# Mindestabstand von Pflanzenschutzmitteln zu Gewässern und Pflanzenschutz mit Drohnen

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Reviewed: 2026-10-29

**Der Mindestabstand für Pflanzenschutzmittel hängt vom Präparat, der Anwendung und dem zu schützenden Bereich ab.** Prüfen Sie im BAES-Register die Abstandsauflagen für das konkrete Mittel und die geplante Anwendung.

## Nachbargrundstücke in Oberösterreich

Vermeiden Sie in Oberösterreich nachteilige Einwirkungen auf Nachbargrundstücke. Erkennen Sie dennoch solche Einwirkungen, informieren Sie Eigentümer oder Nutzungsberechtigte unverzüglich. Teilen Sie ihnen auch die Umstände mit, die zur Beurteilung der Einwirkung nötig sind.

## Gewässerabstand: Produktauflage und Flächenvorgabe zusammen lesen

**Prüfen Sie am Gewässer die Produktauflage. Unterliegt Ihr Betrieb der Konditionalität, kommen die flächenbezogenen GLÖZ-Vorgaben hinzu.**

## Drei Meter ab Böschungsoberkante

Halten Sie bei der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen drei Meter ab Böschungsoberkante ein. Diese GLÖZ-4-Regel betrifft grundsätzlich Gewässer, entlang derer nach NAPV ein ganzjährig lebend bewachsener Streifen anzulegen ist. Als direkt angrenzend gilt dort ein Beginn der Nutzfläche höchstens drei Meter von dieser Kante entfernt. Ein dazwischenliegender Weg, Gehölzstreifen oder krautiger Bewuchs hebt diese Zuordnung nicht auf.

## Zusätzliche Puffer an belasteten Gewässern

Die Gebietskulisse ist im INVEKOS-GIS unter „Gebietsabgrenzungen – Pufferstreifen belasteter Gewässer“ sichtbar. Legen Sie dort dauerhaft bewachsene Pufferstreifen an: mindestens zehn Meter an stehenden und fünf Meter an fließenden Gewässern. Beginnt die Nutzfläche bis zu drei Meter von der Böschungsoberkante entfernt, ergänzen Sie die fehlende Streifenbreite auf Ihrer Nutzfläche.

Auf diesen Pufferstreifen dürfen Sie weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausbringen. Bearbeiten Sie den Boden zur Neuanlage des Streifens oder zur zulässigen Erneuerung. Stimmen Sie eine Grünlanderneuerung oder Wiederanlage vorher mit der AMA ab; sie ist einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Brechen Sie dort kein Dauergrünland um.

Seit 2026 sind nach der Bio-Verordnung zertifizierte Betriebe von diesem GLÖZ-Standard ausgenommen. Die anwendungsbezogenen Produktauflagen gelten weiterhin.

Nehmen Sie als Biobetrieb nicht an der ÖPUL-Maßnahme Bio teil, setzen Sie im Mehrfachantrag das Kennzeichen „Biobetrieb gemäß Verordnung (EU) 2018/848“. Bewirtschaften Sie dabei nur einen Teil des Betriebs biologisch, kennzeichnen Sie zusätzlich diese Schläge in der Feldstückliste mit BIO.

## Pflanzenschutz mit der Drohne: den OÖ-Antrag vorbereiten

**In Oberösterreich braucht Pflanzenschutz mit Drohnen eine behördliche Ausnahmebewilligung.** Spritzen oder sprühen Sie Pflanzenschutzmittel aus Luftfahrzeugen nur im Rahmen einer bewilligten Drohnenausnahme. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde am Ort der vorgesehenen Flächen.

## Inhalt des Antrags

Geben Sie im OÖ-Drohnenantrag Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten sowie Drohne und Technik an. Beschreiben Sie die Lage der Flächen mit zumindest den Gemeindenamen. Nennen Sie außerdem die vorgesehenen Mittel, Kulturen und Schadorganismen. Hinzu kommen ein Anwendungsplan mit Aufwandmengen und Zeiträumen sowie die Begründung für den Drohneneinsatz.

## Voraussetzungen nach § 3

Es darf keine praktikable Alternative geben oder der Drohneneinsatz muss eindeutige Vorteile für Gesundheit beziehungsweise Umwelt gegenüber der Bodenanwendung bieten. Er darf nicht in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten erfolgen. Vorgesehene Mittel müssen im amtlichen Register ausdrücklich für Drohnen zugelassen sein. Wer sie beruflich anwendet, braucht einen gültigen Sachkundeausweis.

Die Bewilligung ist auf höchstens ein Jahr begrenzt. Halten Sie die im Bescheid festgelegten Kulturen, Einsatzbedingungen und Wettervorgaben ein. Setzen Sie nahe öffentlich zugänglichen Flächen die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz anwesender Personen um. Schützen und warnen Sie Anrainer rechtzeitig. Beachten Sie außerdem die Umweltauflagen für die Anwendungsflächen. Verwenden Sie Drohnen mit der besten verfügbaren Technik zur Verringerung der Abdrift.

## Jeden tatsächlichen Einsatz anzeigen

Zeigen Sie jeden Einsatz spätestens am vorletzten Werktag davor während der Amtsstunden an. Samstage zählen nicht als Werktage. Senden Sie die Anzeige gleichzeitig an Bezirksverwaltungsbehörde und Pflanzenschutzstelle. Nennen Sie konkrete Flächen, genauen Zeitpunkt, Mittelarten, Mengen und Kulturen. Wird der Einsatz nicht mit Bescheid untersagt, darf er entsprechend der Bewilligung stattfinden.

## Abdriftschaden dokumentieren: Belege und Schadenmeldung

**Bei Abdriftverdacht auf einer Biofläche zuerst die Biokontrollstelle informieren und den Schaden fotografieren.** Verständigen Sie sich mit dem konventionellen Nachbarbetrieb. Reichen Sie für die Schadenabwicklung Nachweise wie die Aufzeichnungen über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel ein.

## Versicherung und Untersuchung

Die Schadenabwicklung läuft primär über die Betriebshaftpflichtversicherung des Verursachers.

Bei geschädigten Gehölzen bietet das BFW makroskopische und mikroskopische Untersuchungen an. Eine chemische Analyse bei Verdacht auf menschlich verursachte Schäden erfolgt nach Rücksprache; ein schriftliches Gutachten ist auf Wunsch möglich.

Für die Gehölzdiagnose eignet sich noch lebendes Gewebe besser als ein vollständig abgestorbener Ast. Senden Sie Proben verschiedener Schadensstadien sauber in Papier oder Pappkarton verpackt ein. In Kunststoffsäcken kann das Material verfaulen oder verschimmeln.

## Begleitblatt für Gehölzproben

Legen Sie Gehölzproben das BFW-Begleitblatt „SDIS – Erhebungsdaten“ bei. Tragen Sie Einsender, Eigentümer, Pflanze, Schadensort und Schadensausmaß ein. Erfassen Sie Einflüsse auf der Schadensfläche und in ihrer Umgebung getrennt, darunter Herbizide, Fungizide, Insektizide, Düngung und Bewässerung.

### Schadensort und Zustand der Gehölze erfassen

Geben Sie für die Pflanze den deutschen und lateinischen Namen an. Beschreiben Sie den Schadensort mit Gemeinde, Bundesland, Ortskoordinaten und Seehöhe. Ergänzen Sie Alter und Höhe des geschädigten Baums. Kennzeichnen Sie, wie sich der Schaden in der Krone und am Stamm ausbreitet.

Beziffern Sie das Schadensausmaß als Anzahl, Fläche oder Häufigkeit. Vermerken Sie, ob alle Pflanzen die gleichen Symptome zeigen. Beschreiben Sie die Schäden und nennen Sie den Beginn Ihrer Beobachtungen. Ergänzen Sie Exposition, Geländeform, Neigung, Gründigkeit und Grundgestein des Standorts. Geben Sie Bestandesalter, Pflanzenabstand, Kronenschluss, Bestandesaufbau und Baumartenmischung an. Nennen Sie die Baumarten am Standort mit ihrem jeweiligen Anteil.

Ergänzen Sie für Schadensfläche und Umgebung die frühere Nutzung, auffällige Witterungsereignisse und klimatische Besonderheiten.

## Biofläche: Schadenmeldung und Mehrfachantrag

Wird der Herbizideintrag durch aktive Ausbringung auf der konventionell bewirtschafteten Nachbarfläche vor Ort dokumentiert, verliert die betroffene Fläche ihre Bioanerkennung. Darüber entscheidet die Lebensmittelbehörde per Bescheid. Es folgt eine zweijährige Bio-Umstellung; erst die dritte Ernte nach dem Ereignis kann wieder als Bioware vermarktet werden.

Codieren Sie die kontaminierte Fläche im Mehrfachantrag des Schadensjahres mit OP-BIO. Für diese Fläche wird im Schadensjahr keine Bioprämie beantragt; in den Folgejahren ist sie wieder prämienfähig. Ohne diese Codierung droht eine Kürzung der gesamten Bioprämie. Die Sachverhaltserhebung durch Ihre Biokontrollstelle ist kostenpflichtig.

## Nächster Schritt

- [Prüfen Sie die Produktauflagen im österreichischen Register.](/at/pflanzenschutzmittel-register-osterreich/)
- [Dokumentieren Sie den Einsatz.](/at/pflanzenschutz-aufzeichnungen/)


