# Bio-Pflanzenschutzmittel im Weinbau: Öko-Kontrollstelle und Zulässigkeit

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Reviewed: 2026-10-29

Wer eine Kontrollstelle für die Bio-Zertifizierung sucht, findet alle Ökokontrollstellen (Öko-Kontrollstellen, in ASCII-Schreibweise Oeko-Kontrollstellen) Deutschlands an einer Stelle: Das [Verzeichnis der BLE](https://www.oekolandbau.de/bio-zertifizierung/adressen/oeko-kontrollstellen/) führt jede in Deutschland zugelassene **Öko-Kontrollstelle** mit Codenummer, Anschrift, Kontakt und den Kontrollbereichen, für die sie zugelassen ist. Die Zertifikate der Unternehmen stehen dagegen im [öffentlichen TRACES-Register](https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/directory/publication/organic-operator/index) der Europäischen Kommission („Organic operator certificates“).

## Öko-Kontrollstellen in Deutschland: BLE-Verzeichnis oder TRACES-Register

Die Suche nach einer Kontrollstelle und die Prüfung eines Lieferantenzertifikats sind zwei verschiedene Vorgänge: Eine Kontrollstelle wählen Sie im BLE-Verzeichnis, die Bescheinigung eines Lieferanten suchen Sie in TRACES. Landwirtschaftliche Betriebe beginnen bei Bereich A. Haben Sie zusätzlich Verarbeitung oder Einfuhr, schauen Sie auch auf die dazu passenden Bereiche. Vergleichen Sie im Eintrag Codenummer, Name, Anschrift, Kontakt und Kontrollbereiche.

## Ökokontrollstellen: die Nummer der Bio-Kontrollstelle richtig zuordnen

Die Codenummer, im Alltag auch Kontrollstellennummer, Öko-Kontrollnummer oder Bio-Kontrollstellennummer genannt, gehört zur Kontrollstelle und hat die Form DE-ÖKO-0xx. Schreiben Sie sie vollständig ab und vergleichen Sie sie mit dem ausgeschriebenen Namen im Verzeichnis, nicht mit einer Kurznotiz.

| Codenummer | Name im Verzeichnis |
| --- | --- |
| DE-ÖKO-006 | ABCERT AG |
| DE-ÖKO-034 | Fachgesellschaft für ÖKO-Kontrolle mbH |
| DE-ÖKO-037 | ÖKOP Zertifizierungs GmbH |
| DE-ÖKO-044 | Eurofins ARS PROBATA GmbH |

Verwechseln Sie die Codenummer der Organisation nicht mit der Referenz eines Zertifikats. Die Referenz ist eine andere Angabe: Die TRACES-Ergebnistabelle führt sie in der Spalte „Reference“, den Unternehmer in „Operator“ und die Stelle in „Competent authority or Control authority / Control body“.

### Kontrollbereich und räumliche Einschränkungen lesen

Die Control Union Certifications Germany GmbH (DE-ÖKO-070) ist für den Bereich A nur in Berlin und Brandenburg zugelassen, für B und B-AHV in Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. Gleichen Sie deshalb den Standort Ihres Betriebs und die Bereiche, die Sie brauchen, mit dem Eintrag ab.

Private Kontrollstellen werden von der BLE zugelassen, auf Grundlage der ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung, und sind in der Regel bundesweit tätig. Für Niedersachsen führt das LAVES eine eigene Übersicht mit Stand März 2026.

### Die Buchstaben im Kontrollbereich auflösen

A steht für landwirtschaftliche Erzeugung, AI für Imkerei und AA für Meeresalgen und Aquakultur. B bezeichnet die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel, B-AHV die Außer-Haus-Verpflegung. C ist der Handel mit Drittländern (Import), D die Vergabe an Dritte, E die Herstellung von Futtermitteln und G die Gruppenzertifizierung. Wählen Sie eine Stelle, deren zugelassene Bereiche alle Tätigkeiten Ihres Betriebs abdecken.

## Zertifikate eines Unternehmens im öffentlichen Register suchen

Das Suchfeld der TRACES-Seite „Organic operator certificates“ nimmt Dokumentnummer, Unternehmername, Kennung oder Anschrift sowie Name oder Code der ausstellenden Stelle entgegen. Beginnen Sie mit der Angabe, die Sie vollständig und sicher vorliegen haben.

Die erweiterte Suche grenzt den Unternehmer nach Land, Region, Ort, Postleitzahl und Kennung ein. Das Zertifikat lässt sich nach Kontrollstelle, Unternehmerart, Status, Tätigkeiten, Erzeugniskategorien, Produktnamen und Ablaufdatum filtern. Setzen Sie die Filter nacheinander: erst das Unternehmen eingrenzen, dann die Merkmale, die für Ihren Einkauf zählen.

### Einen Treffer Feld für Feld lesen

Die Ergebnistabelle zeigt je Treffer Reference, Operator, zuständige Behörde beziehungsweise Kontrollstelle, Activities, Categories of products sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum (Issued on, Expires on). Zu jedem Treffer gibt es das Zertifikats-PDF, das digital signierte PDF, die wesentlichen Informationen als PDF und die Historie.

Vergleichen Sie im Treffer Reference und Operator mit der Bescheinigung, die Ihnen vorliegt, und die ausstellende Stelle mit dem Kontrollstellenverzeichnis. Lesen Sie, welche Tätigkeiten und Produktkategorien das konkrete Dokument nennt, und beziehen Sie Ausstellungs- und Ablaufdatum auf den Zeitpunkt Ihres Einkaufs. Den Verlauf des Zertifikats sehen Sie in der Historie.

## Pflanzenschutzmittelzulassung und Bio-Eignung im Weinbau prüfen

Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind, und nur in den in der Zulassung festgesetzten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und nach den gültigen Anwendungsbestimmungen (§ 12 Abs. 1 PflSchG). Das gilt auch im Öko-Landbau: Jedes eingesetzte Erzeugnis muss nach EU-Vorschriften und gegebenenfalls nationalem Recht auch für die nichtökologische Erzeugung zugelassen sein. Ein Mittel oder Wirkstoff ohne pflanzenschutzmittelrechtliche Zulassung darf im ökologischen Landbau nicht für diesen Zweck eingesetzt werden.

Dazu kommt die Positivliste: Zugelassene Wirkstoffe sind in der EU-Öko-Verordnung nach Artikel 24 geregelt und im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet. Wirkstoffe, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden.

Die [FiBL-Betriebsmittelliste Deutschland](https://www.betriebsmittelliste.de/) listet Betriebsmittel, die FiBL-Fachleute auf Übereinstimmung mit den Prinzipien der ökologischen Produktion geprüft haben. Über die Zulässigkeit der Verwendung entscheidet die Kontrollstelle. Auch einige Öko-Kontrollstellen prüfen Mittel und veröffentlichen Verzeichnisse mit nach Öko-Recht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.

### Bio-Spritzmittel im Weinbau: das Handelsprodukt bestimmen

Die FiBL-Liste führt nur eindeutig benannte Handelsprodukte, keine Produktlinien. FiBL-Fachleute bewerten anhand wissenschaftlich fundierter Prüfkriterien die gesamte Rezeptur, also neben den Wirkstoffen auch die Formulierungshilfsstoffe auf unerwünschte Substanzen.

### Produktdetails in der FiBL-Suche öffnen

In der Online-Suche der Betriebsmittelliste gibt man den Produkt- und/oder Firmennamen ein; ein Klick auf die Handelsbezeichnung öffnet die Listungsdetails des Produkts. Suchen Sie das Handelsprodukt unter seinem vollständigen Namen.

Jedes angemeldete Produkt gehört zu einer von sechs Hauptkategorien. Biologische Spritzmittel stehen in „Pflanzenschutzmittel, Nützlinge und verwandte Produkte“; Pflanzenstärkungsmittel sowie Dünge- und Reinigungsmittel haben eigene Hauptkategorien.

### Die Kontrollstelle mit einer konkreten Frage einbeziehen

Nennen Sie Ihrer Kontrollstelle Produkt, Kultur und geplante Anwendung und legen Sie Registerauszug und Listungsdetails bei. Weisen Sie auch auf zusätzliche betriebliche Vereinbarungen hin, die zu berücksichtigen sind. Die Kontrollstelle entscheidet, ob Sie das Mittel verwenden dürfen.

### Produktanmeldung und Konformitätsbescheinigung bei FiBL

Hersteller und Anbieter melden Produkte über das Kundenportal „My Inputs“ an. Nach der Freigabe lässt sich in der Online-Suche jederzeit eine aktuelle Konformitätsbescheinigung herunterladen; einmal im Jahr folgen die Unterlagen für die Wiederanmeldung.

### Positivliste und freiwillige Produktbewertung unterscheiden

Die zulässigen Wirkstoffe sind in vier Unterkategorien aufgeteilt: Grundstoffe, Wirkstoffe mit geringem Risiko, Mikroorganismen und Wirkstoffe, die in keiner der genannten Kategorien enthalten sind. Anhang I der Durchführungsverordnung 2021/1165 enthält zusätzlich die Anwendungsbedingungen.

Das BVL erstellt vierteljährlich eine Übersicht der im ökologischen Landbau anwendbaren zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Die FiBL-Bewertung erfolgt dagegen auf Antrag von Herstellern und Anbietern; diese Teilnahme ist freiwillig.

Prüfen Sie deshalb beides: die deutsche Zulassung und die Bedingungen der ökologischen Verwendung. Die Aufnahme in der FiBL-Liste ersetzt die Zulassung nicht.

## Biologischer Pflanzenschutz im Weinbau: Bio-Zulassung von SpinTor prüfen

Suchen Sie SpinTor in der FiBL-Liste unter dem vollständigen Handelsnamen und lesen Sie die Listungsdetails. Klären Sie die ökologische Verwendung mit Ihrer Kontrollstelle. Die deutsche Zulassung gleichen Sie über die vollständige Zulassungsnummer im [BVL-Register](/de/pflanzenschutzmittel-zulassungsnummer-suchen/) ab.

## Öko-Kontrolle im Pflanzenbau: Was die Kontrolle prüft

Legen Sie zur Kontrolle Anbauplanung, Schlagkartei, Saat- und Pflanzgutbelege sowie die Aufzeichnungen über externe Betriebsmittel bereit.

Ein Betrieb mit Öko-Pflanzenbau, der ökologisch vermarkten will, wird auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 und der mitgeltenden Rechtsvorschriften kontrolliert. Bei der jährlichen Kontrolle prüft zugelassenes Kontrollpersonal die betriebliche Dokumentation und sieht sich beim Betriebsrundgang Flächen und Lager an. Die Kontrollbereiche sind Anbauplanung und Schlagkartei, Umstellungszeiten, Saatgut und Pflanzgut, Einsatz externer Betriebsmittel, Vorsorgekonzept sowie Massenbilanz und Rückverfolgbarkeit.

In der Schlagkartei dokumentiert der Betrieb alle pflanzenbaulichen Maßnahmen für jede bewirtschaftete Parzelle. Sie ist die zentrale betriebliche Dokumentation und Grundlage für die Prüfung aller weiteren Kontrollbereiche. Für den Einsatz externer Betriebsmittel (Dünger, Pflanzenschutzmittel, Desinfektions- und Reinigungsmittel) müssen die Betriebe Aufzeichnungen über die Verwendung führen; bei der Kontrolle wird gefragt, ob sie für den ökologischen Landbau zugelassen sind.

Dauerkulturen werden nach drei Jahren Umstellungszeit als ökologisch eingestuft, Dauergrünland und einjährige Kulturen nach zwei Jahren.

### Vorsorgekonzept und Rückverfolgbarkeit

Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 verlangt von allen Bio-Betrieben ein systematisches Vorsorgekonzept, das der Betrieb eigenständig erstellt. Es ermittelt Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe sowie Risiken der Vermischung oder Vertauschung ökologischer mit nichtökologischen Erzeugnissen. Die Vorsorgemaßnahmen müssen angemessen und verhältnismäßig sein und betreffen nur Risiken im Verantwortungsbereich des Betriebs. Halten Sie fest, welche Risiken Sie gefunden haben und welche Maßnahmen Sie im Betrieb dagegen umsetzen.

Für die Massenbilanz stellt die Kontrolle die eingesetzten Betriebsmittel und Produktionsgrundlagen (Flächen) den produzierten Erzeugnissen gegenüber. Geprüft wird auch, ob Herkunft der Betriebsmittel wie Saatgut und Verbleib der Produkte nachvollziehbar sind; Grundlage sind die Ein- und Verkaufsrechnungen und zugehörigen Lieferscheine. Legen Sie diese Unterlagen zusammen und stellen Sie zugekaufte Betriebsmittel und erzeugte Produkte so gegenüber, dass Herkunft und Verbleib erkennbar sind.

### Saatgut, Pflanzgut und Umstellungsware

Wenn ökologisch vermehrtes Saat- oder Pflanzgut verfügbar ist, muss es verwendet werden; das gilt auch für Gründüngungspflanzen und nachwachsende Rohstoffe. Die Verfügbarkeit zeigt die vom FiBL verwaltete Datenbank organicXseeds. Bei zugekauftem Saat- und Pflanzgut wird stichprobenartig geprüft, ob es in ökologischer Qualität bezogen wurde oder ob eine über organicXseeds gestellte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Halten Sie deshalb bei konventionellem Zukauf die über die Datenbank beantragte Ausnahmegenehmigung bereit.

Beim Betriebsrundgang wird geschaut, ob eine klare Trennung zwischen ökologischer und Umstellungsware besteht, um Vermischung auszuschließen. Trennen Sie im Lager ökologisch erzeugte Ware und Umstellungsware, und lassen Sie den Verkaufsbeleg zum jeweiligen Warenstatus passen.

## Nächster Schritt

- [Die deutsche Produktzulassung eines Mittels steht im BVL-Register.](/de/pflanzenschutzmittel-zulassungsnummer-suchen/)


