten Jahrestags

Die gesetzliche Wiederholungsfrist ist in Kalenderhalbjahren formuliert. § 5 schreibt vor, dass die Kontrollstelle das betreffende Jahr und Halbjahr auf der Plakette angibt. Mit Ablauf dieses Halbjahres verliert die Plakette ihre Gültigkeit. Lesen Sie daher die vorhandene Kennzeichnung und den Prüfbericht zusammen, bevor Sie einen Erinnerungstermin in Ihren Kalender übernehmen.

Vermerken Sie im Maschinenverzeichnis das ausgewiesene Halbjahr wörtlich. Ergänzen Sie einen früheren betrieblichen Buchungstermin, damit eine eventuell nötige Reparatur noch organisiert werden kann. Die Erinnerung ist Ihre eigene Planung; sie ersetzt nicht die Angabe auf der Plakette. Lassen Sie unleserliche oder widersprüchliche Angaben durch die Kontrollstelle anhand des Berichts klären, statt das Halbjahr aus der Farbe allein herzuleiten.

Prüfen Sie vor Beginn einer arbeitsintensiven Saison sämtliche gemeinsam eingesetzten Geräte. Ordnen Sie jeder Maschine eine verantwortliche Kontaktperson für Terminvereinbarung und Berichtablage zu. Bei einer Spritzgemeinschaft sollte die Information am tatsächlich eingesetzten Gerät ankommen. Eine Bestätigung für eine andere Maschine desselben Besitzers kann den vorgelegten Gerätebericht nicht ersetzen; § 5 verlangt ausdrücklich die Typbezeichnung des geprüften Geräts.

## Spritzen-TÜV: Pflanzenschutzspritze prüfen lassen, Termine und Plakette

Umgangssprachlich heißt die Gerätekontrolle „Spritzen-TÜV“, auch Spritzen TÜV, Spritzentüv oder Pflanzenschutzspritzen-TÜV; gemeint ist immer die amtliche Kontrolle mit Plakette. Eine Pflanzenschutzspritze ohne vorgeschriebene Prüfung oder ohne gültige Plakette darf nicht verwendet werden, und ein reservierter Termin ersetzt die Plakette nicht. Den Termin vereinbaren Sie bei einer anerkannten Kontrollstelle. Buchen Sie ihn so, dass die Prüfung vor Ihrer ersten Behandlung der Saison erledigt ist.

## Neugerät und Gerät mit ausländischem Prüfbericht

Erstmals in Gebrauch genommene Pflanzenschutzgeräte müssen nach § 4 spätestens bei Ablauf des sechsten Monats nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft worden sein. Notieren Sie deshalb die erste tatsächliche Ingebrauchnahme anhand Ihrer Unterlagen. Die Vorschrift knüpft an diesen Vorgang an, nicht allgemein an einen beliebig späteren Werkstattbesuch.

Für ein Gerät, das in einem anderen Mitgliedstaat nach der Richtlinie 2009/128/EG geprüft wurde und über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, nennt § 4 Absatz 2 die erneute Kontrolle spätestens zum Ablauf des sechsten Kalenderhalbjahres nach dieser Kontrolle. Legen Sie die ausländische Bescheinigung bei der Terminabsprache vor. Beurteilen Sie ein importiertes Gebrauchtgerät nicht allein anhand einer deutschen Standardplakette, wenn der vorhandene Nachweis einen anderen zulässigen Prüfweg beschreibt.

Bei einem Kauf empfiehlt sich daher die Sichtung des vollständigen Berichts vor der Übernahme. Vergleichen Sie Typangabe und Prüfdatum mit der Maschine. Fragen Sie nach erfassten Mängeln, nach Reparaturen seit der Kontrolle und nach den tatsächlich mitverkauften Düsen. Eine Verkaufsanzeige mit dem Wort „geprüft“ erklärt diese Zusammenhänge noch nicht. Für die Verwendung bleibt der gültige Prüfstatus nach der Verordnung entscheidend.

## Die Kontrolle praktisch vorbereiten

Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen veröffentlicht anerkannte Kontrollbetriebe, Prüftermine und eine Checkliste zur Vorbereitung. Beginnen Sie über diesen amtlichen Einstieg, wenn Ihr Gerät in Niedersachsen kontrolliert werden soll. Für andere Länder wählen Sie die entsprechende Landesstelle. Die niedersächsische Liste ist ein regionaler Service und keine vollständige Werkstattsuche für ganz Deutschland.

Klären Sie mit der gewählten Kontrollstelle die Vorführung, den gewünschten Reinigungszustand und die mitzubringenden Unterlagen. Der NAP erläutert, dass undichte Stellen oder verschlissene Düsen die sachgerechte Verwendung beeinträchtigen können. Gehen Sie deshalb erkennbare Schäden vor dem Termin durch und geben Sie bestehende Probleme bereits bei der Anmeldung an. Eine Reparaturnotiz hilft, die betroffene Baugruppe gezielt zu besprechen.

Für das Gespräch eignet sich folgende vorgeschlagene Reihenfolge:

- Maschine anhand von Typenschild und bisherigem Bericht identifizieren.
- Einsatzart und vorhandene Zusatzeinrichtungen beschreiben.
- Offensichtliche Undichtigkeiten oder beschädigte Leitungen benennen.
- Verwendete Düsen und deren vollständige Bezeichnung bereithalten.
- Ausgetauschte Bauteile und offene Reparaturfragen auflisten.
- Abholung, Ergebnisbesprechung und Ablage des neuen Berichts vereinbaren.

Eine bestandene Kontrolle ersetzt die laufende Beachtung der Geräteeinstellung nicht. Der NAP erklärt den Zweck der wiederkehrenden Prüfung mit den im Gebrauch entstehenden technischen Mängeln. Für den eigenen Arbeitsablauf sollten deshalb Prüfstatus, Wartungsnotizen und die tatsächliche Einstellung erkennbar zusammengehören.

## Was steht im Prüfbericht und auf der Plakette?

Nach § 5 enthält der Prüfbericht Name und Anschrift der Kontrollstelle, Name und Anschrift des Besitzers, die Typbezeichnung des Geräts sowie Datum und Ergebnis der Prüfung. Die Plakette wird angebracht, wenn die Prüfung eine einwandfreie Arbeitsweise ergeben hat. Bei lediglich geringen Mängeln lässt die Vorschrift die Anbringung zu, wenn sich der Besitzer zur Beseitigung vor der nächsten Inbetriebnahme verpflichtet.

Lesen Sie deshalb das Ergebnis vollständig. Fragen Sie bei einer vermerkten Beanstandung nach dem betroffenen Teil und dem vereinbarten weiteren Vorgehen. Legen Sie eine Reparaturrechnung oder eigene Arbeitsnotiz bei genau diesem Bericht ab. Übertragen Sie den Termin der nächsten Prüfung erst nach dem Vergleich mit der neu angebrachten Plakette. Der Bericht beschreibt die Prüfung; Ihre Ergänzung dokumentiert, wie Sie mit der Rückfrage oder Reparatur umgegangen sind.

§ 6 verbietet die Verwendung von Geräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen sind. Eine bloße Terminreservierung stellt den gültigen Gerätestatus nicht her. Organisieren Sie einen notwendigen Ersatz oder eine Anpassung der Arbeitsplanung deshalb vor dem vorgesehenen Einsatz.

## Gerätekontrolle, Auslitern und Abdriftminderung auseinanderhalten

Die Gerätekontrolle prüft die technischen Voraussetzungen des Geräts. Für die genaue Einstellung beim Auslitern müssen Sie dagegen den Düsenausstoß und die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit kennen. Die wiederkehrende Prüfung und die betriebliche Bestimmung des tatsächlichen Ausstoßes beantworten damit verschiedene praktische Fragen.

Auch die Einhaltung einer produktbezogenen Abstandsauflage verlangt einen eigenen Abgleich. Die LWG verweist hierfür auf das JKI-Verzeichnis verlustmindernder Geräte und Düsenkombinationen. Eine gültige Prüfplakette allein benennt noch keine für jede Produktanwendung passende Abdriftminderung. Nutzen Sie dafür unseren [Leitfaden zu Abstandsauflagen](/de/abstandsauflagen-pflanzenschutzmittel/).

## Prüfunterlagen mit der Behandlungsgeschichte verbinden

Bewahren Sie den Gerätebericht in einer eindeutig bezeichneten Maschinenakte auf. Verlinken Sie in Ihrer betrieblichen Ablage die Gerätestammdaten mit der verwendeten Einstellung und dem Arbeitsauftrag. Wenn Beschäftigte ein gemeinsames Gerät nutzen, sollte eine Vertretung den Prüfstatus finden können, ohne den letzten Fahrer erreichen zu müssen. Die [Unterlagenhilfe zur Kontrolle](/de/pflanzenschutz-kontrolle-unterlagen/) unterstützt das Zusammenstellen der Dokumentation.

Ordnen Sie die tatsächliche Arbeit der richtigen Fläche und Person zu; amtliche Prüfberichte bleiben externe Originalunterlagen. Nach einer Änderung der Aufwandwerte führt der Weg zum [Spritzbrühe-Rechner](/de/spritzbruehe-berechnen/). Weitere Nachweiswege und Ausfüllhilfen finden Sie im [Deutschland-Hub](/de/).

## Vor einer gebrauchten Maschine gezielt nach Unterlagen fragen

Die Typbezeichnung ist ein vorgeschriebener Bestandteil des Prüfberichts. Beginnen Sie bei einer Gebrauchtmaschine deshalb mit dem Vergleich zwischen Typenschild, Bericht und tatsächlich vorhandener Anwendungseinrichtung. Lassen Sie sich auch die Ergebnisangabe zeigen. Ein passender Name des Verkäufers genügt nicht, wenn der Bericht eine andere Geräteausführung beschreibt.

Stellen Sie dem Anbieter konkrete Fragen zur Ausstattung: Welche Düsen sind eingebaut, welche Komponenten wurden seit der letzten Kontrolle verändert und welche Unterlagen werden mitgegeben? Notieren Sie die Antworten für die eigene Übergabe. Bei einer unklaren Zuordnung kann die Kontrollstelle anhand des Berichts und der Maschinenangaben gezielter Auskunft geben. Die gesetzliche Prüfpflicht und eine mögliche Ausnahme bleiben nach Geräteart zu beurteilen.

Für Maschinen aus einem anderen Mitgliedstaat lesen Sie zusätzlich die vorhandene Bescheinigung. § 4 Absatz 2 bezieht den erneuten Kontrolltermin auf eine dort nach der Richtlinie 2009/128/EG durchgeführte Kontrolle. Legen Sie die Bescheinigung deshalb vor, bevor Sie einen persönlichen Erinnerungstermin allein vom Kaufdatum ableiten. Kauf, Ingebrauchnahme und dokumentierte Prüfung sind unterschiedliche Ereignisse.

Beim eigenen Übergabeprotokoll können Sie das Datum der Übernahme, mitgelieferte Ersatzteile und den Ablageort der Bedienungsanleitung erfassen. Ergänzen Sie ein Foto der vorhandenen Plakette und bezeichnen Sie es mit der Maschinenkennung. Solche Ergänzungen dienen der betrieblichen Zuordnung. Die gesetzlich vorgeschriebene Plakette ist am Gerät sichtbar, unverwischbar und untrennbar anzubringen; eine Aufnahme in Ihrer Ablage ersetzt diese Kennzeichnung nicht.

Nach einer Reparatur empfiehlt sich eine lesbare Notiz mit betroffener Baugruppe und Arbeitsdatum. Stellen Sie diese beim nächsten Werkstattgespräch neben den vorherigen Prüfbericht. So kann der Ansprechpartner erkennen, welche Feststellung noch offen ist und welche Arbeit bereits durchgeführt wurde. Die Vorbereitung wird dadurch konkret, ohne dass Sie aus der Reparaturnotiz selbst eine Prüfbescheinigung erstellen.

## Zuständigkeit und Vorführung vorab abstimmen

Die niedersächsische Übersicht unterscheidet die Anerkennung der Kontrollbetriebe, die Ausbildung des Kontrollpersonals und die praktische Durchführung. Bei besonderen Gerätearten wie Beizanlagen können speziell geschulte, anerkannte Kontrolleure aus der Industrie beteiligt sein. Benennen Sie bei der Terminvereinbarung deshalb die Bauart und Einsatzweise.

Fragen Sie nach erforderlicher Zugänglichkeit der Messanschlüsse und nach dem vorgesehenen Ablauf am Prüfort. Stellen Sie Bedienungsanleitung, Schlüssel und vorhandene Ausstattungslisten bereit. Diese organisatorische Vorbereitung erleichtert die Besprechung eines konkreten Geräts. Notieren Sie den bestätigten Ansprechpartner, Anfahrtsort und vereinbarten Umfang in der Maschinenakte, damit auch eine Vertretung die Vorführung übernehmen kann.

### Wie oft muss eine Pflanzenschutzspritze zur Kontrolle?

Für prüfpflichtige Geräte im Gebrauch nennt § 3 PflSchGerätV sechs Kalenderhalbjahre. Die Plakette zeigt das maßgebliche Jahr und Halbjahr.

### Wann muss ein Neugerät erstmals geprüft werden?

§ 4 verlangt die Prüfung spätestens bei Ablauf des sechsten Monats nach der ersten Ingebrauchnahme.

### Sind Rückenspritzen von der Kontrolle ausgenommen?

Anlage 3 führt die ausgenommenen tragbaren Gerätearten auf, darunter handbetätigte und motorbetriebene Rückenspritzgeräte. Die genaue Geräteart ist entscheidend.

### Darf ich mit abgelaufener Prüfplakette weiterarbeiten?

§ 6 verbietet die Verwendung ohne vorgeschriebene Prüfung oder gültige Plakette. Ein reservierter Termin ersetzt diesen Status nicht.

### Worauf achte ich vor der Prüfung einer gebrauchten Feldspritze?

Vergleichen Sie Typenschild und Prüfbericht, lesen Sie das Ergebnis und klären Sie Ausstattung sowie erkennbare Mängel mit einer anerkannten Kontrollstelle.
