# Bewässerung in Bayern: Wasserentnahme, Erlaubnis und Betriebstagebuch

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Reviewed: 2026-10-29

**Ob eine neue Bewässerungsentnahme erlaubnispflichtig ist, entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamts,** bei der Bohrung wie bei der Grundwasserentnahme. Die Entnahme ist erlaubnispflichtig nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 WHG oder zumindest anzeigepflichtig nach § 49 Absatz 1 Satz 1 WHG. Bei Bewässerungen kommt es vor allem darauf an, ob signifikante nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser zu besorgen sind. Die Formulare und die Handlungsempfehlung zur Begutachtung von Wasserentnahmen für die Bewässerung (Stand September 2026) stehen auf der [amtlichen Bewässerungsseite](https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/index.htm). Ansprechpartner sind Referat 96 für Grundwasser und Referat 81 für oberirdische Gewässer.

Klären Sie die Erlaubnispflicht, bevor Sie einen Brunnen bauen lassen. Schildern Sie der Kreisverwaltungsbehörde Wasserquelle, Flächen und Bedarf, damit sie die Frage beantworten kann.

## Erlaubnisfreiheit für geringe Grundwassermengen

Für geringe Grundwassermengen kennt Art. 29 BayWG eine Erlaubnisfreiheit zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau. Das Staatsministerium kann diese erlaubnisfreie Benutzung durch Rechtsverordnung für einzelne Gebiete einschränken, wenn der Grundwasservorrat nach Menge und Güte es erfordert. Bei der Beurteilung, ob eine erlaubnisfreie Entnahme gewährt werden kann, würdigt die Behörde auch das Verhältnis der Entnahme zum nutzbaren Grundwasserdargebot und bereits bestehende Benutzungen. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Behörde nach, ob für Ihr Gebiet eine solche Einschränkung gilt, und verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass die Menge gering ist.

## Alternativenprüfung: Reihenfolge der Wasserquellen

Vor einer Entnahme aus dem oberflächennahen Grundwasser sind diese Alternativen in dieser Reihenfolge zu behandeln und darzulegen: 1. Sammlung von Niederschlagswasser, 2. Oberflächengewässer, 3. Uferfiltrat. Gehen Sie die Quellen in dieser Reihenfolge durch und halten Sie schriftlich fest, warum eine Quelle bei Ihnen nicht in Frage kommt.

Der [Vorprüfungsantrag](https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/doc/antrag_vorpruefung_benutzung_oberflaechengewaesser.pdf) fragt die Größe der zur Bewässerung vorgesehenen Anbaufläche und die Kulturen ab, den Wasserbedarf in m³ je Tag, Monat und Jahr, das Gewässer mit der vorgesehenen Entnahmestelle und die Möglichkeit einer Uferfiltratgewinnung. Zu vorhandenem Speicherraum wie Becken und Teichen verlangt er Flurstück, Gemarkung und Größe. Tragen Sie Lage, Anbaufläche, Kulturen und Wasserbedarf zusammen, bevor Sie den Bogen ausfüllen.

### Vorprüfungsbogen: Fragen 6, 8, 9 und 14

Nummer 6 fragt nach einem Gewässer in weniger als 500 Metern Entfernung. Nummer 8 fragt, ob das Gewässer im Umkreis von 2 Kilometern bereits für andere Wasserentnahmen genutzt wird. Nummer 9 fragt nach naturschutzfachlich bedeutenden Flächen, zum Beispiel Feuchtflächen und FFH-Gebieten, im Nahbereich bis ungefähr 500 Meter gewässerabwärts. Bei Nummer 14 (Uferfiltratgewinnung) lässt der Bogen neben „ja“ und „nein, weil …“ auch die Antwort „unbekannt“ zu.

Bei Nummer 9 zählt die Entfernung entlang des Gewässerlaufs unterhalb der Entnahmestelle. Markieren Sie dafür auf der Karte die Entnahmestelle und die Fließrichtung und tragen Sie bedeutende Feuchtflächen und FFH-Gebiete unterhalb ein. Kreuzen Sie bei einer unbekannten Nutzung nicht ohne Recherche „nein“ an. Fehlen Ihnen Informationen zur örtlichen Eignung für Uferfiltrat, wählen Sie bei Nummer 14 „unbekannt“.

Tiefengrundwasser steht für Bewässerungszwecke nicht zur Verfügung. Ein Anschluss an einen Wasser- und Bodenverband gilt aus wasserwirtschaftlicher Sicht als beste Alternative. Das gilt, sofern der Verband ausreichend Bewässerungswasser zur Verfügung stellen kann und der Anschluss wirtschaftlich darstellbar ist. Prüfen Sie deshalb, ob Sie an einen Wasser- und Bodenverband anschließen können.

## Wasserbedarf: Normaljahr, Trockenjahr, Kultur

Die Checkliste verlangt den Bewässerungsbedarf für Normaljahr und Trockenjahr, kulturspezifisch, und zusätzlich den anderweitig bestehenden genehmigten eigenen Wasserbezug. Stellen Sie dafür Betriebsbedarf, beantragte Höchstmenge und bereits genehmigte Bezugswege getrennt zusammen.

## Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme

Der [Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis](https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/doc/antrag_erlaubnis_bewaesserung.pdf) für das Zutagefördern von Grundwasser zur Bewässerung gliedert sich in die Abschnitte I bis VII, vom Bewässerungsvorhaben (I) bis zu den beizulegenden Unterlagen (VII).

Abschnitt IV des Antrags fragt Bewässerungsfläche in Hektar, Gemeinde, Gemarkung und Flurnummer ab, Abschnitt V die Art der Fördereinrichtungen, etwa Pumpen, ihre Anzahl und die maximale Förderleistung einer Pumpe in Litern je Sekunde.

### Abschnitt III: Brunnenausbau

Abschnitt III fragt Bohrtiefe, Bohrdurchmesser, Ausbautiefe, Ausbaudurchmesser, Filterstrecke, Filterkiesschüttung und Abdichtung ab, dazu den Messpunkt (zum Beispiel Oberkante Brunnenkopf) und die Messpunkthöhe in m ü. NHN. Geben Sie den Messpunkt und seine Höhe getrennt von den Bohrdaten an.

### Abschnitt VII: beizulegende Unterlagen

In Abschnitt VII kreuzt der Antragsteller die beigefügten Unterlagen an: die Kurzbeschreibung, die Alternativenprüfung, ein Übersichtslageplan, die Flurkarte mit Entnahmestellen und Leitungsverlauf, das Schichtenprofil, benachbarte Grundwassernutzungen und eine Aussage zum nutzbaren Grundwasserdargebot. Je nach Vorhaben kommen Ergebnisse des Pumpversuchs, Beweissicherungsmaßnahmen und Angaben zu Bewässerungssteuerungssystemen hinzu.

Die Flurkarte enthält Flurnummern, Gemarkung und Lage der Entnahmestellen, den skizzierten Rohrleitungsverlauf und die Bewässerungsfläche mit Größe in ha, Flurnummer, Gemarkung und Kulturart. Prüfen Sie vor der Abgabe, dass Katasterdarstellung und Ausführungsplanung zusammenpassen, und lassen Sie Widersprüche vom Planverfasser berichtigen.

### Einmessung der Entnahmeeinrichtung

Die Checkliste verlangt die Einmessung der Wasserentnahmeeinrichtung nach Lage (UTM Rechts- und Hochwert) und nach DHHN16-Höhendaten (Messpunktoberkante, Geländehöhe, Ruhewasserspiegel). Dazu kommen eine Fotodokumentation der technischen Bauwerke und Messeinrichtungen vor Ort und der Nachweis des Einbaus von Wasserzählern. Beauftragen Sie die Einmessung und die Fotos deshalb rechtzeitig.

### Kartenmaßstäbe, Pumpversuch und Abschlussbauwerk

Für den Übersichtslageplan sind die Maßstäbe 1:25.000 oder 1:5.000 vorgesehen, für die Flurkarte 1:1.000 beziehungsweise 1:500. Beim Brunnenausbau gibt der Antrag an, ob ein Pumpversuch durchgeführt wurde (ja, Auswertung in der Anlage; nein, Begründung in der Anlage). Als Abschlussbauwerk nennt er den verschraubbaren Abschluss, den werkmäßig hergestellten Brunnenkopf oder den Brunnenschacht mit tragender Betonsohle. Entscheiden Sie vor der Planung, ob ein Pumpversuch gemacht wird; ohne ihn brauchen Sie eine Begründung in der Anlage.

## Checkliste und hydrogeologisches Fachgutachten

Die Checkliste (Stand **Januar 2024**) gliedert die Antragsunterlagen in allgemeine Angaben, Planunterlagen und weiterführende Nachweise. Bei Bestandsanlagen gehören dazu Beweissicherungsunterlagen nach den Nebenbestimmungen des vorhandenen Bescheids. Die Erforderlichkeit weiterführender Unterlagen ist vorab mit der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen, die gegebenenfalls das Wasserwirtschaftsamt fachlich beteiligt. Fragen Sie dort früh nach, welche vertieften Unterlagen für Ihr Vorhaben nötig sind.

Das hydrogeologische Fachgutachten enthält Angaben zu hydrogeologischen Parametern, Grundwasserfließrichtung, hydraulischen Schwankungsbereichen, Fließgeschwindigkeiten und Grundwasserneubildung. Dazu gehören nutzbares Dargebot und Auswirkungen der Entnahme mit Verweis auf die LfW-Leitlinie Einzugsgebietsermittlung. Verlangt wird außerdem das Ergebnis eines wenn möglich dreistufigen Pumpversuchs mit quasistationären Absenkungsverhältnissen, der die ausreichende Ergiebigkeit nachweist und Maß und Reichweite der Grundwasserabsenkung um den Förderbrunnen angibt; eine qualifizierte Bohr- oder Fachfirma führt ihn aus. Ein qualifiziertes Fachbüro erstellt das Gutachten. Für die Wasserbeschaffenheit kommen Untersuchungen auf Nitrat und Phosphat durch ein zertifiziertes Labor hinzu.

## Befristung nach Art. 15a BayWG

Art. 15a BayWG sieht grundsätzlich eine Dauer von mindestens zehn Jahren und den längstmöglichen angemessenen Zeitraum entsprechend dem Einzelfall vor. Eine fachlich gebotene kürzere Frist muss die Wasserrechtsbehörde im Bescheid begründen.

## Nebenbestimmungen im Bescheid

Die Nebenbestimmungen regeln Messung, Entnahmeumfang, Betrieb und einzureichende Nachweise. Monitoring und Dokumentation können zu den Auflagen gehören. Markieren Sie diese Punkte im Bescheid, sobald er da ist, und übertragen Sie sie in Ihren Arbeitsplan.

## Betriebstagebuch und Excel-Vorlage

Die [LfU-Bewässerungsseite](https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/index.htm) bietet einen Link zur amtlichen Excel-Vorlage für Entnahmen und Wasserstände. Daneben stehen der Vorschlag für Bescheidsauflagen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und das Informationsblatt „Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke“ als PDF bereit. Richten Sie das Betriebstagebuch nach Ihrer tatsächlichen Entnahmestelle und Ihrem Bescheid ein. Erfassen Sie neben den Entnahmen auch die Wasserstände, die die Vorlage vorsieht, und legen Sie zusätzliche Messdateien nach Messstelle und Zeitraum ab.

### Auflagenvorschlag für Oberflächenwasser (Oktober 2019)

Nach dem Auflagenvorschlag hat die Dokumentation jeden Entnahmevorgang aufzuzeichnen, zum Beispiel Gewässer, Entnahmestelle, Datum, Uhrzeit und Entnahmemenge. Zusätzlich sind im Betriebstagebuch die bewässerten Flurstücke zu dokumentieren und bei Entnahmen aus mehreren Oberflächengewässern der Gewässername laut Bescheid sowie die entnommene Wassermenge pro Gewässer. Prüfen Sie, welche dieser Angaben Ihr Bescheid verlangt, und legen Sie die Einträge so an:

| Angabe | So tragen Sie ein |
| --- | --- |
| Gewässer | Den im Bescheid bezeichneten Namen verwenden. |
| Entnahmestelle | Die konkrete Quelle mit Karte und betrieblicher Kennung verbinden. |
| Datum und Uhrzeit | Den tatsächlich abgelesenen oder erfassten Vorgang eintragen. |
| Entnahmemenge | Messwert mit Einheit nachvollziehbar ablegen. |
| Bewässertes Flurstück | Die tatsächlich versorgte Fläche zuordnen. |

Bei mehreren Gewässern summieren Sie die Mengen in der Saisonübersicht für jedes Gewässer gesondert und behalten die Zuordnung der Einzelvorgänge zur Quelle bei.

### Momentanentnahme und Messgeräte

Für jede Wasserentnahme muss eine maximale Momentanentnahmemenge (Volumenstrom in Litern je Sekunde) festgelegt werden. Liegen mehrere Entnahmerechte an einem Gewässer vor, dürfen die maximalen Momentanentnahmen in ihrer Summe einen zulässigen Volumenstrom nicht übersteigen. Zur Aufzeichnung der entnommenen Mengen sind nach dem Auflagenvorschlag geeichte Messgeräte unerlässlich: Wasserzähler, magnetisch-induktive Durchflussmesser oder Ultraschallmessung. Bei Oberflächenwasserentnahmen sind Datenlogger verpflichtend. Halten Sie die Momentanentnahme in Litern je Sekunde und die aufsummierte Entnahmemenge in Ihren Aufzeichnungen auseinander.

## Erneuter Antrag bei bestehenden Anlagen

Für bereits betriebene Bewässerungsanlagen, für die eine erneute Nutzungserlaubnis beantragt wird, verlangt die Checkliste Beweissicherungsergebnisse gemäß den Vorgaben der Nebenbestimmungen im Bescheid (Betriebstagebuch, Aufzeichnungen von Fördermengen usw.). Stellen Sie diese Unterlagen am Saisonende zusammen, damit der Folgeantrag nicht daran hängt.

## Nächster Schritt

- [Öffnen Sie die amtlichen Bewässerungsformulare des LfU.](https://www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung/index.htm)


