# Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Beratung und Warndienst finden

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Reviewed: 2026-10-29

**Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen hat seine Startseite unter [pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de](https://www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de/).** Sie gliedert sich in ein Kulturmenü und die Schaderregerdiagnostik und verlinkt außerdem Sachkunde und digitale Pflanzenschutzdokumentation. Öffnen Sie zuerst den Bereich, der Ihrem tatsächlichen Einsatz entspricht.

## Kulturmenü des Pflanzenschutzdienstes

Das Kulturmenü enthält Baumschule, Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe, Gemüsebau und Spargel, Grünland, Hausgarten und Kleingarten, Kartoffeln, Mais, Obstbau, öffentliches Grün, Raps, Sommergetreide, Wintergetreide, Zierpflanzenbau und Stauden, Zuckerrüben sowie Zwischenfrüchte. Wählen Sie den Eintrag, der zu Ihrer Kultur und Ihrem Bestand passt, und nicht den, der nur ähnlich klingt.

## Schaderregerdiagnostik: fünf Bereiche

Die Schaderregerdiagnostik teilt sich in abiotische Schadensursachen, pilzliche Schaderreger, tierische Schaderreger, Unkräuter und Ungräser sowie Viren und Bakterien.

Gehen Sie nach Ihrem Verdacht vor: Bei einer unbekannten Begleitpflanze öffnen Sie „Unkräuter und Ungräser“, bei Krankheitsverdacht die Bereiche zu Viren und Bakterien oder zu tierischen und pilzlichen Schaderregern. Bei einer Bestimmungsfrage beschreiben Sie Blattstellung, Halm, Blütenstand, Wuchsform und den Ort, an dem die Pflanze auftritt. Bei einem unbekannten Krankheitserreger nennen Sie die betroffenen Pflanzenteile und den zeitlichen Verlauf des Schadbilds.

Für eine Rückfrage zur Diagnose helfen diese Angaben:

| Angabe | Was Sie notieren |
| --- | --- |
| Kultur | Die tatsächliche Pflanzenart und den betroffenen Bestand. |
| Ort | Eine eindeutige betriebliche Flächen- oder Partiekennung. |
| Beobachtung | Das sichtbare Symptom, ohne eine Diagnose vorwegzunehmen. |
| Verlauf | Seit wann Sie die Veränderung bemerken und wo sie auftritt. |
| Bilder | Eine Übersicht und scharfe Detailaufnahmen desselben Befunds. |
| Hintergrund | Die bisherige Bewirtschaftung, soweit sie zur Frage gehört. |

## Japankäfer und Schilf-Glasflügelzikade in Niedersachsen

Ein Auftreten des Japankäfers wurde bislang an zwei Standorten in Niedersachsen festgestellt: am Flughafen Hannover und in der Gemeinde Goldenstedt. Seit Juli 2026 hat der Pflanzenschutzdienst zwölf Japankäfer in Fallen am Flughafen Hannover festgestellt. Der Japankäfer ist ein prioritärer Quarantäneschädling; sein Auftreten ist meldepflichtig. Bei einem Nachweis sind Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung beziehungsweise Verschleppung zu ergreifen. Verdachtsfälle müssen umgehend gemeldet werden, damit ein Befall möglichst frühzeitig begrenzt und bekämpft werden kann. Bei Verdacht öffnen Sie die aktuelle amtliche Meldung für Niedersachsen und nutzen die dort genannten Kontakte.

Die Schilf-Glasflügelzikade breitet sich in Niedersachsen weiter aus. Als Saugschädling hat sie kaum Bedeutung, wird aber problematisch, wenn sie bakterielle Erreger auf empfindliche Kulturen überträgt. Betroffen sind Kartoffeln und Zuckerrüben, gefährdet auch Möhren, Rote Bete und Rhabarber. Der Pflanzenschutzdienst überwacht die Flugaktivität auf 91 Standorten und veröffentlicht die Ergebnisse zusammen mit den Notfallzulassungen in Kartoffeln und Zuckerrüben. Wenn Sie Zikaden finden, notieren Sie die betroffene Kultur und mögliche Krankheitssymptome. Im Antragsjahr 2026 sind in ausgewählten Regionen Niedersachsens Ausnahmen von den Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) möglich.

## Weitere Fachmeldungen

Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gelten seit 08.09.2021 Einschränkungen beim Glyphosateinsatz und bei Pflanzenschutzmittelanwendungen unter anderem in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und an Gewässern.

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU gesetzlich vorgeschrieben; acht Grundsätze sind im Pflanzenschutzgesetz festgelegt. Der Nationale Aktionsplan wurde am 10. April 2013 von der Bundesregierung verabschiedet und legt langfristige Ziele für Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Naturhaushalt fest.

Das „Grüne Buch“ mit den „Empfehlungen 2026 – Pflanzenbau und Pflanzenschutz“ kann über das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer in Hannover bezogen werden. ISIP, das Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion, hat auf der Startseite einen eigenen Zugang; das Bildungszentrum Echem hat eine eigene Website. Zugelassene Mittel mit Zulassungsnummer: [BVL-Suche](/de/pflanzenschutzmittel-zulassungsnummer-suchen/).

### Warndienst Hinweis Plus der Bezirksstelle Hannover

Der [Warndienst Hinweis Plus der Bezirksstelle Hannover](https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/kaba/1210_Warndienst_Hinweis_Plus_der_Bezirksstelle_Hannover) richtet sich an Landwirte in den Landkreisen Holzminden, Schaumburg und Hameln-Pyrmont sowie in der Region Hannover. Das Abonnement liefert ungefähr zehnmal jährlich per E-Mail zusätzliche Monitoringdaten und Warnhinweise für dieses Gebiet. Es kostet 41 Euro pro Jahr (Stand 29. Oktober 2026).

Auf der Angebotsseite stehen ein Bestellformular und eine Beispielmitteilung zum Herunterladen; prüfen Sie vor der Bestellung an der Beispielmitteilung Umfang und Darstellungsform. Interessierte von Handel und Industrie werden gebeten, sich direkt an die Bezirksstelle Hannover zu wenden.

## Sachkunde im Pflanzenschutzdienst

Die Startseite führt Pflanzenschutz-Sachkunde unter „Lehrgänge und Prüfungen“. Hintergrund: [Sachkundenachweis](/de/sachkundenachweis-pflanzenschutz-fortbildung/). Für Fragen zur Sachkunde nutzen Sie diesen Zugang und suchen dort das passende Verfahren.

## Gesundheitsschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Seit Mai 2018 setzt das BVL bei der Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln die Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten als bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen fest. Sie stehen in der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels. Die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ nennt die Mindestanforderungen an die Schutzausrüstung. Das Merkblatt „Gesundheitsschutz bei dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ fasst die ausführlichen Informationen zusammen und steht am Ende der [Fachinformation](https://www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de/pflanzenschutz/news/34646_Gesundheitsschutz_bei_dem_Umgang_mit_Pflanzenschutzmitteln) als PDF zum Download bereit. Laden Sie das Merkblatt herunter, drucken Sie es für die Arbeitsvorbereitung aus und vergleichen Sie Ihre Schutzausrüstung mit der BVL-Richtlinie und der Gebrauchsanleitung des Mittels.

Arbeitskleidung ist beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln immer erforderlich und der Mindeststandard. Bei bestimmten Tätigkeiten ersetzt eine Kombination aus Ärmelschürze und Arbeitskleidung den vorgeschriebenen Standard-Schutzanzug, etwa beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Pflanzenschutzgerätes. Wählen Sie Schutzanzug, Ärmelschürze und Handschutz nach Ihrer Tätigkeit und nach der konkreten Gebrauchsanleitung. Nennen Sie bei Fragen zum Schutz Ihre Tätigkeit: Anwendung oder Nachfolgearbeiten wie Inspektion, Schnitt, Kulturarbeit und Ernte. Denken Sie auch an unbeteiligte Dritte.

### Wiederbetreten und Nachfolgearbeiten im behandelten Bestand

Eine behandelte Fläche darf erst nach dem Antrocknen des Spritzbelags wieder betreten werden. Bei Nachfolgearbeiten (Inspektion, Schnittmaßnahmen, Kulturarbeit, Ernte) können Rückstände von Pflanzenoberflächen bei Kontakt und Abrieb über die Haut in den Körper aufgenommen werden; die Menge hängt maßgeblich von Art, Aufwandmenge und Zeitpunkt des ausgebrachten Mittels ab. Die Anwendungsbestimmungen können die Art der Schutzkleidung, die Zeitdauer nach dem Abtrocknen, in der sie zu tragen ist, und eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 2 Stunden regeln. Sie müssen von der verantwortlichen Person im Betrieb befolgt werden; wenn erforderlich, informiert diese weitere Mitarbeiter. Prüfen Sie deshalb vor Schnitt und Ernte, wie lange besondere Schutzkleidung vorgeschrieben ist, und informieren Sie betroffene Mitarbeiter, bevor sie Pflanzen berühren oder Kulturarbeiten beginnen.

### Arbeitskleidung und Handschutz bei Nachfolgearbeiten

Ist lange Arbeitskleidung vorgeschrieben, besteht sie aus langärmeliger Jacke und langer Hose oder einem langärmeligen Arbeitsanzug. Das Baumwolle-Polyester-Gemisch muss mindestens 65 Prozent Polyester und ein Stoffgewicht von 245 Gramm je Quadratmeter aufweisen. Kleidung nach EN ISO 27065 darf ebenfalls getragen werden.

Bei Nachfolgearbeiten sind je nach Gebrauchsanleitung feste Schuhe und Schutzhandschuhe zu tragen. Zur Auswahl stehen der Standard-Pflanzenschutzhandschuh, der Textilhandschuh mit Nitril- oder Polyurethanbeschichtung auf Handfläche und Fingerkuppen und der Einmalhandschuh nach EN ISO 374-1:2017 mit dem Piktogramm Erlenmeyerkolben Typ C.

Bei handgeführter Ausbringung in dichten Kulturen mit intensivem Kontakt zu den behandelten Pflanzen ist ein flüssigkeitsdichter Standard-Schutzanzug Typ 3 vorgeschrieben. Das gilt auch beim Nassreinigen von Beizanlagen.

### Kontakt zum Gesundheitsschutz

Fragen zu Sachkunde und Anwendungstechnik beantwortet das Sachgebiet Überwachung, Sachkunde und Anwendungstechnik der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Für Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz gibt es dort einen eigenen Ansprechpartner; die Kontaktdaten stehen am Ende der [Fachinformation zum Gesundheitsschutz](https://www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de/pflanzenschutz/news/34646_Gesundheitsschutz_bei_dem_Umgang_mit_Pflanzenschutzmitteln).

## Pflanzenschutzdokumentation: Pflichten ab 2026 und 2027

Ab 2026 müssen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen umfassender dokumentiert werden. Ab dem 1. Januar 2027 sind berufliche Anwender in Deutschland verpflichtet, sie elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu dokumentieren. Dafür kann die vom Julius Kühn-Institut entwickelte Web-App DiPAgE genutzt werden. Den Zugang zur digitalen Dokumentation finden Sie auf der Startseite. Siehe auch [Pflanzenschutzdokumentation in Niedersachsen](/de/pflanzenschutz-dokumentation-niedersachsen/) und [DiPAgE-Nutzung](/de/dipage-pflanzenschutz-offline/).

## Düngebehörde: eigene Seite und Düngejahr 2026

Die Düngebehörde steht auf der Startseite unter den hoheitlichen Seiten und hat eine eigene Website. Landwirte in Niedersachsen müssen Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach der Düngeverordnung, der niedersächsischen Landesdüngeverordnung und der Niedersächsischen Meldeverordnung erfüllen: Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngemaßnahmen und Meldungen über ENNI. Die Kammer fasst die Fristen, Pflichten und Meldetermine für das Düngejahr 2026 in einer eigenen Übersicht zusammen.

## Weitere hoheitliche Seiten

Agrarförderung, Düngebehörde, Pflanzenschutzdienst und die Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut haben eigene Seiten. Für die Suche nach einer Kontaktperson ist der Kontaktmanager der Landwirtschaftskammer verlinkt. Eine Laborfrage richten Sie über „Schaderregerdiagnostik“, eine Frage zur Sachkunde über „Lehrgänge und Prüfungen“.

## Nächster Schritt

- [Bereiten Sie Ihre Pflanzenschutzdokumentation in Niedersachsen vor.](/de/pflanzenschutz-dokumentation-niedersachsen/)


